Zoll |
brunoschulz0
Valkenburg-Pilger
Dabei seit: 16.05.2006
Beiträge: 1.616
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Hallo
Das wir darauf steuern zahlen verstehe ich ja einigermaßen jedoch nicht das man für ein und das selbe einmal 7 Prozent und bei den anderen 19 Prozent zahlt. Werde auf jeden fall andere Wege in Zukunft nutzen. Es gab hier ja einige Hinweise denn ich verschenke mein Geld nun nicht mehr.
__________________ www.brunos-weltbanknoten.de
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04.06.2014 12:34 |
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hajduk
DM-Umtauscher
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 3.805
Wohnort: Newry, Tuaisceart Éireann
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Zitat: |
Original von hajduk
14.05.2014 19:43
Zitat: |
Original von GHIHG
Hallo Roland, Hallo Norman,
ich bezahle nie für Muster/Specimen Zoll. Rechnungsbetrag ist ja nur für die Versicherung.
Der Zoll glaubt mir als Gutachter, denn die machen bei mir öfters Rückfragen wegen Banknoten.
Gruß ABCBA |
14.05.2014 20:58
Zitat: |
Original von hajduk
Hallo ABCBA,
auf welchen Warenwert begründet sich denn die Versicherung?
Den 800 Euro Versicherungssumme muss ja auch ein realer Warenwert gegenüberstehen.
Wie genau erklärst du denen das? |
Zitat: |
Original von GHIHG
Servus,
ich habe schon einmal in einem früheren Beitrag darauf hingewiesen, daß Muster/Specimen
Zollfrei zu behandeln sind. Allerdings sehen es viele Zollbeamten einfach anders weil dafür oft
Rechnungen ausgestellt sind. Ich habe bisher noch nie Zoll bezahlt für Muster/Specimen.
Gruß ABCBA |
Magst du uns das nicht genauer erklären? |
Hallo ABCBA,
was ist denn nun? Auf welchen Sachverhalt begruendet sich deine Aussage?
Wie erklärst du das den Leuten vom Zoll?
Ich bin ganz gespannt...
__________________ banknotesword
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05.06.2014 09:47 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Hallo Stefan,
Specimen sind Muster ohne Wert und es sind auch keine Banknoten (umlauffähig).
Der Zoll hat keine Berechtigung diese als Banknote zu bezeichnen. Es gibt für Muster keine Zollerhebung.
Gruß ABCBA
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05.06.2014 09:58 |
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hajduk
DM-Umtauscher
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 3.805
Wohnort: Newry, Tuaisceart Éireann
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Servus ABCBA,
Danke, ich verstehe es aber immer noch nicht.
Und wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer mit dem Versicherungsargument weg?
Was muss man sagen?
Wie bekomme ich es hin das mich die Einfuhr von Musterscheinen im Wert von 800 Euro nichts kostet?
Gruß
__________________ banknotesword
Da werden Sie geholfen!
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05.06.2014 10:11 |
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papazwo
Valkenburg-Pilger
Dabei seit: 04.07.2005
Beiträge: 1.619
Wohnort: Kerpen
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Zitat: |
Original von GHIHG
Hallo Stefan,
Specimen sind Muster ohne Wert und es sind auch keine Banknoten (umlauffähig).
Der Zoll hat keine Berechtigung diese als Banknote zu bezeichnen. Es gibt für Muster keine Zollerhebung.
Gruß ABCBA |
Ich glaube auch nicht das Die Zoll erhoben haben. Das wird wohl Einfuhrumsatzsteuer gewesen sein und um Dir kommst Du nicht herum!
Gruß
papazwo
__________________ www.kolonialgeld.de
suche immer und überall nach allem zu den ehemaligen deutschen Schutzgebieten!!!!
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05.06.2014 10:11 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Servus,
wenn man daraus eine Handelsware macht mit Rechnung, so ist selbstverständlich Einfuhrumsatzsteuer
zu bezahlen. Man kann das aber auch als Proforma Rechnung für Versicherung deklarieren, damit wird
auch keine Umsatzsteuer fällig.
Gruß ABCBA
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05.06.2014 10:16 |
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nhung
Dabei seit: 02.10.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Friedrichsruhe
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Ein Specimen oder Muster ist eine Drucksache.
Hierfür gibt es eine Warennummer.
Wert und Berechnungsgrundlage ist der bezahlte Gegenwert + Porto.
Es werden hierauf Einfuhrumsatzsteuer aber kein Zoll erhoben.
In meinem Zollamt ist grundsätzlich ohne Ausnahme der entrichtete Kaufpreis nachzuweisen. Ansonsten erfolgt keine Verzollung.
Falsche Angaben beim Zoll sind nicht unproblematisch.
Nhung
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06.06.2014 00:41 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Servus,
das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu
generieren.
Gruß ABCBA
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03.07.2014 16:23 |
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hct2000
Dabei seit: 30.03.2006
Beiträge: 4.282
Wohnort: Irgendwo im Spessart IBNS-Mitgliedsnummer: XXXX Meine eBay-Auktionen:
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Zitat: |
Original von GHIHG
Servus,
das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu
generieren.
Gruß ABCBA |
So wie jede andere normal denkende Firma auch... hier zählt auch nur Gewinn...
__________________ eBay .fr: rbcurrency
eBay .de: rbcurrency_germany
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03.07.2014 16:58 |
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rheinprovinz
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 04.12.2008
Beiträge: 1.038
Wohnort: Südeifel
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Hallo,
hat jemand in der letzten Zeit sich was in der Schweiz bestellt und bekommts per Post?
Hab ein paar Münzen gekauft (allesamt bereits außer Kurs, z.T. jedoch noch eintauschbar). Wird die Post aus der Schweiz eigentlich noch streng kontrolliert oder rutscht da inzwischen einiges durch?
Mit Münzen hatte ich bisher nur Erfahrungen mit Briefen aus dem Vatikan.... die kamen bis heute alle zollfrei bei mir an (grüner Aufkleber)
Andi
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04.07.2014 21:35 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Hallo Zusammen,
ich muss Montag auch mal wieder zum Zoll. Alles sehr umständlich bei Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr. Da ich einer entfernten Stadt rabeite, bedeutet das für mich wieder einen halben Tag Urlaub. Die Sache telefonisch oder über Email zu klären gelang mir im Zeitalter der papierlosen verwaltung natürlich auch nicht. Der Zoll besteht auf einem Kaufnachweis aus Papier.
Wie war noch die EUSt. für einen alten Thaler aus Äthiopien? Gibts die kursungültigen Noten noch zu 7% ?
LG
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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05.07.2014 01:31 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
ja, dass gilt noch, aber der Paragraf hat sich leicht verändert.
Derzeit greift § 12, Absatz 2, Nummer 12.
Zolltarifnummer ist die 9705 0000 90 6.
§12 (2) UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände
mit Ausnahme der in [...] den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
12. die Einfuhr der in [...} den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,
__________________
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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05.07.2014 14:40 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Hallo,
ja, dass gilt noch, aber der Paragraf hat sich leicht verändert.
Derzeit greift § 12, Absatz 2, Nummer 12.
Zolltarifnummer ist die 9705 0000 90 6.
§12 (2) UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände
mit Ausnahme der in [...] den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
12. die Einfuhr der in [...} den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,
__________________
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen. |
So, nun mal Neues vom Zoll:
Ich habe heute meinen Deux Thaler von Ethiopia beim Zoll in Bochum abgeholt und nach lebhafter Diskussion mit dem Zollamtsleiter doch die 19% bezahlen müssen. Meine Einwände von Hühnerblah mit dem Verweis auf §12, Absatz 2, Nummer 12 wurde nicht Folge geleistet unter dem Aspekt, er geht zunächst davon aus, der Schein sei nicht von münzkundlichem Wert. Er riet mir aber Einspruch einzulegen und wäre selbst gespannt auf das Ergebnis.
Das ist ja mal ein völlig neuer Aspekt. Ein Zollbeamter entscheidet also, was für die Menschheit wichtig ist und was nicht.
Den Einspruch werde ich natürlich einlegen.
Mir ist aufgefallen, dass beim Zoll scheinbar nur größere Umschläge mit bereits aufgeklebter "Customs Declaration" in Frankfurt herausgefischt werden. Oder welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Benötigen die Händler diese Customs declaration eigentlich selbst auch, oder werden diese nur für den deutschen Zoll gebraucht. Etliche Sendungen ohne Customs Declaration kamen bisher unbehelligt an.
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marty: 07.07.2014 15:05.
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07.07.2014 15:01 |
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Hercule
Dabei seit: 08.02.2006
Beiträge: 640
Wohnort: OWL
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Zitat: |
Original von Marty
Den Einspruch werde ich natürlich einlegen.
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Hallo Marty,
wenn der Zoll erst die 19% kassiert hat, haste keine Chance was wieder zu sehen. Der Fantasie der Beamten sind keine Grenzen gesetzt. Habe mehrmals Einspruch eingelegt. Anbei das letzte Schreiben vom Zoll.
Aber trotzdem viel Glück!
Gruß
Hercule
Dateianhang: |
Zoll.jpg (119,32 KB, 472 mal heruntergeladen)
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07.07.2014 22:15 |
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cengelha
Katalogfehlerentdecker
Dabei seit: 25.08.2005
Beiträge: 2.117
Wohnort: Deutschland
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Zitat: |
Original von Marty
Mir ist aufgefallen, dass beim Zoll scheinbar nur größere Umschläge mit bereits aufgeklebter "Customs Declaration" in Frankfurt herausgefischt werden. Oder welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
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Ich muss diese Erfahrung aus meiner Sicht bestätigen. Je größer der Umschlag, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Zoll muss.
Problematischer ist die Zollabwicklung, wenn man die Ware über UPS bekommt, dann wird es richtig teuer, deshalb seit froh, wenn ihr nur 19% drauf zahlen müsst!
__________________
Gruß cengelha!
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07.07.2014 22:33 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von Hercule
... wenn der Zoll erst die 19% kassiert hat, haste keine Chance was wieder zu sehen. Der Fantasie der Beamten sind keine Grenzen gesetzt. |
Hallo,
anscheinend hängt das von der Region ab. Hier in der Gegend haben sinnvoll begründete Einsprüche durchaus Chancen.
Zitat: |
Original von Marty
... er geht zunächst davon aus, der Schein sei nicht von münzkundlichem Wert. |
Was hat er als ZTN genommen ? Die 4907 0030 00 9 oder was anderes ?
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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08.07.2014 20:22 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Die 4907 0030 00 9 war's. Darin scheint auch etwas von Banknoten/Geldscheinen zu stehen. Jedenfalls wirft das der PC in einer Suche der Zollbeamten wohl aus.
Die Sachbearbeiterin hat diese Warennummer zusammen mit der anderen (Hühnerblah) ihrem Amtsvorsteher vorgelegt und der hat sich auf erstere und somit 19% festgelegt.
Es geht mir natürlich jetzt nicht um die 5 €. Aber vielleicht komme ich ja irgendwann mal mit einem höheren Betrag an! Es geht also ums Prinzip.
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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08.07.2014 20:51 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Eine Frage ist noch offen: Benötigen die Amerikaner die Custom Declaration auch für sich in den USA, oder ist es nur eine Info an den ausländischen Zoll?
Wegen mir können sie die nämlich weglassen. Ich musste so eine Erklärung allerdings auch für ein Paket nach Australien ausfüllen. Vielleicht gilt diese nur für Pakete bzw. Päckchen aus den USA?
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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08.07.2014 21:46 |
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ernte
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 1.556
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
§12 (2) UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände
mit Ausnahme der in [...] den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
12. die Einfuhr der in [...} den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
In der Anlage 2 findet sich dann unter Nummer
54 Sammlungsstücke
c) von münzkundlichem Wert, und zwar
aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,
__________________
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mit Ausnahme bedeutet: keine 7% sondern 19% - die Steuer ermäßigt sich gerade nicht für kursungültige Banknoten.
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09.07.2014 15:10 |
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nhung
Dabei seit: 02.10.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Friedrichsruhe
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Zitat: |
Original von hct2000
Zitat: |
Original von GHIHG
Servus,
das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu
generieren.
Gruß ABCBA |
So wie jede andere normal denkende Firma auch... hier zählt auch nur Gewinn... |
Hallo,
das kann man so nicht sehen.
Ein Zollbeamter wird auch kontrolliert.
Sofern er 19 % (Einfuhr) Umsatzsteuer erhebt macht er nichts falsch.
Alle anderen Varianten mit 7 oder 0 % ist eher ein Sachverhalt der einer Revision unterliegt. Warum sollte er sich selbst das Leben schwer machen.
Nhung
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10.07.2014 19:02 |
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ernte
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 1.556
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Zitat: |
Original von nhung
Zitat: |
Original von hct2000
Zitat: |
Original von GHIHG
Servus,
das ist weiderum ein gutes Beispiel und zeigt auch, daß die Beamten nur versuchen möglichst Geld zu
generieren.
Gruß ABCBA |
So wie jede andere normal denkende Firma auch... hier zählt auch nur Gewinn... |
Hallo,
das kann man so nicht sehen.
Ein Zollbeamter wird auch kontrolliert.
Sofern er 19 % (Einfuhr) Umsatzsteuer erhebt macht er nichts falsch.
Alle anderen Varianten mit 7 oder 0 % ist eher ein Sachverhalt der einer Revision unterliegt. Warum sollte er sich selbst das Leben schwer machen.
Nhung |
Soweit mir bekannt gibt es in Deutschland Gesetze. Und an diese haben sich Käufer, Verkäufer Finanz- und Zollbeamte zu halten.
In diesem Fall reden wir um das Umsatzsteuergesetz.
Sollte jemand der Beteiligten mit der Anwendung des Gesetzes nicht einverstanden sein, dann stehen ihm Einspruchsverfahren - wenn nicht erfolgreich der Weg zum Gericht zur Verfügung.
Und laut Gesetz beträgt der Umsatzsteuersatz für Banknoten bei getätigten Umsätzen bzw. Einfuhren nun einmal 19%.
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10.07.2014 19:51 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Der Aspekt mit dem Gesetz ist m.E. allerdings nur schwer zu vermitteln, wenn es nur kaum oder gelegentlich angewendet wird. Ich bin schon ziemlich lange bei Ebay, sammle sei Jahrzehnten Papiermaterial aus dem Fußballbereich und hatte in den Jahrzehnten vor den Banknoten noch NIE etwas mit Zoll oder Umsatzsteuer zu tun. 99% aller Bannotenkäufe laufen auch ohne Zoll ab.
Das Gesetz scheint mir auf der Sammlerebene nur schwer verständlich. Habe auch sonst beruflich nichts mit Handel etc. zu tun, bin demnach natürlich recht unbedarft in diesen Dingen.
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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10.07.2014 22:38 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von ernte
mit Ausnahme bedeutet: keine 7% sondern 19% - die Steuer ermäßigt sich gerade nicht für kursungültige Banknoten. |
Hallo,
da es aber um Einfuhr von außerhalb der EU geht, greift §12, Absatz 2, Nummer 12 UStG.
Und da sind es dann 7% ...
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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11.07.2014 17:16 |
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JanKrohn unregistriert
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Bundeskassenscheine und Zoll |
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Hallo,
Hat jemand Erfahrung damit, ob der Zoll Bundeskassenscheine aus Briefsendungen einzieht? Die Behoerden sehen den Handel damit ja nicht so gerne...
Gruss,
Jan
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29.04.2015 04:20 |
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Monique
Administrator
Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.547
Wohnort: Sachsen
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Servus,
Zitat: |
Hat jemand Erfahrung damit, ob der Zoll Bundeskassenscheine aus Briefsendungen einzieht? |
kann ich mir nicht vorstellen. Da müßte sich dort jemand damit auskennen.
Die interessiert in der Regel nur, ob kursgültig oder nicht.
Gruß Steffen
__________________ Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
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29.04.2015 06:27 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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RE: Bundeskassenscheine und Zoll |
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Zitat: |
Original von JanKrohn
... ob der Zoll Bundeskassenscheine aus Briefsendungen einzieht? Die Behoerden sehen den Handel damit ja nicht so gerne... |
Hallo,
aus welchem Grund sollte der Zoll das einziehen? Bisher ist mir noch kein Fall bekannt, bei dem irgendwer Bundeskassenscheine beschlagnahmt hätte.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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29.04.2015 10:22 |
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JanKrohn unregistriert
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Findet sich sogar auf Wikipedia:
"Bei öffentlichen Auktionen schreitet jedoch die Bundesbank ein, indem sie die Bundeskassenscheine als Diebesgut deklariert und beschlagnahmen lässt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Bargeld_der...eskassenscheine
Na gut, eine Postsendung ist keine oeffentliche Auktion... (aber genau aus dem Grund habe ich ja gefragt...)
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29.04.2015 10:51 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
hier zitiert Wiki die Süddeutsche Zeitung und der Autor des Artikel in der Süddeutschen zitiert Herrn Walz. Meines Erachtens werden hier Ersatzserie und BKS in einen Topf geworfen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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29.04.2015 11:13 |
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Monique
Administrator
Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.547
Wohnort: Sachsen
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Servus JanKrohn,
Zitat: |
Original von JanKrohn
Findet sich sogar auf Wikipedia:
"Bei öffentlichen Auktionen schreitet jedoch die Bundesbank ein, indem sie die Bundeskassenscheine als Diebesgut deklariert und beschlagnahmen lässt."
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ja, das ist die graue Theorie.
In der Praxis sieht es etwas anders aus. In der großen Bucht sind allein bei Deutschland 10 Auktionen drin.
Der Bundesbank entsteht kein direkter Schaden durch das Handeln dieser Scheine. Da steht dem Aufwand kein wirklicher Nutzen entgegen.
Anders sieht es dagegen bei Falschgeld, z.B. Euroblüten aus.
Dies ist jedoch nur meine Sicht der Dinge und keine rechtliche Erklärung.
Gruß Steffen
__________________ Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
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29.04.2015 12:38 |
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