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Zum Ende der Seite springen Banknoten fotografieren
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Banknoten fotografieren opaklaus 22.05.2015 18:36
 RE: Banknoten fotografieren littlejohn 22.05.2015 18:55
 RE: Banknoten fotografieren opaklaus 22.05.2015 20:00
 RE: Banknoten fotografieren minae (†) 23.05.2015 09:29
 RE: Banknoten fotografieren ernte 27.05.2015 16:09
 RE: Banknoten fotografieren Mephistino 23.10.2015 04:53
 RE: Banknoten fotografieren rista 23.10.2015 11:32
 RE: Banknoten fotografieren Huehnerbla 24.10.2015 00:43
 Urheberrecht opaklaus 03.12.2016 16:49
 RE: Banknoten fotografieren Monique 04.12.2016 00:42

Autor
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opaklaus
unregistriert
Banknoten fotografieren Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo in die Runde,
gibt es eigentlich eine eindeutige Antwort zur Frage: Darf man Banknoten fotografieren?. An dieser Stelle möchte ich den Rahmen etwas enger fassen. Es geht um Reutergeld und andere Serienscheine, also keineswegs um derzeitig gültige Zahlungsmittel. Kann ich Scans der vorgenannten Scheine problemlos öffentlich auf der eigenen Netzseite vorstellen und kommentieren.
Mit freundlichem Gruß
opaklaus
22.05.2015 18:36
littlejohn   Zeige littlejohn auf Karte littlejohn ist männlich
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RE: Banknoten fotografieren Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Reutergeld und andere Serienscheine waren, mit wenigen Ausnahmen, zu keiner Zeit gültiges Zahlungsmittel,
sondern einzig und allein dazu gedacht die Stadtkassen mit Metallgeld zu füllen.
Oftmals war der Ausgabezeitpunkt erst zeitlich nach der aufgedruckten Gültigkeitsdauer.
In diesem Fall kannst Du also bedenkenlos die in Deinem Besitz befindlichen Scheine fotografieren / scannen
und auf Deiner Homepage beschreiben.

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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
22.05.2015 18:55 littlejohn ist offline Beiträge von littlejohn suchen Nehmen Sie littlejohn in Ihre Freundesliste auf
opaklaus
unregistriert
RE: Banknoten fotografieren Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichem Gruß opaklaus
22.05.2015 20:00
minae (†)   Zeige minae (†) auf Karte minae (†) ist männlich
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Hi,
die Aussage von littlejohn kann man so allerdings nicht stehen lassen. Natürlich war der Hauptzweck der Serienscheine, den Sammlern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dennoch war ein Großteil der Scheine auch für den Umlauf vorgesehen. Keller selbst hat eine Sammlung von umgelaufenen Serienscheinen besessen und ich schätze, dass etwa die Hälfte aller Ausgaben, wenn zum großen Teil auch nur in geringem Umfang, anfangs als Bedarfsgeld verwendet wurde.
Kai

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Wenn man die Wahl hat zwischen Kaviar und Champagner, pflegt man sich meistens für beides zu entscheiden.
Theodor Fontane
23.05.2015 09:29 minae (†) ist offline E-Mail an minae (†) senden Homepage von minae (†) Beiträge von minae (†) suchen Nehmen Sie minae (†) in Ihre Freundesliste auf
ernte ernte ist männlich
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Beiträge: 1.553

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Ja Cosel ist so ein Beispiel. 241.1a Rs. mit Stempel sind Umlaufscheine.

http://www.ebay.de/itm/Cosel-241-1a-50-P...-/261904215332?

Dateianhang:
jpg 25.3209-11r.jpg (317 KB, 412 mal heruntergeladen)
27.05.2015 16:09 ernte ist online E-Mail an ernte senden Homepage von ernte Beiträge von ernte suchen Nehmen Sie ernte in Ihre Freundesliste auf
Mephistino
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Ich gebe zu bedenken, dass bei Serienscheinen auch das Urheberrecht eine Rolle spielt. Insbesondere dann, wenn die Scheine NICHT im Umlauf waren, sind sie nicht unbedingt als öffentliche Werke einzustufen und damit möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Die Rostocker Reutergeldscheinen werden erst 2018 gemeinfrei (70. Todestag des Künstlers Egon Tschirch)
solange aber keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollte das aber keine Rolle spielen.
23.10.2015 04:53
rista   Zeige rista auf Karte


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Hallo,

ein interessanter Standpunkt, den Du aufwirfst. Ich dachte immer, dass es sich bei den Serienscheinen um Auftragskunst oder Gebrauchsgrafik handelt, die Abbildung also einen Teil des Objektes ausmacht, wenn auch den wesentlichen. Auftraggeber war ja in vielen Fällen die öffentlichen Verwaltung.

Bis jetzt habe ich noch nie davon gehört, dass es bei den NGS Probleme mit den Rechten bei der Verwendung der Abbildungen gegegeben hat.

Gruß rista
23.10.2015 11:32 rista ist offline E-Mail an rista senden Beiträge von rista suchen Nehmen Sie rista in Ihre Freundesliste auf
Huehnerbla   Zeige Huehnerbla auf Karte Huehnerbla ist männlich
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Zitat:
Original von Mephistino
Ich gebe zu bedenken, dass bei Serienscheinen auch das Urheberrecht eine Rolle spielt. Insbesondere dann, wenn die Scheine NICHT im Umlauf waren, sind sie nicht unbedingt als öffentliche Werke einzustufen und damit möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Die Rostocker Reutergeldscheinen werden erst 2018 gemeinfrei (70. Todestag des Künstlers Egon Tschirch)
solange aber keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollte das aber keine Rolle spielen.

Hallo,

selbstredend unterliegen die Scheine dem Urheberrecht. Ob sich allerdings ein Richter findet, der das Fotografieren von Reutergeld als Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, wage ich mal zu bezweifeln. Desweiteren müsste der Rechteinhaber (aller Wahrscheinlichkeit nach der Neffe des Künstlers) einen Nachteil durch die Ablichtung haben. Auch den sehe ich nicht auf Anhieb.

__________________
Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
24.10.2015 00:43 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
opaklaus
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Urheberrecht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo in die Runde,
mit einem Fund im Netz der Netze möchte ich der Debatte um das Urheberrecht nochmals eine andere Suchtweise geben. Ich entdeckte www.makromoney.de und frage mich ob hier nicht das Recht am Werk des Urhebers oder Künstlers berührt wird und dazu gibt es doch für die Nutzung von Scans oder Fotos von Geldscheinen international sehr unterschiedliche Rechtsprechungen. Wer weiss dazu mehr oder Eindeutiges?
Mit freundlichem Gruß opaklaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von opaklaus: 03.12.2016 16:50.

03.12.2016 16:49
Monique Monique ist männlich
Administrator


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Dabei seit: 31.10.2005
Beiträge: 10.523
Wohnort: Sachsen

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Servus,

Zitat:
Wer weiss dazu mehr oder Eindeutiges?


Eindeutiges wird hier niemand wissen. Das sind Entscheidungen:

Zitat:
international sehr unterschiedliche Rechtsprechungen.


du sagst es selbst. Wir sind hier keine Schiedsstelle. Wir können nur auf verschiedene Fälle hinweisen und darauf achten, daß hier im Forum die Regularien eingehalten werden. Was im Netz passiert: nicht unser Problem.

Gruß Steffen

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Auch unter den Lappen gibt es Lumpen.
04.12.2016 00:42 Monique ist online Beiträge von Monique suchen Nehmen Sie Monique in Ihre Freundesliste auf
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