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Geschrieben von opaklaus am 22.05.2015 um 18:36:

  Banknoten fotografieren

Hallo in die Runde,
gibt es eigentlich eine eindeutige Antwort zur Frage: Darf man Banknoten fotografieren?. An dieser Stelle möchte ich den Rahmen etwas enger fassen. Es geht um Reutergeld und andere Serienscheine, also keineswegs um derzeitig gültige Zahlungsmittel. Kann ich Scans der vorgenannten Scheine problemlos öffentlich auf der eigenen Netzseite vorstellen und kommentieren.
Mit freundlichem Gruß
opaklaus



Geschrieben von littlejohn am 22.05.2015 um 18:55:

  RE: Banknoten fotografieren

Reutergeld und andere Serienscheine waren, mit wenigen Ausnahmen, zu keiner Zeit gültiges Zahlungsmittel,
sondern einzig und allein dazu gedacht die Stadtkassen mit Metallgeld zu füllen.
Oftmals war der Ausgabezeitpunkt erst zeitlich nach der aufgedruckten Gültigkeitsdauer.
In diesem Fall kannst Du also bedenkenlos die in Deinem Besitz befindlichen Scheine fotografieren / scannen
und auf Deiner Homepage beschreiben.



Geschrieben von opaklaus am 22.05.2015 um 20:00:

  RE: Banknoten fotografieren

Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichem Gruß opaklaus



Geschrieben von minae (†) am 23.05.2015 um 09:29:

 

Hi,
die Aussage von littlejohn kann man so allerdings nicht stehen lassen. Natürlich war der Hauptzweck der Serienscheine, den Sammlern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dennoch war ein Großteil der Scheine auch für den Umlauf vorgesehen. Keller selbst hat eine Sammlung von umgelaufenen Serienscheinen besessen und ich schätze, dass etwa die Hälfte aller Ausgaben, wenn zum großen Teil auch nur in geringem Umfang, anfangs als Bedarfsgeld verwendet wurde.
Kai



Geschrieben von ernte am 27.05.2015 um 16:09:

 

Ja Cosel ist so ein Beispiel. 241.1a Rs. mit Stempel sind Umlaufscheine.

http://www.ebay.de/itm/Cosel-241-1a-50-Pf-75-Pf-1-Mark-vom-1-4-1921-kassenfrisch-UNC-/261904215332?



Geschrieben von Mephistino am 23.10.2015 um 04:53:

 

Ich gebe zu bedenken, dass bei Serienscheinen auch das Urheberrecht eine Rolle spielt. Insbesondere dann, wenn die Scheine NICHT im Umlauf waren, sind sie nicht unbedingt als öffentliche Werke einzustufen und damit möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Die Rostocker Reutergeldscheinen werden erst 2018 gemeinfrei (70. Todestag des Künstlers Egon Tschirch)
solange aber keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollte das aber keine Rolle spielen.



Geschrieben von rista am 23.10.2015 um 11:32:

 

Hallo,

ein interessanter Standpunkt, den Du aufwirfst. Ich dachte immer, dass es sich bei den Serienscheinen um Auftragskunst oder Gebrauchsgrafik handelt, die Abbildung also einen Teil des Objektes ausmacht, wenn auch den wesentlichen. Auftraggeber war ja in vielen Fällen die öffentlichen Verwaltung.

Bis jetzt habe ich noch nie davon gehört, dass es bei den NGS Probleme mit den Rechten bei der Verwendung der Abbildungen gegegeben hat.

Gruß rista



Geschrieben von Huehnerbla am 24.10.2015 um 00:43:

 

Zitat:
Original von Mephistino
Ich gebe zu bedenken, dass bei Serienscheinen auch das Urheberrecht eine Rolle spielt. Insbesondere dann, wenn die Scheine NICHT im Umlauf waren, sind sie nicht unbedingt als öffentliche Werke einzustufen und damit möglicherweise urheberrechtlich geschützt. Die Rostocker Reutergeldscheinen werden erst 2018 gemeinfrei (70. Todestag des Künstlers Egon Tschirch)
solange aber keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollte das aber keine Rolle spielen.

Hallo,

selbstredend unterliegen die Scheine dem Urheberrecht. Ob sich allerdings ein Richter findet, der das Fotografieren von Reutergeld als Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, wage ich mal zu bezweifeln. Desweiteren müsste der Rechteinhaber (aller Wahrscheinlichkeit nach der Neffe des Künstlers) einen Nachteil durch die Ablichtung haben. Auch den sehe ich nicht auf Anhieb.



Geschrieben von opaklaus am 03.12.2016 um 16:49:

  Urheberrecht

Hallo in die Runde,
mit einem Fund im Netz der Netze möchte ich der Debatte um das Urheberrecht nochmals eine andere Suchtweise geben. Ich entdeckte www.makromoney.de und frage mich ob hier nicht das Recht am Werk des Urhebers oder Künstlers berührt wird und dazu gibt es doch für die Nutzung von Scans oder Fotos von Geldscheinen international sehr unterschiedliche Rechtsprechungen. Wer weiss dazu mehr oder Eindeutiges?
Mit freundlichem Gruß opaklaus



Geschrieben von Monique am 04.12.2016 um 00:42:

 

Servus,

Zitat:
Wer weiss dazu mehr oder Eindeutiges?


Eindeutiges wird hier niemand wissen. Das sind Entscheidungen:

Zitat:
international sehr unterschiedliche Rechtsprechungen.


du sagst es selbst. Wir sind hier keine Schiedsstelle. Wir können nur auf verschiedene Fälle hinweisen und darauf achten, daß hier im Forum die Regularien eingehalten werden. Was im Netz passiert: nicht unser Problem.

Gruß Steffen


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