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Patentschrift von 1912 |
wpmergel (†)
Dabei seit: 07.05.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Fürstentum Waldeck
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Liebe Forumteilnehmer,
ich habe aus einem nachlaß folgende Patentschrift aus dem jahre 1912 erhalten. Das Dukoment ist offenbar von Kaiser Wilhelm II. persönlich unterzeichnet.
Ich verstehe nicht ganz, was der Patentschrift-Inhaber Wilhelm Sudrow eigentlich erfunden hat.
Wer kann mir zu dere Patentschrift und ähnlichen Vorkommen etwas sagen?
Danke für Eure Hilfe.
__________________ Viele Grüße aus Waldeck
Wolfgang M.
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05.09.2009 11:56 |
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ElderFuthark
Dabei seit: 26.12.2005
Beiträge: 1.833
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Da hat niemand etwas erfunden. Dieses Patent (anderes Wort für Urkunde) ist ein Dankesschreiben für treue Dienste im Hause der Hohenzollern.
__________________ Beſte Grüſʒe, Björn
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05.09.2009 12:23 |
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chris48
Dabei seit: 06.07.2006
Beiträge: 1.242
Wohnort: Franken
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Zitat: |
Dieses Patent (anderes Wort für Urkunde) ist ein Dankesschreiben für treue Dienste im Hause der Hohenzollern. |
Fast richtig - diese Urkund ist kein Dankesschreiben, sondern die Ernennung des Amtsgerichtssekretärs Wilhelm Sudrow zum Rechnungsrat.
chris48
__________________ "Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. wahre Profis gründen eine Bank." (B. Brecht)
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05.09.2009 12:34 |
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wpmergel (†)
Dabei seit: 07.05.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Fürstentum Waldeck
Themenstarter
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05.09.2009 12:35 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Der Amtsgerichtssekretär Sudrow muss ein toller Hecht gewesen sein. Denn diese Charakterisierung kam einer Beförderung vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst gleich. Eine tatsächliche Beförderung war es allerdings nicht. Deshalb sollte man mit dem Begriff Ernennung hier vorsichtig sein. Eine Ernennung wäre es gewesen, wenn man ihn vom Amtsgerichtssekretär zum Obersekretär befördert hätte. Mit der Charakterisierung hatte er zwar die Stellung als Rechnungsrat, war aber vom Rang her immer noch Amtsgerichtssekretär. Die Beförderungen erfolgten oft Jahre später (im Zuge einer Heranführung nach angemessener Bewährungszeit).
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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05.09.2009 20:57 |
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chris48
Dabei seit: 06.07.2006
Beiträge: 1.242
Wohnort: Franken
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Definition: Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion als Amtsträger.
chris48
__________________ "Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. wahre Profis gründen eine Bank." (B. Brecht)
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05.09.2009 21:43 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Aus heutiger Sicht kann man das so stehen lassen. Zu Kaisers Zeiten war das etwas anders.
Seinerzeit gab es die Möglichkeit ganz normal befördert zu werden (mittels Ernennungsurkunde)
und die Möglichkeit einer Charakterisierung (mittels Verleihungsurkunde).
Die Charakterisierung war seinerzeit eine Verleihung einer Eigenschaft, aber keine echte Amtsübertragung.
Etwas ähnliches gibt es auch heute noch:
Eine Beförderung vom Sekretär zum Obersekretär erfolgt mittels Ernennungsurkunde.
Die Eigenschaft des Beamten auf Lebenszeit erhält man mittels Verleihungsurkunde.
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05.09.2009 22:39 |
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WELTBANKNOTEN
Administrator
Dabei seit: 24.12.2007
Beiträge: 9.646
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RE: Patentschrift von 1912 |
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Dieses sogenannte Patent oder Patentschrift ist in userem heutigen Deutsch ein staatliches Befähigungszeugnis.
Unser captainpeter hat auch ein Patent, ein seemännisches Patent
Es gibt sogar regionale Patente, z.B. bei Binnenschiffern:
das Bodenseeschifferpatent, das Rheinschifferpatent, das Donau-Kapitänspatent, das Schifferpatent Donau, das Elbschifferpatent, das Untere Elbe-Patent, das Untere-Ems-Patent usw...
Viele Grüße
WELTBANKNOTEN
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06.09.2009 11:17 |
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wpmergel (†)
Dabei seit: 07.05.2006
Beiträge: 41
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Themenstarter
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06.09.2009 20:49 |
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