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Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 04.05.2008 um 21:38:

  Postkarten

Hallo,

ich habe da mal ne Frage. gross grinsend

Ich möchte gerne Postkarten aus der ehemaligen DDR und aus den Anfängen des 20. Jahrhundert ins Internet,
für ein kommerzielles Projekt zur Verfügung stellen.

Die Druckereien und Firmen existieren nicht mehr. Darf man die Postkarten dann trotzdem
veröffentlichen? Die ersten Postkarten sind schon über 100 Jahre alt.

Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.


Gruss
Matthias



Geschrieben von str42 am 04.05.2008 um 21:40:

  RE: Postkarten

...auch hier dürften m. E. die üblichen 70 Jahre nach Tod des Urhebers gelten.



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 04.05.2008 um 22:48:

  RE: Postkarten

Zitat:
Original von str42
...auch hier dürften m. E. die üblichen 70 Jahre nach Tod des Urhebers gelten.


Auf vielen Postkarten steht aber kein Urheber, nur die Firma.... kopfkratzend


Gruss
Matthias



Geschrieben von str42 am 04.05.2008 um 22:52:

  RE: Postkarten

Zitat:
Original von Matthias
Auf vielen Postkarten steht aber kein Urheber, nur die Firma.... kopfkratzend


Hm. Urheber des Bildes ist der Fotograf oder Maler, die Firma hat dann nur die Verwertungsrechte....


...aber ich nix Rechtsanwalt...
Ich nix wissen und dies ist auch keine Rechtsberatung...



Geschrieben von captainpeter am 05.05.2008 um 15:50:

  RE: Postkarten

also ich hatte diesbezüglich letzten Herbst ein Gespräch mit Hilmer und seinen Boys. Die sind ja auf diesem Sektor alles andere als schwach auf der Brust.

ich bin ja auf

http://www.shipspotting.com/modules/myalbum/viewcat.php?uid=1965

die sind ganz streng mit Copyright und geklauten Bildern. Was da nicht niet- und nagelfest ist, wird sofort gekickt.

ich hatte die Idee, da beim Hilmer alte Postkarten zu erwerben mit Schiffen drauf. So schöne alte Frachter aus der ersten Hälfte des 20. Jh.

Da hatte Hilmer duchaus auch Interessantes zu liegen.

Ich habe gefragt, wie ist das mit Copyright?

Antwort:
Können Sie bedenkenlos machen!
Der Photograph ist tot, die Postkartenfirma AL-Mahmud in Suez oder Etablissements Frères Jacques in Marseille gibts längst nicht mehr, Copyrigfht also verfallen!
Wer, so sagte man mir, sollte denn da noch kommen und auf diese Karte noch Rechte anmelden???

Und schon hatte ich einen Schuhkarton vor mir stehen, Thema: SCHIFFSBILDER, mit der Einladung zur gefälligen Auswahl geschockt

Ich habe es dann doch ncht gemacht, denn so ganz sauber schient mir das doch nicht zu sein.

Ich kenn mich da auch nicht aus, aber auf Shipspotting z.B. sagen die FAQS ganz klar:

Do not upload a Picture which has not been taken by yourself. Or without the wirtten approval of the owner of the picture

und wenn man sich daran hält, kann eigentlich wirklich nichts passieren, so verführerisch es manchmal sein kann.

Problem: Woher krieg ich ein WRITTEN APPROVAL aus Suez für eie Karte von anno 1927 ???


italy



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 05.05.2008 um 21:05:

  RE: Postkarten

Sind diese Copyright-Fristen nicht je nach Land und Gesetz unterschiedlich geregelt?

In Deutschland wird ja ein Unterschied gemacht zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken. Bei Lichtbildwerken wären das 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Bei Lichtbildern 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder der Herstellung.

In den USA sind es 70 Jahre für Privatpersonen und 95 Jahre für Firmen.

Also müsstest du mal einen aus Suez fragen wie das bei denen so ist teuflisch lachend



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 05.05.2008 um 22:37:

  RE: Postkarten

Es geht um Deutsche Postkarten. Die Angelegenheit wird schwieriger als ich gedacht habe. Die Firmen existieren zu 99% nicht mehr. Fotografen sind meißt unbekannt, ob die noch am Leben sind, wo soll ich das denn rausbekommen..... bong-bong

Gruss
Matthias



Geschrieben von captainpeter am 06.05.2008 um 03:05:

  RE: Postkarten

Zitat:
Sind diese Copyright-Fristen nicht je nach Land und Gesetz unterschiedlich geregelt?


mit Sicherheit.
Was ist schon weltweit einheitlich geregelt?

Im Prinzip mußt Du Dich auch nur um das kümmern, was in Deinem Wohnsitzland gilt, oder wo Dein Server steht meinetwegen noch.

Was kümmern Dich ägyptische oder paraguayanische Gesetze?
Wenn es einem da unten nicht paßt, muß er ohnehin in DE Klage erheben, und das kann er sich sehr wahrscheinlich nicht leisten.

Zitat:
Also müsstest du mal einen aus Suez fragen wie das bei denen so ist


in meinem vorliegenden Falle interessiert mich Suez überhaupt nicht.
Da hätte ich keine Bedenken.
So wie Hilmer sagte:
Was fürchtest Du Dich vor einer Postkartenfirma in Suez, die es eh schon bald 100 JAhr nicht mehr gibt?

Sobald ich aber eine solche Postkarte einstelle, krieg ichs mit den internen Regeln von www.shipspotting.com zu tun, die das einfach webseiten-intern nicht wollen.

Ist ja wie bei Ebay.
Da gibts so manche Regel, die steht nicht im BGB oder im neuen EU-Recht, oder sonstwo. Ebay will halt dies und jenes nicht, und wenn Du dort mitmachst, gilt es eben.

Gibt Gesetze und Hausordnungen.

Ein Russisches Sprichwort sagt - und die Russen habe GUTE Sprichwörter:

"DasHemd ist einem näher als der Rock"

In aller Regel sind die gesetze nicht so wichtig, die HAUS-REGELN sind viel nahestehender und oft lästiger.

z.B: gibt es ein Gesetz, daß man Hunde auf der Straße nicht ohne Maulkorb rumlaufen oder herumscheißen lassen darf. Nirgends aber ein Gesetz, daß Hunde in Hotes veboten sind.
Aber das Sheraton in Buxtehude will es halt nicht.
Also ist da nix mit Hund.

Im Falle von Matthias gehe ich mal davon aus, daß er natürlich die Sachen auf einer eigenen Homepage mit einer eigenen Domain machen will.
Somit macht er erstmal die Hausordnung.
Den Mist ist er also los. Er braucht sich also nach niemand richten, er kann erstmal aufladen, was er will, und kein Admin kickt ihm was.

Zitat:
Es geht um Deutsche Postkarten. Die Angelegenheit wird schwieriger als ich gedacht habe. Die Firmen existieren zu 99% nicht mehr.


Eben.
Und früher haben die Postkarten sogar oft die Photographen selber verlegt.
Wenn Du z.B. eine Karte aus Dessau hast aus dem Jahre 1929, und da steht hinten drauf: Photo Richter, Dessau ... dann muß das kein Verlag gewesen sein, sondern ganz einfach ein kleiner Photograph, der das hinten in der Dunkelkammer hergestellt hat.

Zitat:
Fotografen sind meist unbekannt, ob die noch am Leben sind, wo soll ich das denn rausbekommen.....


kannst Du nicht - oder nur in sehr großen Zufällen.

in dem Punkte glaub ich dem Hilmer schon, wenn er sagt, daß man das bedenkenlos tun kann, weil sich eben nie ein Rechte-Geltendmacher mehr melden wird - weil es einfach keinen mehr gibt.
In dem Falle würde ich sagen: Wenn Du die Karte wirklich selber besitzt, kann da nicht viel passieren.

Vorsicht aber wieder mit Scans aus Büchern!

Es gibt ja Bücher mit alten Ansichtskarten drin. Da ist dann wieder ein Verlag dahinter, der durchaus noch existieren kann ... bei neueren Bildbänden zumindest.
Das ergoogelt man ja leicht in so einem Falle.

ich würde aber auf jeden Fall bei allen Postkarten immer so viel Inforrmation dazuschreiben, wie nur möglich:

z.B.
Dessau, Marktplatz anno 1929
Postkarte Photo Richter, Dessau (im Eigenbesitz)

italy


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