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Zum Ende der Seite springen Einschränkung gesetzlicher Zahlungsmittel
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..ein 500 Euro Schein ist ein gesetzliches Zahlungsmittel und darf nicht durch einseitige Willenserklärung, und nichts anderes ist so ein Schild in der Tankstelle, abgelehnt werden...

..ich hatte da mal persönlich eine sehr nette Diskussion mit einer Tankstellenverkäuferin die der Meinung war meinen 200er nicht nehmen zu müssen, weil ja das Schild an der Tür hängt....

..letztendlich aht sie ihn genommen, weil sie ihn nehmen muss.

Edit: 12.05.2009 12:25 Uhr
Herkunftsverweis
Die Beiträge stammen ursprünglich aus dem Thema Nonsens-Euro als "echt" angenommen und werden unterschiedlicher Bereiche eigensträndig weitergeführt.
Einer der Admins
11.05.2009 15:29
teide
Balboa-aus-Panama-Sucher


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Zitat:
Original von Bumsigel
..ein 500 Euro Schein ist ein gesetzliches Zahlungsmittel und darf nicht durch einseitige Willenserklärung, und nichts anderes ist so ein Schild in der Tankstelle, abgelehnt werden...



Im privaten Bereich ist es durchaus möglich, auf bestimmten Zahlungsmodalitäten zu bestehen, wenn diese vorher bekannt gemacht worden sind. So gesehen ist die Tankstelle als private Einrichtung durchaus berechtigt, Vertragserfüllung in einer bestimmten Art und Weise zu verlangen.
11.05.2009 16:15 teide ist offline E-Mail an teide senden Beiträge von teide suchen Nehmen Sie teide in Ihre Freundesliste auf
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Sorry aber so ist das nicht.

Ich hatte selbst mal ein Einzelhandelsgeschäft und hab mich da, auch weil es mich interessierte kundig gemacht.

Ein öffentliches Einzelhandelsgeschäft hat sämtliche gesetzlichen gültigen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sowohl Scheine als auch Münzen, einzige Ausnahme, es darf die Annahme von mehr als 30 einzelnen Münzen verweigert werden. Die Aussage eines Geschäftes a la " 200er und 500er nehmen wir nicht aus Sicherheitsgründen" hat keinerlei rechtliche Grundlage.

Eine weitere Unsitte der Geschäfte um Gebühren zu sparen ist das Aufstellen eines Schildes wie: "EC Karten Zahlungen erst ab 10 Euro und Kreditkartenzahlungen ersta b 20 Euro", sowas ist nicht zulässig. Akzeptiert ein Geschäft bargeldlose Zahlungsmittel und macht das nach aussenhin sichtbar (Aufkleber an der Tür oder der Kasse) dann hat das Geschäft die AMEX Karte auch bei 2,50 € zu nehmen.

Ich bin diesbezüglich als ich mir damals so ein Gerät angeschafft habe sogar von den Banken und KK Firmen belehrt worden das ich solche Schilder nicht aufstellen darf.
11.05.2009 19:53
androl   Zeige androl auf Karte androl ist männlich
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Zitat:
Original von Bumsigel
Ein öffentliches Einzelhandelsgeschäft hat sämtliche gesetzlichen gültigen Zahlungsmittel zu akzeptieren

interessant. Ich dachte bisher auch, dass eine Erwähnung an der Tür oder auch in den AGB reicht, um zum Beispiel auch 10-Euro-Silbermünzen nicht annehmen zu müssen. Hast du einen Link, wo das bestätigt wird, dass das nicht geht?
Zitat:
Original von Bumsigel
Eine weitere Unsitte der Geschäfte um Gebühren zu sparen ist das Aufstellen eines Schildes wie: "EC Karten Zahlungen erst ab 10 Euro und Kreditkartenzahlungen erst ab 20 Euro", sowas ist nicht zulässig.

das hab ich auch schon mal mitbekommen, dass jemandem die EC-Karten-Zahlung mit dem Hinweis verweigert wurde, das gehe erst ab 5 Euro. Bei einer großen Drogeriemarktkette, wo auch recht oft gemeckert wird, wenn man die gleichen kleinen Beträge mit 20 Euro zahlt freudig

__________________
Zhàozhōu, ein chinesischer Zen-Meister, fragte eine Kuh:
"Hast du Buddhanatur oder nicht?"
Die Kuh antwortete: "Muh."
11.05.2009 21:43 androl ist offline E-Mail an androl senden Beiträge von androl suchen Nehmen Sie androl in Ihre Freundesliste auf
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..na ja ob die 10er Silberlinge als gesetzliches Zahlungsmittel gelten weiss ich nicht, aber ein 200 oder 500 Euroschein ist ein gesetzliches Zahlungsmittel genau wie ein 20 Euro Schein oder eine 50 cent Münze.

Wo kämen wir den hin wenn jedes öffentliche Geschäft sich aussuchen könnte welches der gesetzliches Zahlungsmittel es akzeptiert und welches nicht.

DA stände dann ein SChild im Schaufenster wie:

"Unsere AGB sehen vor das wir Montags keine 20,- Euro Scheine annehmen"

Schwachsinn!!!
Ich bezahle auch weiterhin in der Tankstelle mit 200 € Noten (wenn ich welche habe :-) )

Verweigern darf das das Geschäft nur wenn der Kauf und die Bezahlung unverhälznismässig sind, das heisst ein Brötchen beim Bäcker mit dem 200er zu bezahlen darf die Bäckersfrau mit Hinweis auf das nicht vorhandene Wechselgeld ablehnen, das ist aber bei den Tankstellen etwas anderes, die das "generell aus Sicherheitsgründen" machen wollen, was ist denn sicher 2000 Euro in der Kasse haben in 10 200SCheinen oder in Hundert 20gern, so ein Müll, der Zwanziger wird sogar öfters gefälscht.

Ich hatte damals für über 50 Euro getankt, dazu noch nen Kasten Bier und 2 Flaschen Wein gekauft, und da wollte die Tussi den 200er nicht nehmen, da hab ich gesagt das Sie das muss weil es ein gesetzliches Zahlungsmitel ist und ich von einer Araltankstelle Wechselgeld in dieser Höhe erwarten kann. Als ich andeutete mit dem vollgetankten Auto weg zu fahren hat sie den Schein natürlich genommen :-)

Und wenn mir bei 8,50 im Supermarkt die EC Karte verweigert wird verlange ich immer den Filialleiter, dann geht das plötzlich ganz schnell.
Wie gesaht zur Kartenzahlung wirst man als Einzelhändler sogar belehrt was man darf und was nicht. DA heisst es im Vertrag miu VISA u.a. das der VISA-Karten KUnde nicht schlechter behnadelt werden darf als der Barzahler sowohl was Höhe und Preis angeht, ich kann ja auch nicht sagen Barzahlung erst ab 5 Euro möglich.....
11.05.2009 21:56
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¡Hola!

Bei Kreditkartenzahlungen stimme ich Dir überein - sobald für den Käufer erkennbar ist, dass in diesem Geschäft mit Kreditkarten gezahlt werden kann, ist jeder Betrag, sei er auch noch so klein, damit bezahlbar. Einen "Mindestbetrag" gibt es in diesem Fall nicht. Bei Weigerung des Verkäufers kann die jeweilige Kartenorganisation informiert werden, die dann dem Verkäufer gegenüber Sanktionen aussprechen kann.
Im Falle der Banknoten stimme ich Dir aber nicht überein. Es stimmt, dass die Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel sind. Es heisst aber nicht, dass bei Privatgeschäften automatisch immer die Bestimmungen anzuwenden sind, denn es herrscht Vertragsfreiheit. Und wenn der Verkäufer meint, dass bei ihm nur mit Kieselsteinen bezahlt werden darf, dann kann er solches, sofern es für den Kunden vor Vertragsabschluss deutlich gemacht wird, auch fordern. Und so verhält es sich auch mit den Geldscheinen, besonders der höheren Nominale.
Für Private - und dazu zählt auch die Tankstelle - besteht keine Annahmepflicht, sofern anderes vereinbart worden ist!
Im Bundesbankgesetz §14 ist zwar der Satz zu finden, "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel…", es ist daraus aber nicht zu entnehmen, dass jederzeit jede Summe mit jedem Geldschein bezahlt werden darf.
Es stellt sich aber auch die praktische Durchführbarkeit einer Annahme eines höheren Geldscheins: Mofa, 5 Liter passen in den Tank, 1.30 der Liter, macht 6.50 Euro. Man legt 500 Euro hin. Was könnte nun passieren, wenn der Verkäufer sagt, dass er's nicht wechseln kann? Ok, er muss, wenn nichts anderes vereinbart ist, wieder gesetzliche Zahlungsmittel rausrücken - es ist aber nirgends geregelt, wie lange der Käufer auf sein Wechselgeld warten muss.
Treffen sich da ein sturer Tankwart und ein sturer Kunde, lässt er den Kunden erstmal 1, 2 Stunden schmoren, bis er den Schein auf einer Bank gewechselt hat. Oder er pumpt's Benzin wieder raus - das heisst aber im krassen Fall, dass man sein Vehikel an der Tankstelle stehenlassen muss, weil halt der Sprit alle ist. Und dann? Dann hat man als Kunde zwar 500 Euro, aber trotzdem keinen Sprit.


Adíos
Ronny
11.05.2009 21:58 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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genau du sagst es:

"sofern anderes vereinbart worden ist"


Ist es aber nicht, weil die Tankstelle eine einseitige Willenserklärung mit dem Schild abgibt und es eben nicht mit dem Kunden, mir, vereinbart hat.

Bei einem öffentlichen Geschäft aber muss ich als Kunde davon ausgehen, das ich mit einer auf Euro lautenden Banknote auch bezahlen kann, wenn die Verhältnissmäsigkeit gegeben ist, und das ist sie wenn ich knapp 90 Euro mit einem 200er bezahlen möchte.
Laut dem Schild an der Tankstelle könnte ich ja nehmen wir mal an ich kaufe für 300 Euro dort ein, das dann nicht mit einem 200er und einem 100er bezahlen, aus Sicherheitsgründen, was soll der Schwachsinn ???

Glaub mir wir hatten das Thema schon oft und in meiner Clique gibt es eine, übrigens sehr gut aussehende :-), Anwältin die ist da genau meiner Meinung.
11.05.2009 22:15
hadibe   Zeige hadibe auf Karte
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Bei den Scheinen halte ich mich mal raus.

Zitat:
Original von Bumsigel
..na ja ob die 10er Silberlinge als gesetzliches Zahlungsmittel gelten weiss ich nicht

Alle Gedenkmünzen sind ausschließlich im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel. Das Problem ist nur: Selbst wenn die angenommen werden müssen und an der Eingangstür kein Ausschluß bekanntgegeben wird, wirst du die trotzdem in kaum einem Laden losbekommen.
Die Dinger will einfach niemand haben! Weil sie keiner richtig kennt. bong-bong


Zitat:
Glaub mir wir hatten das Thema schon oft und in meiner Clique gibt es eine, übrigens sehr gut aussehende :-), Anwältin die ist da genau meiner Meinung.

Daß sie deiner Meinung ist heißt nicht, daß Richter und Gesetz der gleichen Meinung sein müssen. zungeraussteckend
11.05.2009 22:37 hadibe ist offline E-Mail an hadibe senden Beiträge von hadibe suchen Nehmen Sie hadibe in Ihre Freundesliste auf
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¡Hola!

Zitat:
Original von Bumsigel
Ist es aber nicht, weil die Tankstelle eine einseitige Willenserklärung mit dem Schild abgibt und es eben nicht mit dem Kunden, mir, vereinbart hat.


Das Schild ist aber Vertragsbedingung?
Der Tankwart will nur mit Dir einen Vertrag eingehen, wenn Du seinen Bedingungen zustimmst - andererseits findet kein Geschäft statt?
So sehe ich das zumindestens.

Zitat:

Bei einem öffentlichen Geschäft aber muss ich als Kunde davon ausgehen, das ich mit einer auf Euro lautenden Banknote auch bezahlen kann, wenn die Verhältnissmäsigkeit gegeben ist,


Öffentlich ist eine Tankstelle, aber nicht öffentlich-rechtlich, wenn sie von Shell, BP oder Agip betrieben wird. Es ist kein Staatssektor, es ist privatwirtschaftlich organisiert und da herrschen doch andere Regeln als wie sie für Staatsbetriebe oder Staatseinrichtungen gelten, oder?
Desweiteren ist die Frage der Verhältnismässigkeit auch etwas sehr weit dehnbar. Was ist denn verhältnismässig?
50 Euro mit 200 Euro? 90 Euro mit 200 Euro? 150 Euro mit 200 Euro?

Zitat:

Laut dem Schild an der Tankstelle könnte ich ja nehmen wir mal an ich kaufe für 300 Euro dort ein, das dann nicht mit einem 200er und einem 100er bezahlen, aus Sicherheitsgründen, was soll der Schwachsinn ???


Die Tankstelle steht halt auf dem Standpunkt, dass sie wegen - ob tatsächlich vorhanden oder nicht - Sicherheitsaspekten keine derartigen Geldscheine in dieser Höhe annehmen möchte.
Die Sicherheit betrifft nicht nur die Höhe des Betrags, der im Falle einer evtl Fälschung bei einem Zweihunderter drastischer wirkt als bei einem Zwanziger, sondern hat auch logistische Gründe: es ist keinem Geschäftsmann zuzumuten, Bankdienstleistungen durchzuführen, indem 20 Kunden ihre grossen Scheine gewechselt werden, nur weil die Bankgeier meinen, fürs Wechseln 1 oder 2 Euro nehmen zu müssen. Klar wäre es für die Arbeitslosenstatistik vielleicht empfehlenswert, wenn jede Tankstelle jemanden einstellt, der immer zur Bank rast, um stündlich da Wechselgeld entgegenzunehmen, aber bezahlen tut's am Ende doch der Kunde. Wechselgeld wächst leider nicht auf Bäumen…
Hinzu kommt auch ein Aspekt bei evtl Überfällen: angenommen, da sind 2.500 Euro in einer Kasse oder in einem Tresor. Bei einem Vorhandensein dieser Summe in Fünfern, Zehnern und Zwanzigern ist das schon mal eine grössere Menge an Scheinen und evtl lässt sich dann der Überfaller von der Menge der Scheine etwas täuschen und räumt nicht alles aus. Sind da aber nur 5 Scheine, weil 500er, drin, schnappt der sich garantiert alles.
Ich schaff' in einer Firma, wo es in den Geschäftsbedingungen geregelt ist, dass ich bei nicht vorhandenem Wechselgeld Gutscheine rausrücken darf. Die Gerüchteküche weiss, dass es einmal einem Anwalt einfallen wollte, diese Regelung anzugehen: er scheiterte, weil es in - sogar staatlicherseits genehmigten - den AGB eindeutig festgehalten war, dass er sich in diesen Fällen entweder selber bemühen muss, sein Restgeld gegen Vorlage des Gutscheins wiederzukriegen oder einen Praktikanten dafür zu missbrauchen.

Zitat:

Glaub mir wir hatten das Thema schon oft und in meiner Clique gibt es eine, übrigens sehr gut aussehende :-), Anwältin die ist da genau meiner Meinung.


Drei Anwälte, vier Meinungen.
Bisher gibt es meinen Informationen zufolge noch keine einzige Klage eines Einwohners der Bundesrepublik gegen jemanden, der die Annahme von Zwei- oder Fünfhundertern per Aushang ausschloss.
Entweder ist das Thema doch nicht so eindeutig oder es ist nicht praxisrelevant - bei der Entscheidungsfülle deutscher Gerichte für unzählige Skurillitäten ist es aber wirklich verwunderlich, dass es da noch keine Urteile gibt.
Die oben erwähnte Gerüchteküche behauptet übrigens, dass dieser "Anwaltsfall" nur durch Schriftverkehr, ohne Gerichtseinschaltung, geregelt wurde.


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Ronny
11.05.2009 23:16 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Bumsigel
Ein öffentliches Einzelhandelsgeschäft hat sämtliche gesetzlichen gültigen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sowohl Scheine als auch Münzen,...

Es heißt tatsächlich im

Zitat:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe (1)
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

richtig! Übersetzt: Uneingeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind ohne Begrenzung der Höhe des Betrags und in allen Teilen eines gesamten Währungsraumes als Zahlung anzunehmen. Ich interpretiere das als Zwang.

Zitat:
Original von *ryhk*
Das Schild ist aber Vertragsbedingung?

Nehmen wir aber einmal an, es besteht tatsächlich eine Vertragsfreiheit zwischen Gläubiger und Schuldner. Dann ist das Schild eine Frage der Kennzeichnung... hat der Kunde diesen Vertragsbestandteil gesehen und akzeptiert? Ja, dann ist alles klar. Hat er es nicht, könnte der Kunde den Kaufgegenstand z. B. im Supermarkt wieder zurückgeben und der Vetrag kommt nicht zustande. Das dürfte im Falle einer Tankfüllung nicht ganz einfach sein, insbesondere, wenn Bio- mit normalem Diesel vermischt wurde... Der Tankwart müßte sich m. E. vorher versichern, das der Kunde mit den Vertragsbedingungen einverstanden ist... ob´s mit einem einfachen Schild, das erst an der Tür zu sehen ist, getan wäre?

Zitat:
einzige Ausnahme, es darf die Annahme von mehr als 30 einzelnen Münzen verweigert werden.

Es darf auch etwas mehr sein... zusätzlich wird im entsprechenden Artikel des Münzgesetzes die Annahme von Gedenkmünzen festgelegt:

Zitat:
Münzgesetz (MünzG)

§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht

(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.


Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k

Hinweis
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.


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12.05.2009 00:29 nick1k ist offline E-Mail an nick1k senden Beiträge von nick1k suchen Nehmen Sie nick1k in Ihre Freundesliste auf
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¡Hola!

Zitat:
Original von nick1k
Der Tankwart müßte sich m. E. vorher versichern, das der Kunde mit den Vertragsbedingungen einverstanden ist... ob´s mit einem einfachen Schild, das erst an der Tür zu sehen ist, getan wäre?


Also an den Tankstellen im Rhein-Neckar-Raum sind da keine Schilder an den Türen - da sind eher Aufkleber an den Zapfsäulen, in unterschiedlicher Grösse. Teilweise sind's auch Schilder, die auf den Säulen stehen.


Adíos
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..auch die Schilder an den Zapfsäulen sind einseitige Willenserkklärungen die dazu auch noch widerrechtlich sind (§14 Bundesbank)
Ein Vertrag kommt nur zustande wenn beide Parteien mit den Bedingungen einverstanden sind und nicht wenn eine Partei eine einseitige Willenserklärung abgibt. Und selbst wenn ein Vertrag zustande kommen würde, gilt wenn ein Vertragsbestandteil wider dt. Recht ist ist dieser Bestandteil nichtig.

Wenn dem so wäre wie hier einige denken, das jeder Händler frei entscheiden kann welche Scheine, Münzen und Stückelungen er annimmt und welche nicht, wo kämen wir denn da hin, dann bräuchten wir ja kein Geld mehr. Dann hätten wir in vielen Läden dann Schilder an der Tür wie:

"50 Euro Scheine werden nicht angenommen weil uns die Farbe nicht gefällt"

oder

" Generell keine Annahme von Münzen"

oder

" Aus Sicherheitsgründen werden nur Afrikanische Rand akzeptiert"

Es ist eben nicht so das jeder Händler machen kann was er will, dafür gibt es ja gesetzliche Zahlungsmittel, sicher ist es einem Laden in der Innenstadt der viel Touristenverkehr hat frei gestellt "einseitig zu erklären" das er auch Dollar und Yen akzeptiert, das muss er nicht kann es aber, was er aber nehmen muss sind die gesetzlichen Zahlungsmittel seines Landes und zwar in jeder Form.

Einige reiten auf der Verhältnissmässigkeit bei 200 und 500 Noten rum, das könnte man dann auch nach unten weiter drücken, ab wann sind 50 Euro verh#ältnissmässig, bei 30 Euro Kaufsumme oder schon bei 5 oder gar bei Einem ????

Wie schon gesagt bei Der Bäckersfrrau und einem 50c Brötchen hab ich sogar Verständnis wenn diese mich bittet doch nicht mit dem 20ger zu bezahlen, aber bein 90 € bei aral hört bei mir das Verständnis auf.

Je nach dem mit was ich handle muss ich auch Wechselgeld da haben.

Und um das Wechseln geht es ja gar nicht, hätte bei mir die Tankstellenangestellte einen Satz drauf gehabt wie, "Tut mir leid ich habe momentan kaum noch Wechselgeld in der Kasse, hätten Sie es nicht vieleicht kleiner oder bargeldlos ?" wäre das ja sogar noch ok gewesen, sich aber arrogant hinzustellen und zu sagen "200er nehmen wir nicht" ist erstens unzulässig und keine Art und Weise.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Bumsigel: 12.05.2009 08:01.

12.05.2009 08:00
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Zitat:
Original von Bumsigel
Wenn dem so wäre wie hier einige denken, das jeder Händler frei entscheiden kann welche Scheine, Münzen und Stückelungen er annimmt und welche nicht, wo kämen wir denn da hin, dann bräuchten wir ja kein Geld mehr.

Hier ein ähnlicher Fall, der mir einmal in einem Bus des öffentlichen Verkehrs passiert ist: Ich hatte einen morgendlichen beruflich wichtigen Termin in einer anderen Stadt, aber im ersten Moment kein Geld mehr, um die Fahrkarte zu bezahlen. Also kurz einen Sprung zum Geldautomaten, der leider nur einen 50 Euroschein hergab. Als ich mit diesem beim Fahrer bezahlen wollte, weigerte der sich mit Hinweis darauf, das er den Schein nicht annehmen müsse. Und das, obwohl ich sah, das er das Wechselgeld in seinem Dienstportemonnaie hatte. Das Ende vom Lied war, das ich wieder aussteigen mußte und mein Termin geplatzt war. Ich kann mich dunkel daran erinnern, das auch irgendwo ein Schild klebte...
In diesem Zusammenhang muß ich bedauerlicherweise den Augsburger Verkehrsverbund beim Namen nennen, der - wie ich glaube - nicht nur die miesesten Verbindungen, den unfreundlichsten Service mit den schlechtgelauntesten Mitarbeitern der gesamten Republik hat, sondern überhaupt nicht will, das man den öffentlichen Verkehr in Augsburg benutzt.

Damals war mir das Bundesbankgesetz noch unbekannt...
Wenn ich die Zeit hätte und ich jemals wieder dort hinkomme(n muß), dann würde ich gern mal diesen Gesetztestext auf deren Tisch legen.

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k

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12.05.2009 09:48 nick1k ist offline E-Mail an nick1k senden Beiträge von nick1k suchen Nehmen Sie nick1k in Ihre Freundesliste auf
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kopfkratzend kopfkratzend
hmm, also, ich wäre da vorsichtig, beim Busunternehmen mit dem Bundesbankgesetz zu winken....

nach meiner Auffassung, ergibt sich allein aus dem Titel "gesetzliches Zahlungsmittel" kein Zwang zur Annahme.
Da muß man wohl etwas unterscheiden:
Was ist damit gemeint, mit gesetzlichem Zahlungsmittel?
Gemeint ist, dass ein Zahlungsmittel per Gesetz dazu geeignet ist, eine (Geld-)Schuld zu begleichen, das heißt konkret, eine bestehende Forderung erlischt durch das Zahlen mit dem Geld, was eben gesetzlich gültig ist. Da kann der Gläubiger also nicht sagen, ätschbätsch, meine Forderung ist gar nicht erloschen.
Das ist das Eine.

Etwas Anderes ist es, vorbestimmt zu sagen, wenn Du mit mir einen Vertrag schließen willst (etwas anderes ist eine Busfahrt auch nicht), dann sag ich Dir: wenn Du Dich drauf einlässt, darfst Du die Forderung von uns bspw. nicht mit einem 200er begleichen.
Es gilt: Vertragsfreiheit.

Was ist das jetzt mit dem Bus:
Eine offene Bustür ist die Einladung an Dich, eine Willenserklärung abzugeben.
Das tust Du mit dem Einsteigen. Damit ist aber noch kein Vertrag zustande gekommen, also keine Verpflichtung zur Beförderung und also auch keine Forderung des Verkehrsunternehmens, die beglichen werden muss.
Das geschieht erst mit der zweiten Willenserklärung: Der Fahrer läßt Dich einen Platz nehmen und kassiert. DANN und nur DANN ist ein Vertrag zustande gekommen.
Sagt der Fahrer aber nein, ist das okay. Die sind nicht verpflichtet, einen Vertrag einzugehen, das ist NIEMAND.

Und der Vertrag kann immer noch so gestaltet werden, wie man will.
Was heißt das jetzt für Dein Bundesbankgesetz?
Das zieht hier gar nicht. Weil ein Vertragsschluss und das Erlöschen eines Schuldverhältnisses zwei Paar Schuhe sind....

Anders ausgedrückt: Wenn ich an mein Geschäft ein Schild hänge: leute, hier drin dürft Ihr nur kaufen, wenn ihr 5-Euro-Scheine dabeihabt, dann ist das okay und rechtlich absolut einwandfrei. Geht der Kassierer dann trotzdem auf ein Geschäft mit nem 200er ein, ist das seine Sache. Es zwingt Dich ja niemand, da zu kaufen (sprich: einen Vertrag einzugehen) !

das war wohl hoffentlich jetzt nicht zu verwirrend..... gross grinsend

viele Grüße !
Andreas

PS: ich meide Geschäfte, die 200er oder 500er nicht annehmen !

PS2:
noch was zum Schmunzeln:
die bis 2002 gültige Fassung des § 244 (1) BGB:

Ist eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld im Inlande zu zahlen, so kann die Zahlung in Reichswährung erfolgen, es sei denn, daß Zahlung in ausländischer Währung ausdrücklich bedungen ist.
12.05.2009 10:45 rheinprovinz ist offline Beiträge von rheinprovinz suchen Nehmen Sie rheinprovinz in Ihre Freundesliste auf
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Natürlich ist niemand verpflichet einen Vertrag einzugehen.

Trotzdem unterliegt der öffentliche (und mit öffentlich meine ich ein Geschäft was in der Öffentlichkeit seine Waren feil bietet), Einzelhandel ein paar Regeln und Gesetzgebungen. Nach Deiner Auffassung könte ja dann zum Beispiel auch dier Sparkasse sagen wenn ich abends meine Kasseneinanhmen einzahlen gehe, "sorry aber 200er nehmen wir zur Einzahlung aus Sicherheitsgründen nicht an, genau solcher Schwachsinn.

Und ich werde mich weiterhin intensiv gegen solche Verfahrensweisen wehren.

Beim Beispiel mit dem Bus hätte ich mich hingesetzt und währe mitgefahren, ich hatte Geld dabei, der Fahrer hatte Wechselgeld und hat sich geweigert mir eine Fahrkarte zu verkaufen, wäfre interessant was der Fahrer dann gemacht hätte....

Und als ehemaliger ladeninhaber muss ich sagen, ein Kunde der seine Ware mit grossen Scheinen bezahlt ist mir hundert mal lieber als der dessen EC-Lastschrift mangels Deckung zurückkommt.....
12.05.2009 10:58
rheinprovinz rheinprovinz ist männlich
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vom gesunden Menschenverstand geb ich Dir 100 %ig Recht, Bumsigel, absolut !

Leider ist es -rechtlich gesehen- nicht so einfach....
Wenn Du das in dem Bus gemacht hättest, wäre das bestenfalls Nötigung.

Rein theoretisch könnte die erwähnte Sparkasse das sogar machen ! Das wird sie nur nicht - alleine aus der Erwartung heraus, dass sie eine Bank ist. Eine Bank betreibt nach § 1 KWG Bankgeschäfte. Da gehören die Annahme von Bargeld mit dazu. WIE sie das aber macht, ist ihre Sache.
Sorry, es ist so.
Auch wenn ich persönlich es als eine totale Frechheit empfinde, z.B. für die Ausgabe von Geldrollen oder das Zählen einer Spardose mit Groschen (sorry, Centen...) ein Entgelt zu verlangen.

Wehren kannst Du Dich nur über Boykott oder "Rufschädigung".

Leider ist das kein Schwachsinn, auch wenn ich das ebenfalls so empfinde. Ganz rein rechtlich hat das eine mit dem anderen nunmal nichts zu tun.

Grüße, Andreas
12.05.2009 11:10 rheinprovinz ist offline Beiträge von rheinprovinz suchen Nehmen Sie rheinprovinz in Ihre Freundesliste auf
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@rheinprovinz

Gewöhnlich bin ich jemand, der an das Gute im Menschen glaubt und nicht unbedingt auf irgendwelchen Paragraphen herumreitet. Mir sind die kurzen Dienstwege, die das gleiche Ergebnis bringen, keinen Nachteil bedeuten, dafür aber eheblich Zeit, Geld und Ärger sparen, viel lieber...
Andererseits kann es nicht schaden, sich mit Gesetzeswerken auseinander zusetzten...
Was mich geärgert hat, war die Tatsache, das der Busfahrer in der Lage gewesen wäre, Wechselgeld zu geben. Selbst, wenn er rechtlich auf der richtigen Seite gewesen ist...

Im Prinzip vertrittst Du die Ansicht von *ryhk*, der ja auch auf die Vertagsfreiheit setzt.
Sicherheit haben wir in dieser Frage nun immer noch nicht.

Zitat:
PS: ich meide Geschäfte, die 200er oder 500er nicht annehmen !

Ich tunlichst auch! Hoffentlich werde ich nie wieder mit dem Augsburger Verkehrsverbund fahren müssen.

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12.05.2009 11:20 nick1k ist offline E-Mail an nick1k senden Beiträge von nick1k suchen Nehmen Sie nick1k in Ihre Freundesliste auf
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¡Hola!

Zitat:
Original von Bumsigel
Beim Beispiel mit dem Bus hätte ich mich hingesetzt und währe mitgefahren, ich hatte Geld dabei, der Fahrer hatte Wechselgeld und hat sich geweigert mir eine Fahrkarte zu verkaufen, wäfre interessant was der Fahrer dann gemacht hätte....


Vorsicht beim Öffentlichen Personennahverkehr, sowieso dem Transportgewerbe. Für Bus- und Bahnunternehmen gelten Sonderbestimmungen.
Beispielsweise bei der Deutschen Bahn:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern...vs_04_05_09.pdf - Punkt 3, "Fahrpreise":
"Das Verkehrsunternehmen kann verlangen, dass der Preis abgezählt gezahlt wird. Im Falle einer Bezahlung von Fahrkarten in Zügen kann das Verkehrsunternehmen dem Reisenden, der nicht abgezählt zahlt, statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein ausstellen, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht werden kann."
Im Münchener Verkehrsverbund etwa (http://www.mvv-muenchen.de/web4archiv/ob...008ab010409.pdf) gilt laut §4 (6) Folgendes:
"Für den Verkauf von Fahrkarten durch das Fahrpersonal gilt Folgendes:
Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 20,00 € und Ein- und Zwei-Cent-Münzen im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
Soweit das Personal Geldscheine über 20,00 € nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der darauf angegebenen Stelle abzuholen."
Im Augsburger Pendant (http://www.avv-augsburg.de/download/Befo...bedingungen.pdf) ist ein Passus unter §7 zu finden:
"Bei Verkauf von Fahrausweisen durch die Fahrer bzw. das Zugbegleitpersonal gilt folgendes:
Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,00 € zu wechseln und Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 5 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
Soweit das Personal Geldbeträge nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der darauf angegebenen Stelle abzuholen."

Desweiteren noch etwas anderes: Im ÖPNV herrscht für das Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang - es darf keine Kunden ablehnen. Verträge werden hier anders geschlossen; bei den meisten Verbünden ist etwa der Passus enthalten, dass beim Betreten der Anlagen des jeweiligen beteiligten Unternehmens ein Vertrag mit dem jeweiligen Verbund auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen wird.


Adíos
Ronny

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von *ryhk* (†): 12.05.2009 11:26.

12.05.2009 11:21 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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@alle: schöne Diskussion haben wir da ! Find ich prima ! händeklatschend

@nick1: jepp. Die Meinung von *ryhk* teil ich im Grunde genommen.

Du hast aber mehr wie vollkommen Recht mit Deinem persönlichen Empfinden. Ich bin auch jemand, dem allein das Wort "Rechtsanwalt" (ich hoffe, das nimmt jetzt keiner persönlich augenzwinkernd ) schon Bauchschmerzen bereitet, was meinen ganz privaten Bereich angeht.
Vieles ließe sich mit etwas gutem Willen, gesunden Menschenverstand (Bumsigel hat da Recht, wenn er schreibt, dass ihm ein zahlungswilliger und -kräftiger Kunde lieber ist, als eine ungewisse Zahlungsmethode) regeln auch ohne Paragraphen.

Nur - das Problem an denen ist, dass die deutsche Gesetzgebung eben abstrakt ist, d.h. auch, dass ein anscheinend logisch zusammenpassender Geschäftsvorfall wieder in unterschiedliche "Anspruchsgründe" zerlegt wird. Wie hier: was als Angebot aussieht ist rechtlich eine Einladung, ein Angebot abzugeben (siehe Bus, aber auch eine Auslage im Geschäft), Zahlung an sich und Zahlungsmittel haben auch nicht viel gemein...

so is' es, das deutsche Recht.... gross grinsend


viele Grüße,Andreas
12.05.2009 11:34 rheinprovinz ist offline Beiträge von rheinprovinz suchen Nehmen Sie rheinprovinz in Ihre Freundesliste auf
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Die Diskussion finde ich auch klasse. Noch lieber wäre sie mir, wenn ich mehr Zeit hätte...

Zitat:
Original von *ryhk*
Für Bus- und Bahnunternehmen gelten Sonderbestimmungen.

Richtig. Laut Aussage eines Bediensteten des ÖPNV wird diese in den Grundlagen vom Verkehrsministerium festgelegt, können sich aber in einzelnen Bestimmungen unterscheiden. Hamburg hat z. B. eine Annahmegrenze von 100 Euro, im Gegensatz zu Augsburg, das nur 10 akzeptiert.

Zitat:
Desweiteren noch etwas anderes: Im ÖPNV herrscht für das Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang - es darf keine Kunden ablehnen.

Das scheint auch in Deutschland so zu sein, wenn man eine gültige Fahrkarte besitzt: Im Falle des Busfahrers hätte er mich auf die Möglichkeit der sogenannten Wechselquittung hinweisen müssen. Wäre ich mit einer solchen Quittung einverstanden gewesen - und hätte später das Geld am Kundencenter abgeholt - wäre der Busfahrer angeblich sogar verpflichtet gewesen, mich mitzunehmen.

"Gesunder Menschenverstand" ist ein schönes Wort, das mir sehr gefällt... augenzwinkernd

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k

P.S.: Eigentlich hat das Thema nichts mehr mit dem Ursprünglichen zu tun, deshalb werde ich es mit Eurer Erlaubnis abtrennen...

Edit: 12.05.2009 12:25 Uhr.
Die bisherigen Beiträge stammen aus dem Thema Nonsens-Euro als "echt" angenommen

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¡Hola!

Ich komm' mal wieder zur Tankstelle:
Da gibt es erstmal den Wikipedia-Eintrag unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche..._Zahlungsmittel
"Betont werden muss zudem, dass in aller Regel (dies gilt insbesondere für Deutschland) die Pflicht zur Annahme abdingbar ist, d. h. es ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit Bargeld erfüllt werden kann (sondern bspw. nur durch Banküberweisung oder mittels einer Kreditkarte). In einem solchen Fall ist der Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren.
Entsprechend kann die Pflicht des Gläubigers zur Annahme von Bargeld auch lediglich eingeschränkt werden, bspw. auf eine Annahmepflicht nur bis zu bestimmten Entgelthöhen, oder beschränkt auf bestimmte Münzen (z. B. nur 2 EUR) oder Scheine (z. B. keine 200 EUR) bzw. Stückelungen (z. B. max. 10 × 1 EUR). Die insbesondere von Tankstellen praktizierte Verfahrensweise, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 500-EUR-Scheinen abzubedingen, ist insofern also zulässig."
Das ist allerdings nur die Wikipedia.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass Vertragsfreiheit hinsichtlich der Bezahlerei besteht. Man kann ja auch per Vertrag vereinbaren, dass nur per Überweisung bezahlt werden kann. Das ist dann Gesetz geworden und es kann doch der Schuldner dann nicht auf einmal sagen: "Es herrscht Annahmepflicht für Eurobanknoten, also will ich bar zahlen." Meines Erachtens stehen hier die AGB, der Vertrag, über dem Gesetzestext, eben weil Vertragsfreiheit herrscht.
Wie wäre denn sonst der Fall zu beurteilen, dass ich bei eBay was einstell', aber nur PayPal akzeptiere. Kann dann wirklich einer der Käufer bei mir aufkreuzen und mir mit einem 500-Euro-Schein vor der Nase rumwedeln, weil er damit seinen 1-Euro-Geldschein damit bezahlen will?
Ich bin der Meinung "nein", weil ich Bargeld explizit ausgeschlossen habe, ich will PayPal. Und nur das, und das darf ich auch.
Ähnlich ist es damit doch auch an der Tanke: die Bedingungen, eben dass keine Zweihunderter angenommen werden, sind sichtbar. Wenn ich dann dort tanke, akzeptier' ich dem seine AGB. Und damit sind die Zweihunderter ausgeschlossen.
Ist es denn nicht dem Fall vergleichbar, dass ich mir beispielsweise beim Tanken eine Kippe anzünd'? Es gibt ja kein Rauchverbot unter freiem Himmel. Ok, es ist ein Dach drüber, aber trotzdem ist es offen fröhlich . Und klar dürfte niemand so dämlich sein, schon aus Gründen des Menschenverstandes. kopfkratzend Aber es sind in der Regel Schilder oder Aufkleber angebracht, die auf das Rauchverbot hinweisen. Wären die dann auch rechtswidrig?
Und: Finanzämter können sich ihre Kunden nicht aussuchen. Die haben Annahmepflicht für jedermann. fröhlich Und auch andere öffentliche, staatliche, Buden haben Annahmezwang, das Arbeitsamt muss mich behandeln, sie müssen mir ALG verkaufen, wenn ich einigen Bedingungen entsprech'.
Aber im Privatleben und dazu gehört auch recht vieler Handel dazu?
Der Bäcker muss mir doch nichts verkaufen und wenn ich hundertmal rumheul', dass ich einen Knast wie ein Wolf hab'. Wenn er der Meinung ist, dass er mit mir keine Geschäfte machen will, dann darf er sich entscheiden, mit mir keine Geschäfte machen zu wollen. In Discos oder Clubs kann man sich ja auch nicht reinklagen, wenn Mustafa meint "Du kommschd hier ned roi" - als Vertreter des Eigentümers kann der Türsteher Personen abweisen, weil er mit diesen keine Geschäfte machen möchte.
Oder, wieder etwas zum Topic zurückkehrend: wie ist es denn hinsichtlich der Metro bestellt? Die verkaufen nur an Gewerbetreibende, an Leute mit einer Gewerbeerlaubnis. Auf dem Parkplatz selber lese ich da nichts, das steht erst an der Tür. Wenn ich da reinmarschier', krieg' ich nichts. Und diese Einschränkung "ich verkauf' nur mit Gewerbeerlaubnis" ist doch dem Tankstellenschild "ich nehm' keine Fünfhunderter an" vergleichbar?
Üblich ist es im Allgemeinen, also doch fast sowas wie Gewohnheitsrecht, dass ich in jeden Supermarkt, in jedes Geschäft reinkomm', aber halt nicht bei der Metro.
Also Vertragsfreiheit.
Oder?


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12.05.2009 13:12 *ryhk* (†) ist offline Homepage von *ryhk* (†) Beiträge von *ryhk* (†) suchen Nehmen Sie *ryhk* (†) in Ihre Freundesliste auf
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Hallo,

also wenn ich ne Tankstelle hätte und ich will keine 200 Euro Scheine annehmen und es kommt dann ein Herr Bumsigel und besteht darauf das er mit 200 Euro Schein das Benzin bezahlen will , würde ich den Schein einmal annehmen und dem Herrn Bumsigel dann Hausverbot erteilen! Denn wenn ich nicht verkaufen will oder eben keine 200 Euro Scheine annehmen will dann ist das mein Bier! Oder meinst Du mann könnte den Tankwart verklagen dir Benzin zu verkaufen?? Ich glaube nicht! Und das Hausrecht hat doch immer noch der Besitzer und nicht der Kunde. Ob ein solches Verhalten für den Besitzer langfristig von Vorteil ist sei dahin gestellt!
Habe selbst schon in der Gastronomie gearbeitet und da erlebt man so einiges in dieser Art. Da kann ich nur sagen .... absolut nervig !

Gruss dado

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12.05.2009 13:23 dado ist offline Beiträge von dado suchen Nehmen Sie dado in Ihre Freundesliste auf
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@ *rhyk*:

richtig. Und noch zwei Beispiele von öffentlichen Stellen:
1. hier in Rheinland-Pfalz muss bei der Anmeldung eines Pkw's zwingend eine Einzugsermächtigung für die Steuer vorgelegt werden (wie's in anderen Bundesländern ist, weiß ich net). Bargeld oder auch Überweisung is nicht.
2. bis Anfang 2008 konnte man bei Gericht die Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren mit Bargeld hinterlegen. Geht net mehr ! Das Gericht verweigert glatt die Annahme von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Nur Bankbürgschaft, Scheck, oder vorherige Überweisung is noch möglich.

nur als Beispiele...

Andreas
12.05.2009 13:27 rheinprovinz ist offline Beiträge von rheinprovinz suchen Nehmen Sie rheinprovinz in Ihre Freundesliste auf
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...wenn du was bei Ebay verkaufst bis du kein "öffentlich zugängliches Ladengeschäft" das ist ein Unterschied.

Ich gehe als Kunde doch davon aus, das ich wenn ich ein Geschäft betrete mit dem gültigem gesetzlichen Zahlungsmittel zahlen kann, habe ich nur meine "Goldene AMEX", die ich wahrscheinlich nie haben werde :-), dabei muss ich natürlich erst gucken oder fragen ob das Geschäft AMEX akzeptiert. Und da kann es nicht sein das per AGB die annahme bestimmter Teile dieser gesetzlichen Zahlungsmittel ausgeschlossen werden.

Es ist übrigens ein Irrtum das AGBs generelle Gültigkeit haben, ein schönes Beispiel sind die in den AGBs verankerten zu zahlenden Bearbeitungsgebühren für geplatzte Lastschriften oder Schecks bei vielen Firmen. Die Firmen sind dann bei Eintreten des Falls der Meinung das die AGBS ja bei Vertragsabschluss bekannt und somit geltendes Vertragsrecht sind, IRRTUM, entsprechen AGBs nicht dem allgemeinen Recht sind diese oder deren Bestandteile nichtig. Und ähnlich ist es mit AGBs die Teile der gesetzlichen Zahlungsmittel aussschliessen.

Sicher viele Händler halten Ihre AGBs für allheilig und der typisch deutsche Kunde akzeptiert und kuscht, ich nicht :-)

Sicherlich kommen wir hier zu keinem allgemeingültigem Ergebnis, weil wir eben jeder ein anderes Rechtsverständnis haben, und so ein Fall noch nicht wirklich verhandelt worden ist.

Das kann ja auch jeder für sich selber entscheiden, ich lasse mir jedenfalls weder die Verweigerung meines Bargeldes noch die Einschränkung bei Kartenzahlung gefallen, und bisher hat das nachdem ich dagegen interveniert habe auch immer funktioniert.

Zitat:
Original von rheinprovinz
richtig. Und noch zwei Beispiele von öffentlichen Stellen:
1. hier in Rheinland-Pfalz muss bei der Anmeldung eines Pkw's zwingend eine Einzugsermächtigung für die Steuer vorgelegt werden (wie's in anderen Bundesländern ist, weiß ich net). Bargeld oder auch Überweisung is nicht.
2. bis Anfang 2008 konnte man bei Gericht die Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren mit Bargeld hinterlegen. Geht net mehr ! Das Gericht verweigert glatt die Annahme von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Nur Bankbürgschaft, Scheck, oder vorherige Überweisung is noch möglich.


cool dann wird ein ungedeckter Scheck lieber genommen als Bargeld :-)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bumsigel: 12.05.2009 13:40.

12.05.2009 13:35
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@bumsigel:

sorry, da hat ein Wort gefehlt schämend : bestätigter Scheck.
12.05.2009 13:39 rheinprovinz ist offline Beiträge von rheinprovinz suchen Nehmen Sie rheinprovinz in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von dado
also wenn ich ne Tankstelle hätte und ich will keine 200 Euro Scheine annehmen und es kommt dann ein Herr Bumsigel und besteht darauf das er mit 200 Euro Schein das Benzin bezahlen will , würde ich den Schein einmal annehmen und dem Herrn Bumsigel dann Hausverbot erteilen! Denn wenn ich nicht verkaufen will oder eben keine 200 Euro Scheine annehmen will dann ist das mein Bier! Oder meinst Du mann könnte den Tankwart verklagen dir Benzin zu verkaufen?? Ich glaube nicht! Und das Hausrecht hat doch immer noch der Besitzer und nicht der Kunde. Ob ein solches Verhalten für den Besitzer langfristig von Vorteil ist sei dahin gestellt!
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..wenn Du jeden Kunden der bei Dir viel und oft kauft nur weil du seine Banknoten nicht annehmen möchtest, die Gründe seien dahingestellt, Hausverbot erteilst wirst du bald keine Kunden mehr haben....
12.05.2009 13:39
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¡Hola!

Zitat:
Original von Bumsigel
...wenn du was bei Ebay verkaufst bis du kein "öffentlich zugängliches Ladengeschäft" das ist ein Unterschied.


Bei eBay sind mehr Leute als mancher Krauter überhaupt Waren (oder Ungeziefer) im Geschäft hat. fröhlich
Wenn eBay nicht "öffentlich zugänglich" wäre, würden einige Gesetzestexte da auch nicht gelten und die ganze verdammte Gaunerschar würde sich einen Ast ablachen - ist es aber, eBays Auktionen sind da von Gesetzen nicht ausgenommen.

Zitat:

Und da kann es nicht sein das per AGB die annahme bestimmter Teile dieser gesetzlichen Zahlungsmittel ausgeschlossen werden.


Doch, kann es. fröhlich
Versuch' einfach nur mal, Deinen Lohn oder irgendwelche Sozialleistungen des Staates als Bargeld zu erhalten. fröhlich

Zitat:

Es ist übrigens ein Irrtum das AGBs generelle Gültigkeit haben, ein schönes Beispiel sind die in den AGBs verankerten zu zahlenden Bearbeitungsgebühren für geplatzte Lastschriften oder Schecks bei vielen Firmen.


Unstrittig ist, dass AGB nicht in allen Fällen geltendem Recht entsprechen, da gehe ich konform.

Zitat:

Sicher viele Händler halten Ihre AGBs für allheilig und der typisch deutsche Kunde akzeptiert und kuscht, ich nicht :-)


Es dürfte Dir schwerfallen, etwa einen Mobilfunkvertrag zu bekommen, wenn Du einem der vier deutschen Netzbetreiber nicht ein Konto nennst, sondern auf Barzahlung bestehst.
Sie lehnen Dich dann einfach ab - da kann in den Gesetzen noch soviel drinstehen, wie stehen mag über Annahmezwang gesetzlicher Zahlungsmittel: kein Konto, kein Vertrag.


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Zitat:
..wenn Du jeden Kunden der bei Dir viel und oft kauft nur weil du seine Banknoten nicht annehmen möchtest, die Gründe seien dahingestellt, Hausverbot erteilst wirst du bald keine Kunden mehr haben....


Habe ja selbst gesagt "
Zitat:
Ob ein solches Verhalten für den Besitzer langfristig von Vorteil ist sei dahin gestellt
"

Mir scheint so eine Diskussion wierder mal typisch deutsch... (Ohne dabei Beleidigen zu wollen) Wir reiten auf Paragraphen rum und bestehen auf unser Recht. Ich hab in Australien gelebt und ich möchte mal behaupten das sich dort niemand über so was aufregen würde. Die sind da viel zu locker "down under" wir hier eben nicht !

Ich bin der Meinung : Wenn der Tankwart keine 200 Euro Scheine annehmen will dann schlepp ich halt keine 200 Euro Scheine hin um meinen Sprit zu bezahlen..... basta ! Womöglich muss ich mir dann eben eine Tankstelle suchen die mein Geld annimmt ob 100 , 200 oder 500 Euro Scheine.

Neben bei gesagt: Unsere Tankstelle am Ortsrand wurde 4 mal Ausgeraubt innerhalb von 1,5 Jahren und ich kann den Tankwart verstehen wenn er sagt er will nicht unmengen an Wechselgeld vorrätig haben müssen um 200 Euro Schein zu wechseln. Angenommen es kommen 10 von deiner Sorte und bestehen auf Bezahlung mit 200 Euro Scheinen oder besser noch 500 Euro Scheinen, da müsste die arme Sau ja ca. 4000 Euro Wechselgeld parat haben geschockt Da freut sich jeder Kleinriminelle händeklatschend

Gruss Dado

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12.05.2009 14:06 dado ist offline Beiträge von dado suchen Nehmen Sie dado in Ihre Freundesliste auf
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..hmm da hatte ich schon etwas ähnliches bei einer Versicherung, die waren der Meinung, da Ihre AGBs das vorsehen, ich könnte meine Prämie ausschliesslich per Lastschrift und nur am 1. eines Monats begleichen. Ich hatte gefordert Überweisung am 15. , darauf die Versicherung, das gänge aus technischen Gründen nicht und ausserdem wurde mit den AGBs gewedelt, als ich dann meinte , dann suche ich mir halt eine Gesellschaft bei der ich am 15. überweisen kann, wurde die Dame zunehmend freundlicher und den Vertrag hab ich jetzt noch und überweise am 15.

teuflisch lachend man darf sich nur nicht alles gefallen lassen

Und zwischen Lohnzahlung und Einkaufen im Geschäft sollte man schon differenzieren.

Zitat:
Original von dado
Ich bin der Meinung : Wenn der Tankwart keine 200 Euro Scheine annehmen will dann schlepp ich halt keine 200 Euro Scheine hin um meinen Sprit zu bezahlen..... basta ! Womöglich muss ich mir dann eben eine Tankstelle suchen die mein Geld annimmt ob 100 , 200 oder 500 Euro Scheine.

Neben bei gesagt: Unsere Tankstelle am Ortsrand wurde 4 mal Ausgeraubt innerhalb von 1,5 Jahren und ich kann den Tankwart verstehen wenn er sagt er will nicht unmengen an Wechselgeld vorrätig haben müssen um 200 Euro Schein zu wechseln. Angenommen es kommen 10 von deiner Sorte und bestehen auf Bezahlung mit 200 Euro Scheinen oder besser noch 500 Euro Scheinen, da müsste die arme Sau ja ca. 4000 Euro Wechselgeld parat haben geschockt Da freut sich jeder Kleinriminelle händeklatschend


..wie ich bereits aussführte ging es ja nicht um das Wechselgeld, das hätte ich ja verstanden, es geht darum wie man als zahlender Kunde in Deuschland behandelt wird, was hätte es denn den Busfahrer in den obigen Beispiel gekostet den im Stress stehenden Passagier die Fahrkarte zu verkaufen, wo er das Wechselgeld doch definitiv hatte, oder bei mir ich wollte nicht 5 Euro sondern knapp 90 mit dem 200er bezahlen.

Recht gebe ich Dir was das "Deutschtum" angeht, es geht auch sehr viel kundenfreundlicher, ein Beispiel aus Schweden:

Dort ist es üblich den Supermarkt als Bank zu "missbrauchen", du kaufst für 250 Kronen Lebensmittel, legst der Verkäuferin deine VISA Karte hin und sagst das du noch Bargeld brauchst, diese belastet die Karte mit 1000 Kronen und zahlt Dir 750 Kronen in bar aus, ohne zusätzliche Gebühren.
Diese Verfahrensweise ist da oben Gang und Gebe.

..versuche mal in Deutschland Lebensmittel mit VISA zu bezahlen...., geschweige denn sowas.......
12.05.2009 14:07
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Zitat:
Original von Bumsigel
Dort ist es üblich den Supermarkt als Bank zu "missbrauchen", du kaufst für 250 Kronen Lebensmittel, legst der Verkäuferin deine VISA Karte hin und sagst das du noch Bargeld brauchst, diese belastet die Karte mit 1000 Kronen und zahlt Dir 750 Kronen in bar aus, ohne zusätzliche Gebühren.
Diese Verfahrensweise ist da oben Gang und Gebe.
..versuche mal in Deutschland Lebensmittel mit VISA zu bezahlen...., geschweige denn sowas.......


...allerdings klappt das nicht immer. Mir mit meiner ausländischen VISA-Karte wollte man (an einer Tankstelle) kein Geld auszahlen. Ansonsten ist es tatsächlich recht üblich.

...und es gibt sogar hier in Deutschland einige Supermärkte, die bei Zahlung mit EC-Karte Geld auszahlen.

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