Kaigeld und Teilscheinmarke |
papazwo
Valkenburg-Pilger
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Kaigeld und Teilscheinmarke |
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage
Da wir ja in Sachen Seefahrt versierte Personen im Forum haben würde mich der Verwendungszweck nachfolgender Marken Interessieren.
Beim Kaigeld kann ich mir das ja noch vorstellen, aber was oder wofür ist eine Teilscheinmarke ???
Gruß
papazwo
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29.10.2009 08:58 |
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captainpeter
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Richtig, das sind Gebührenmarken.
Hier von den firmeigenen Kaianlagen der Woermann-Linie anno dunnemals noch.
Heute heißt die Woermann-Linie
DEUTSCHE AFRIKA LINIEN
http://www.rantzau.de/
fusioniert oder geschluckt, - wie man will - von der Reederei John .T. Essberger, womit wir bei der guten Liselotte von Rantzau wären, - jedem Hamburger ein Begriff.
Es hat einmal geheißen, sie sei die reichste Frau Deutschlands.
Die Entrichtung der Hafenliegegebühren und all der anderen Kosten sind immer im sogenannten HAFENTARIF verbindlich angegeben.
da steht drin, was jeder Furz im Hafen kostet.
für Hamburg z.B. findet man ihn hier:
http://www.hhla.de/Container.16.0.html
ganz rechts unten auf das rote Wort
KAITARIF
drücken.
da kommt ein PDF und man findet man dann z.B: unter RAUMENTGELTE für Schiffe im Übersee-Verkehr eine Liegegebühr von 0,50 € pro Nettoregistertonne für die ersten 24 Stunden, nachher je angefangene 12 Stunden 25 Centavos.
wenn ich also nach Hamburg müßte und dort 3 Tage liege, dann kostet das bei mir:
10669 NRT
Erste 24 Stunden 5334.50 €
nochmal 2 Tage: 10669.00 €
also 16003.50 €
==========
Nur das Liegen! Wohlgemerkt!
Dazu kommen natürlich jetzt Beträge fürs Entladen oder Laden (nach Gewicht) ... Formalitäten mit Zoll, Polizei, alles ... und und und ...
also ein Hafen-Anlauf so richtig mit allem Drum und Dran ... da ist man ganz rasch mal auf 100.000 Euronen ... das geht schnell in der Seefhart.
Und diese Summen muß der Makler alle schön noch vor Abfahrt des Schiffes entrichten!
Und erst wenn er das getan hat, dann gibt es die sogenannte PORT CLEARANCE.
da wird dann amtlich bekundet, daß das SChiff alle Gesetze eingehalten hat und alles bezahlt.
diese muß im nächsten Hafen vorgewiesen werden, denn Häfen sind weltweit solidarisch, und haben es nicht so gerne, wenn man irgendwo mit Schulden losgefahren ist - oder gar noch heimlich und unerlaubt bei Nacht und Nebel --- denn das könnte man ja im aktuellen Hafen auch wieder machen
hier hab ich z.B. eine Port Clearance aus VENEZUELA.
Auf gut Spanisch heißt das ZARPE .
Hier bestätigt mir die Bolivarianische Repuiblik Venezuela, daß ich stubenrein gewesen bin während meines Aufenthalts dort und daß man nichts dagegen habe, daß ich nun nach Savona in Italien fahren darf.
Auch dieser Bescheid kostet wiederum VIeL GELD ... nämlich 16,50 Bolívares
Zahlbar in bar sofort auf Kralle beim Hafenkapitän.
Dafür gibts dann aber auch schöne Gebührenmarken
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29.10.2009 10:27 |
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papazwo
Valkenburg-Pilger
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Hallo,
bleibt noch die Frage was eine Teilscheinmarke ist. Zur Kaigebühr habe
ich entsprechendes im Netzt gefunden, der Begriff Teilscheinmarke ist aber gänzlich unbekannt. Im Erler Norton sind die Marken zwar aufgeführt aber die Bedeutung nicht erklärt.
Gruß
papazwo
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29.10.2009 12:05 |
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captainpeter
Besitzer aller Balboas
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Zitat: |
bleibt noch die Frage was eine Teilscheinmarke ist. |
potztausend ... ich bin heute morgen aber auch schwer auf der Leitung gestanden!
Man ziehe aber in Betracht, daß es bei mir schon recht lange her ist, daß ich auf See-Akademie war, und dementsprechend ist mein geistiges Niveau natürlich gesunken!
Theilscheinmarke ist natürlich völig klar!
Das sind die Gebührenmarken, die man auf FRACHTVERTRÄGE klebte. Diese Dokumente sind/waren ja auch abgabepflchtig!
Erklärung, warum THEIL-SCHEIN:
Der FRACHTVERTRAG heißt auf Englisch CHARTER PARTY
das kommt aus dem Französischen CHARTE PARTIE
also: GETEILTES PAPIER!
warum geteilt?
wenn die Makler und Broker und Reeder Frachtverträge aushandeln und aushandelten, wurden immer 2 Exemplare gemacht.
Eines für den Broker des Reeders (also der, der das Schiff zur Verfügung stellt), und eines für den Broker des Charterers, also der das Schiff mietet.
Der Wortlaut war beidesmal natürlich derselbe, und wenn der Schreiber sein Werk fertig hattem, wurde dieses Doppeldokument natürlich von beiden Parteien unterschrieben, dann auseinandergetrennt ... und jeder bekam sein Stück für die Akten.
Charte Partie = THEIl-SCHEIN, weil er geteilt wurde.
ich habe auch zwei Muster von CHARTER PARTIES ... also THEIL-SCHEINEN.
Einmal eine "NUBALTWOOD" in der Fassung 1956.
Also Chamber of Shipping Baltic Wood Charter Party.
Charterparties werden ja am Tag weltweit 1000-ende geschlossen, deshalb haben sie Standard-Texte und Klauseln, damit man nicht jedesmal sich wieder neu ewig beharken muß.
Wenn sich zwei Broker treffen und einen Abschluß machen, dann reden sie wie alle Fachleute nur in Abkürzungen.
Da heißt es dann z.B.:
"aha, 3000 Standards Schnittholz ex Finnland nach Libyen, okay, schließen wir nach Nubaltwood! Da sind die Punkte für ein solches Busines am bersten erfaßt.
Dann hab ich noch einen "BALTIME" Theil-Schein ... Also Baltic und White Sea Conference Uniform Time-Charter von 1912.
Gilt heute noch.
und Woermann als gro´ße Reederei hat natürlich auch Charterverträge geschlossen ohne Ende. Und die wollten alle mit Gebührenmarke versehen sein lt. Gesetz.
und Woermann hatte aufgrund ihres großen Geschäftsvolumens für die Kai-Gebühren und die Frachtverträge eigene Marken drucken lassen, damit sie nicht immer zum Kiosk mußten, und welche holen.
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29.10.2009 13:43 |
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papazwo
Valkenburg-Pilger
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Hallo,
na das ist doch mal eine vernünftige Antwort. Jetzt ist alles klar.
Schönen Dank für die Erleuchtung
Gruß von der Landratte
papazwo
PS: Hat jemand solche Kaimarken oder Teilscheinmarken aus Kaisers Zeiten abzugeben ?
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29.10.2009 14:14 |
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