nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
|
|
Steuer und Recht zu Banknoten |
|
Von Münzen zum Sammlerzweck weiß ich, das sie einem reduzierten Umsatzsteuersatz (7%) unterlagen. Das war Wissenstand im Jahr 2006.
Frage: Weiß eigentlich jemand, ob das auch für Banknoten gegolten hat?
Da außerdem die Mehrwert- / Unsatzsteuer "gewisse" Veränderungen erfahren haben: Wie sehen eigentlich die Bestimmungen zur Zeit aus?
Danke schon mal für die Antwort
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
|
|
27.04.2007 09:45 |
|
|
|
*ryhk* (†)
Dabei seit: 16.09.2003
Beiträge: 15.107
Wohnort: D-68526 Ladenburg/Neckar IBNS-Mitgliedsnummer: #8967 Meine eBay-Auktionen:
Meine delcampe-Auktionen:
|
|
RE: Steuer und Recht zu Banknoten |
|
¡Hola!
Zitat: |
Original von nick1k
Von Münzen zum Sammlerzweck weiß ich, das sie einem reduzierten Umsatzsteuersatz (7%) unterlagen. Das war Wissenstand im Jahr 2006.
|
Das kommt doch für Banknoten kaum in Frage - denn speziell für Sammler produzierte Stücke gibt es doch seit Jahren nicht mehr. Der letzte müsste der Kuwaiti gewesen sein, der Plaste-Einser.
Alles andere ist, auch wenn es Gedenkausgaben sind, richtiges, echtes, gutes Geld - mit dem man kaufen und bezahlen kann.
Und dafür fällt ja nichts an.
Wie es allerdings mit dem Kuwaiti oder dem 20er der DDR-Staatsbank aussieht, weiss ich nicht.
Dito, ob sowas auch für Specimen gelten kann?
Adíos
Ronny
|
|
27.04.2007 20:33 |
|
|
|
nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
Themenstarter
|
|
|
27.04.2007 20:50 |
|
|
|
ohrgasmus
Hussein-Dinar-Liebhaber
Dabei seit: 03.02.2004
Beiträge: 842
Wohnort: Österreich
|
|
RE: Steuer und Recht zu Banknoten |
|
Zitat: |
Original von nick1k
Von Münzen zum Sammlerzweck weiß ich, das sie einem reduzierten Umsatzsteuersatz (7%) unterlagen. Das war Wissenstand im Jahr 2006.
Frage: Weiß eigentlich jemand, ob das auch für Banknoten gegolten hat?
Da außerdem die Mehrwert- / Unsatzsteuer "gewisse" Veränderungen erfahren haben: Wie sehen eigentlich die Bestimmungen zur Zeit aus?
|
Auf meiner aktuellen Cortrie Rechnung sind 7% UST auf den Rechnungsbetrag (inkl. Käufergebühr) aufgeschlagen! Ich glaube mich erinnern zu können, dass das auch bei der letzten Rechnung so war.
__________________ DIE SEITE FÜR ÖSTERREICHISCHE BANKNOTENSAMMLER:
http://www.geldschein.at
|
|
27.04.2007 22:19 |
|
|
wallenstein33 unregistriert
|
|
Das mit dem korrekten Steuersatz ist ein ganz heißes Eisen, so wirklichen durchblick hat da keiner.
Ich habe vor einiger Zeit mal selber im UStG nachgeschlagen. In etwa kann man das so zusammenfassen: Banknote alt und außer Kurs: 7%. Banknote noch kursfähig: 19%. Banknote im Kurs und zum Nennwert (!!!!) gekauft: 0%.
Aber jedes Finanzamt und jeder Händler interpretiert das anders. Die Notaphilie ist so ein exotisches Pflänzchen, da hat sich bis jetzt noch keine Behörde die Mühe gemacht einmal für Klarstellung zu sorgen. Auch recht - kocht jeder sein eigenes Süppchen :-)
|
|
28.04.2007 10:05 |
|
|
|
Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
|
|
Zitat: |
Original von wallenstein33
Aber jedes Finanzamt und jeder Händler interpretiert das anders. Die Notaphilie ist so ein exotisches Pflänzchen, da hat sich bis jetzt noch keine Behörde die Mühe gemacht einmal für Klarstellung zu sorgen. |
Dazu muss man tatsächlich das UStG bemühen.
- dort steht unter § 4 (8) Buchstabe f) die Steuerfreiheit der Bankoten, die zum Kurs gekauft werden
- dort steht unter § 12 (2) Nr. 2 die Steuerreduzierung auf 7% der Artikel in Anlage 2
In Anlage 2 tauchen dann zwei Positionen auf:
- Position 49 Buchstabe f) mit Verweis auf TARIC Nr. 4907 00 (da stehen Banknoten darunter)
- Position 54 Buchstabe c) Unterbuchstabe aa) mit Angabe kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld
Die obigen Ausführungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit dieser Ausführungen wird nicht übernommen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
-
Fachliteratur kann man nie genug haben.
|
|
28.04.2007 13:11 |
|
|
|
nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
Themenstarter
|
|
@Huehnerbla
Na, das ist doch mal eine fundierte Auskunft! Ich gehe davon aus, das sich vor der Mehr- bzw. Umsatzsteuererhöhung an dieser Regelung nichts geändert haben dürfte...
Was will man mehr! Danke Dir!
Ciao
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
|
|
28.04.2007 20:06 |
|
|
hermann18 unregistriert
|
|
Hallo,
habe mir einmal Banknoten und Münzen aus Afrika per Fracht nach Österreich und Deutschland schicken lassen.
Ich habe dann im vereinten Europa in Wien beim Zoll insgesamt 20% auf beides bezahlt weil sie noch kursgültig und im Umlauf waren. Wären es kursungültige Zahlungsmittel gewesen so wäre der Mwst.Steuersatz bei 10% gelegen... Konnte mir kaum vorstellen, dass das tatsächlich so der Fall sein würde, wenn Mwst. hätte ich angenommen, dass es genau umgekehrt sei.
Bei der Lieferung nach Dtld. (im Prinzip gleicher Fall) fiel nichts an Mehrwertsteuer an (Gott sei Dank, da wäre der Betrag höher gewesen).
Sollte jemand ähnliches vorhaben: bei der Mwst. Berechnung werden auch Transportkosten berücksichtigt und die sind v.a. bei Münzen häufig höher als der Wert der Münzen.
Ich habe dann auch bei der zentralen österr. Zollbehörde nachgefragt und sie haben mir dieses Vorgehen bestätigt.
Nachdem das beim Import so war kann ich zumindest für Österreich davon ausgehen, dass auch der Endverkauf so versteuert ist zumal es da ja auch gerechtfertigt ist damit dass die Zahlungsmittel mit Aufschlag veräussert werden. Aber sind die "Spesen" beim Devisenverkauf nicht ähnlich zu betrachten, was heisst das für Wechsel auch Mwst. anfallen würde?
Ich gehe mal davon aus, dass die Behörden es eigentlich eh nicht so genau wissen wollen.
....und so schlecht ist ja das auch nicht....
lg
hermann
|
|
28.04.2007 10:43 |
|
|
|
|
Impressum
Datenschutzerklärung / Einwilligungserklärung
|