[Deutsches Reich] Kriegsanleihen 1914 - 1918 |
hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
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Zitat: |
Original von xxxepf
Hallo Hans,
ja, ich meinte das Datum der Anleihe, nicht das der Coupons.
Dem lässt sich aber leicht abhelfen. Also nochmal die Liste mit Coupondatum:
IV. Reihe 1890, Wz und Adler alt, 25.3.1920
IV. Reihe 1891, Wz und Adler alt, 31.3.1921
IV. Reihe 1892, Wz und Adler alt, 31.3.1921
II. Reihe 1913, Adler neu, Wz RSV-Linien, 28.10.1922
und dann noch die 2 Bilder von den DKS:
03.1920 und 09.1922
Der nächste Adler mit Hakenkreuz wurde von der RSV
dann seit 1936 verwendet.
Und noch mehr Bilder von Coupons mit Datum und Adler.
Gruß Ralph |
Hallo Ralph,
ist mir erst jetzt aufgefallen:
Wenn Du die Prägesiegel deiner Zinscoupons von April und Oktober 1922 betrachtest,
haben wir hier einen weiteren Adlertyp, noch sehr nah am alten Reichsadler aber
Brustschild und Krone wurden schon gestrichen, ein "Übergangsadler".
Also gibt es drei verschiedene Prägestempel.
Gruß
Hans
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12.11.2016 21:52 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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Danke, schau ich mir an.
Gruß Ralph
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
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12.11.2016 22:26 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
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Gab es damals nicht auch so etwas wie eine Flaggenverordnung?
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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12.11.2016 22:39 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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Flaggenverordnung? Klar gab es das!
Sie hat wohl nicht überall Eingang gefunden.
Hier sind die Trockenstempel von den Coupons.
DKS muss ich mal schauen.
Und noch einige Adler von den Deckblättern
der Vollversammlungen der Reichsbank.
Gruß Ralph
Dateianhänge: |
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16.11.2016 21:49 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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Und hier noch die Adler von den DKS
Dateianhänge: |
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16.11.2016 22:43 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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Zitat: |
Original von QQQAA
Gab es damals nicht auch so etwas wie eine Flaggenverordnung? |
Du meinst so was?
Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler.
Vom 11. November 1919.
Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident Ebert
Der Reichsminister des Innern Koch
Erlaß über die Dienstsiegel.
Vom 30. März 1922.
Auf Vorschlag der Reichsregierung bestimme ich folgendes:
§ 1
[1] Das Reichssiegel wird in der Form und Größe der vorgelegten Bildtafel *) festgesetzt.
[2] Das große Reichssiegel zeigt den Reichsadler ohne Umschrift, von einem Kranz umgeben, das kleine Reichssiegel den Reichsadler mit einer die siegelführende Behörde bezeichnenden Umschrift.
§ 2
[1] Das große Reichssiegel wird von dem Reichspräsidenten, dem Reichskanzler und den Reichsministern sowie von dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs geführt; es wird bei feierlichen Beurkundungen, besonders bei Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen sowie bei Bestallungen angewendet.
[2] Des großen Reichssiegels können sich auch der Präsident des Reichstags und der Präsident des Reichswirtschaftsrats bedienen.
[3] Der Staatsgerichtshof, das Reichsgericht, das Reichsverwaltungsgericht und der Reichsfinanzhof verwenden das große Reichssiegel zur Ausfertigung von Urteilen und Beschlüssen, das Bundesamt für das Heimatwesen, das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung, das Reichsversicherungsamt, das Reichsversorgungsgericht und das Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung in den Fällen, in denen diese Behörde bisher das große Reichssiegel gebraucht haben.
§ 3
Im übrigen führen alle Reichsbehörden das kleine Reichssiegel.
§ 4
Die Reichsbehörden dürfen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form nur zu besonderen Zwecken und nur mit Genehmigung des vorgesetzten Reichsministers gebrauchen.
§ 5
Die zur Zeit in Gebrauch befindlichen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form dürfen aufgebraucht werden, wenn sie den Reichsadler nach der Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1877) zeigen.
§ 6
Der Reichsminister des Innern wird allgemein verbindlichen Richtlinien zur Ausführung des Erlasses aufstellen.
Berlin, den 30. März 1922.
Der Reichspräsident Ebert
Der Reichskanzler Dr. Wirth
*) Die Bildtafel in künstlerischer Ausführung nebst Abdruck des Erlasses über die Dienstsiegel und Abdruck der Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln und die Verwendung des Reichsadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen ist von der Reichsdruckerei, Abteilung Verlag, Berlin SW 68, Oranienstraße 91, zum Preise von 12 Mark zu beziehen.
Wie es der Zufall will, haben wir oben gerade eine künstlerische Ausgestaltung des Reichsadlers aus der Reichsdruckerei für die Versammlung am 30. März 1922. Damit sind wir auf der sicheren Seite.
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xxxepf: 16.11.2016 23:52.
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16.11.2016 23:48 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
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01.03.2017 18:26 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
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RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen |
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Danke Hans. .Lesenswert!
Auch ein Sammelgebiet das ich liebe..Aber leider bissl vernachlässige.
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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01.03.2017 18:46 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen |
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Danke hans,
ein interessanter Artikel, aber nicht ganz konsistent.
Bild für 2. Kriegsanleihe Ausgabedatum 18.2.1915 fehlt,
Bild für 2. Kriegsanleihe Ausgabedatum 25.2.1915 ist vorhanden
aber am Schluss steht stattdessen 23.2.1915.
Die Bestimmungen des Reichskanzlers dazu sind vom 18.2.1915 und 22.3.1915,
die zu Grunde liegenden Gesetze vom 4.8.1914, 3.12.1914 und 22.3.1915.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass es verschiedene Varianten gibt.
Nun wäre es interessant zu überprüfen, ob sich dies auch in den KNs niederschlägt.
Durch die spätere Regelung bei der Anleiheablöseschuld sind die Abschnitte unter 500 M kaum eingelöst worden.
Gut für die Sammler
Hier ist einer vom 18.2.1915
Sowohl bei den 100ern als auch bei den 200ern passen die KNs
der Abschnitte vom 10. Oktober 1914 nicht. Sei sind viel zu hoch,
sie passen (200M) an die Stelle Ende 2. Kriegsanleihe 1915
und 100M an die Stelle Ende 3. Kriegsanleihe 1915.
Gruß Ralph
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von xxxepf: 01.03.2017 23:55.
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01.03.2017 23:23 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
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02.03.2017 01:43 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen |
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Zitat: |
Original von hans80
NÖÖ
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Ich habe mich vertan, ich meinte 14.2., hatte dann aber 18.2. im Kopf
Zitat: |
Original von hans80
die Ausgaben vom 15.10.14 und 25.03.15 scheinen von der Nummerierung
abzuweichen.
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Ja genau, zu hoch, s.o.:
Sowohl bei den 100ern als auch bei den 200ern passen die KNs
der Abschnitte vom 10. Oktober 1914 nicht. Sei sind viel zu hoch,
sie passen (200M) an die Stelle Ende 2. Kriegsanleihe 1915
und 100M an die Stelle Ende 3. Kriegsanleihe 1915.
Beim 25.3.1915 ist mir dies nicht aufgefallen.
Bild anbei, die ersten 3 sind vom 15.10.1914
Gruß Ralph
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02.03.2017 22:47 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
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07.03.2017 22:14 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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25.09.2017 19:39 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
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Hier ist der Ausschnitt einer Anleihe von 1890 mit Datum aus 1897.
Als Begründung wird §6 eines Gesetzes aus dem Jahr 1891 aufgeführt.
Dies ist das Reichsschuldbuchgesetzt von 1891.
Für die Kriegsanleihen gilt aus dessen Novelle §9 von 1910.
Ich werde dann mal die weiteren nicht ins Raster passenden
Anleihen dahingehend überprüfen.
Gruß Ralph
Dateianhang: |
sss.jpg (51 KB, 411 mal heruntergeladen)
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26.09.2017 07:21 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
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Bei den anderen Kandidaten, die nicht ins Raster passen ist es ebenso:
Ausgefertigt aufgrund des §8 des Reichsschuldbuchgesetzes...
Das Ausfertigungsdatum ist in diesen Fällen der 15.10.1914,
statt des 18.9.1914. Von den KNs her Ende 2. KA bzw. Anfang 3. KA.
1916 und 1917 gab es dann wohl neue Gesetze.
Gruß Ralph
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
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26.09.2017 17:41 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
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Frage:
Ab und zu tauchen komplette Zinsbögen der Anleihen 1915-1918
auf. Also Mantel und Bogen.
Sind in letzter Zeit irgendwo komplette verkauft worden.
Wie würdet ihr so ein Teil einschätzen?
In diesem Fall der 2.50 von 1917.
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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14.01.2018 13:34 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
Dabei seit: 08.01.2013
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Wohnort: Unterfranken
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In der Bucht ist mir da in der letzten Zeit nichts aufgefallen.
Bewertung find ich schwierig. Ich zahle für die Anleihen Max.
10 Euro inclusive dem Restcouponbogen.
Aber mit Ro. 58-61 ???
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14.01.2018 14:15 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
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Irgendwer hat hier mal vor ca. 2 Jahren einen entsprechenden
vollständigen Couponbogen unter „Neuerwerbungen“
vorgestellt. Aber wer?
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14.01.2018 15:42 |
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cengelha
Katalogfehlerentdecker
Dabei seit: 25.08.2005
Beiträge: 2.120
Wohnort: Deutschland
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Vor einiger Zeit tauchten diese Bögen auf den Flohmärkten in unserer Region auf. Erst sollten sie von einer "Oma" kommen, es hat sich herausgestellt, dass wohl auf einer Auktion diese Zinsbögen in "sehr großer" Menge (>>100 Stück) verkauft wurden. Am Anfang war es nur ein Stand, jetzt sind es zwei oder drei Stände, die diese Bögen anbieten. Die entsprechenden Coupons, die im Rosenberg gelistet waren, wurden herausgeschnitten und werden jetzt wohl teuer verkauft.
Ich bin mal an der Sache dran, da ich vermute, dass die Auktion in unserem Raum stattgefunden hat.
__________________
Gruß cengelha!
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14.01.2018 16:16 |
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Blauerfisch
Notgeldkatalogversteher
Dabei seit: 22.11.2017
Beiträge: 185
Wohnort: Main-Kinzig-Kreis
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Preisliche Einordnung der Zinskupons mit q |
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Wie ist eigentlich die Marktlage für diese Zinskupons mit Bst. q?
Früher waren im Rosenberg immer alle Ausgaben von 1915 bis 1918 sehr ähnlich bewertet.
Im neuen Katalog sind die frühen Ausgaben deutlich seltener.
Ist das gerechtfertigt?
Sind die Katalogpreise marktgerecht? (bis zu 700,- für eine solchen Kupon bzw LP)
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14.01.2018 16:24 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.876
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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RE: Preisliche Einordnung der Zinskupons mit q |
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Hm, ab und zu tauchen mal einige Stücke der kleineren Wertstufen bei Auktionen auf, ich nehme an, dass es alte Stücke aus Sammlungen sind. Zuschlag meistens im Bereich 60-80%Ro, wenn ich mich recht erinnere. Hab vor drei Jahren immerhin einen 61a bekommen, wie üblich mit Ausrissspuren unten.
Prsönlich finde ich es sehr schade, dass die Bögen zerlegt werden, das verzerrt zudem das Bild, da dann Stücke ins Spiel kommen, die im Grunde nicht als (Not)Geld umgelaufen sind.
Gruß rista
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14.01.2018 17:09 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
Dabei seit: 08.01.2013
Beiträge: 846
Wohnort: Unterfranken
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Klar, wer sonst
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14.01.2018 20:59 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.586
Wohnort: Niederbayern
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Wahrscheinlich für ein Butterbrot...
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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15.01.2018 09:06 |
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hans80
Hussein-Dinar-Liebhaber
Dabei seit: 08.01.2013
Beiträge: 846
Wohnort: Unterfranken
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Ersatzurkunde für Markanleihen |
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Diese Ersatzurkunde konnte ich heute aus der Bucht fischen.
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18.01.2018 23:05 |
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littlejohn
Administrator
Dabei seit: 15.07.2009
Beiträge: 6.792
Meine eBay-Auktionen:
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RE: Ersatzurkunde für Markanleihen |
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Zitat: |
Original von hans80
Diese Ersatzurkunde konnte ich heute aus der Bucht fischen. |
Glückwunsch, zum Startgebot kann man das Schnäppchen ruhig mitnehmen
__________________ Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
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18.01.2018 23:30 |
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