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Geschrieben von hct2000 am 27.04.2010 um 18:48:

  [Slowenien] 50 Cent: Was ist das?

Dieses 50 Cent Stück bereitet mir ein wenig Kopfzerbrechen ...
Welche Bewandnis hat der Farbdruck (Flagge von Slowenien) auf der Rückseite?



Geschrieben von cat$man$ am 27.04.2010 um 20:27:

  RE: Slowenien 50 Cent: Was ist das?

War das im Umlauf?



Geschrieben von banco-franco (†) am 27.04.2010 um 21:17:

  RE: Slowenien 50 Cent: Was ist das?

Ich würd´mal behaupten, dass da jemand Langeweile hatte und zur Farbe gegriffen hat. lächelnd



Geschrieben von rista am 27.04.2010 um 21:27:

 

Hallo,

es gibt so einige Handelshäuser und Händler, die bieten Münzen mit Farbapplikationen an - ob diese immer amtlich herausgegeben wurden, wage ich mal zu bezweifeln. Entweder es handelt sich um ein Stück aus so einer privat hergestellten Reihe, aber dafür sieht es auf der anderen Seite zu zirkuliert aus, so dass es vielleicht wirklich aus einer Lust und Laune heraus entstanden ist. Ich würds aufheben, einfach so augenzwinkernd



Geschrieben von Huehnerbla am 28.04.2010 um 00:34:

  Farbmünzen

Hallo,

die Herstellung erfolgt in Kleinserien (meistens 500 - 1000 Stück), weil sonst die EZB eingreift.
Amtlich ist da gar nichts.
Bei eBay sind eigentlich immer derartige Machwerke aus verschiedenen Ländern zu finden.
Einfach als Suchbegriff Farbmünze Cent oder Farbmünze Euro eingeben.



Geschrieben von Fletcher am 28.04.2010 um 06:54:

  RE: Farbmünzen

Zitat:
....die Herstellung erfolgt in Kleinserien (meistens 500 - 1000 Stück), weil sonst die EZB eingreift.
Amtlich ist da gar nichts.


Hallo,

ich denke auch, dass das privathergestellte, bzw. aus Spass verfälschte, Münzen sind.
Man erinnert sich an die vielen Veränderungen, wie aufgelötete Zylinder, Mützen oder Bärte auf den Münzen des Deutschen Reiches.
Ebenso beliebt ist es, die Adler, Wappen oder andere Motive mit einer ganz feinen Säge auszusägen und diese "Münzen" dann als Anhänger zu verscherbeln.
Rechtlich gesehen sind das alles "Verfälschungen" von Zahlungsmitteln und daher strafbar, aber solange es sich auf "Einzelstücke" reduziert, wäre der Aufwand zu groß, dagegen anzugehen.
So vermutlich auch bei dem Stück von Thomas
Ich würde es auch aufheben.

Gruß
Fletcher



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 28.04.2010 um 21:34:

  RE: Farbmünzen

Da ist garnichts strafbar dran ... die Münzen verlieren lediglich ihre Funktion als Zahlungsmittel.

Lg
Marcus



Geschrieben von Fletcher am 29.04.2010 um 09:10:

  RE: Farbmünzen

Zitat:
Da ist garnichts strafbar dran ... die Münzen verlieren lediglich ihre Funktion als Zahlungsmittel.


Hallo Marcus,

bedeutet das, dass man mit Münzen machen kann, was man will. kopfkratzend
Das will mir nicht so ganz in den Kopf.

Was würde beispielsweise passieren, wenn ich in größerem Umfang 2-€uro-Münzen mit einem Gegenstempel 1-€uro versehe und sie wieder in Umlauf bringe? teuflisch lachend
Den Aufwand und die Kosten jetzt mal beiseite gelassen.

Gruß
Fletcher



Geschrieben von androl am 29.04.2010 um 14:23:

 

ich denke, man muss unterscheiden zwischen Verzierungen und Verfälschungen. Verfälschungen wären, wenn man einen höheren Wert vorspiegelt, um damit Betrug zu treiben.



Geschrieben von Scheleck am 29.04.2010 um 19:40:

 

Auszug aus der Wikipedia zum Thema Geld

Rechtliches zum Geld
....Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über; die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[6] In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.[7]

In manchen Ländern kann die Zerstörung von Zahlungsmitteln aus vielerlei Gründen strafbar sein, beispielsweise wenn durch die Zerstörung die Abbildung eines Staatsoberhauptes oder geschützte Symbole beschädigt werden und eine solche Beschädigung strafbar ist.

Mit besten Grüßen scheleck



Geschrieben von Fletcher am 30.04.2010 um 09:39:

 

Hallo Scheleck,

vielen Dank für die Mühe.
Da hätte ich eigentlich auch selber drauf kommen können, bei Wikipedia nachschauen.
Aber das ist ja das Schöne am Forum. Einer hilft dem Anderen. Und am Ende haben alle ein wenig mehr gelernt.

Gruß
Fletcher



Geschrieben von Scheleck am 01.05.2010 um 16:30:

 

Hallo Fletcher,
das ist doch selbstverständlich, zumal mich das Thema auch interessiert.
Mit besten Grüßen scheleck


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