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Zum Ende der Seite springen Ist das ein Geldschein? Was dann?
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Ist das ein Geldschein? Was dann? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hier kommt noch ein Fragezeichen: >Dieser Gutschein in Form einer Note< steht oben drüber. Er ist einseitig gedruckt. Kann man diesen Schein als Rabattmarke mit laufender Nummer abqualifizieren? Gibt es für soetwas eine Rubrik?

Dateianhang:
jpg Kropp.jpg (169 KB, 80 mal heruntergeladen)
09.12.2003 15:39
thurai   Zeige thurai auf Karte thurai ist männlich
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer


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Dabei seit: 26.08.2003
Beiträge: 8.060
Wohnort: Bayern

Fragezeichen Ist das ein Geldschein? was dann? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo susat,

ich konnte diesen ""Geldschein"" in der Literatur nicht finden, er ist nicht vertreten, obwohl er wie ein echter Schein aussieht...

Hat der Schein ein Wz....????

Da es sich bei dem Hersteller um eine Buchdruckerei handelt, meine ich, daß der Schein nur zu Reklamezwecken hergestellt wurde, denn der Notgeld - Erlass für das Goldgeld sagt unter anderen:

""Das Notgeld darf nur auf Beträge oder Teilbeträge der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reichs lauten. Der Nennbetrag muß in Mark - Gold oder Pfennig - Gold ausgedrückt sein. Er darf für den einzelnen Schein 4,20 Mark nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann der Reichsminister diesen Betrag bis auf 8,40 Mark erhöhen"".

Das trifft auf Deinen "Schein" schon nicht zu, da N I E M A L S 100 Goldpfg. ausgegeben wurden.

Weiter steht geschrieben:

""Aus dem Wortlaut des NGS muß sich ergeben, daß der Inhaber des Schein´s binnen Monatsfrist nach Aufruf den Umtausch in Schatzanweisungen oder gegen Aushändigung des Schein´s in Zahlung eines gleichwertigen Barbetrages verlangen kann und an welcher Stelle der Umtausch oder die Zahlung erfolgen wird. Das Notgeld muß vom Aussteller spätestens am 15. Dez. 1923 aufgerufen werden"".

Der NGS muß die Bezeichnung "Notgeldschein" und den Vermerk "Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen".

Alles das steht nicht auf Deinem Schein, folglich ist es K E I N Zahlungsmittel gewesen...!!!

Gruß thurai augenzwinkernd augenzwinkernd

__________________
Gruß thurai augenzwinkernd augenzwinkernd


"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück – Null.“



(Voltaire)
09.12.2003 21:03 thurai ist offline E-Mail an thurai senden Beiträge von thurai suchen Nehmen Sie thurai in Ihre Freundesliste auf
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unregistriert
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thurai, ich kann dir 100% folgen, und werde ihn als Reklame- Rabattschein einsortieren. Danke
10.12.2003 13:40
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