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Geschrieben von ye olde am 27.06.2008 um 22:45:

  Straftaten unter Alkoholeinfluss

Ich sehe gerade, wir haben hier ja die Möglichkeit, über alles und etwas zu schreiben.

Ich habe seit geraumer Zeit ein Problem mit dem Verständnis zu unserer Rechtsprechung, wenn es sich um Straftaten handelt, die unter dem Einfluss von Alkohol begangen wurden.

Beispiel: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 19.Juni 2008
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Drei Promille wirken sich strafmildernd aus

Zwölf Monate weniger Haft: Landgericht muss Urteil korrigieren / Rüge des Bundesgerichtshofes

Weil er mindestens eine halbe Kiste Bier ausgetrunken hatte, bevor er einen Mann krankenhausreif schlug, bekommt ein Gelegenheitsarbeiter eine mildere Strafe...... Gestern setzte der Richter das Strafmass um zwölf Monate auf sechseinhalb Jahre herab. Zuvor hatte ein Gutachter erkläft, dass durch die grossen Mengen Bier die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt gewesen sein müsse.
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Soweit dieser Artikel. Einige Zeit vorher erschien ein anderer Beitrag:

VierJahre Haft nach tödlichen Schlägen

Der Angeklagte, der seinen Zimmergenossen mit mehreren Faustschlägen umgebracht hatte, ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge..... Der vom Gutachter angeführte 'Impulsdurchbruch' in Verbindung mit Alkohol habe seine Steuerungsfähigkeit vermindert.
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und jetzt schwirren ja diverse Meldungen durch die Presse wegen der Übergriffe des türkischen und des griechischen Mannes, die einen 76 jährigen fast totgeschlagen haben. Die standen natürlich auch unter Alkoholeinfluss (Die werden sicherlich noch eine Belobigung erhalten, weil sie sich Ihrer Steurungsfähigkeit beraubt haben teuflisch lachend )

Ich weiss nicht, wie man hier im Forum darüber denkt, aber ich bin der Meinung, Straftaten, die unter dem Einfluss von Alkohol begangen werden, dürfen nicht strafmildernd sondern müssen strafverschärfend betrachtet werden.

Wenn ich Alkohol trinke, bin ich mir bewusst, dass meine Steuerungsfähigkeit (tolles Wort) negativ beeinflusst wird. Also ist jede Straftat nach Alkoholgenuss vorsätzlich begangen worden, nicht anders 'rum.

Als Autofahrer werde ich ja auch stärker bestraft, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall baue - aber bei Mord und Totschlag und allen anderen Straftaten werde ich fast noch belohnt.

Daraus kann ich nur lesen: Wenn ich eine Straftat begehen will, muss ich mir schnell einen hinter die Binde kippen, dann bin ich fein raus.

Ein alkoholfreier
ye olde



Geschrieben von nabi112 am 27.06.2008 um 23:33:

 

Hmmm, ein sehr schweres Thema was du da anspricht und sicher ist deine Beurteilung viel zu einfach und einseitig betrachtet.

Schließlich ist es doch ein Unterschied ob jemand mit dem gezielten Willen nüchtern und vorsätzlich jemanden zu töten handelt oder jemand ohne den gezielten Willen betrunken (ohne das er es nüchtern nur gedacht oder gar umgesetzt hätte) aus der Situation heraus handelt. Jetzt soll deiner Meinung nach der nüchterne milder bestraft werden kopfkratzend verwirrt Dabei hatte er doch die wesentlich höhere kriminelle Energie und den wirklichen inneren Willen, oder?

Dieses Thema könnte man nun Stundenlang an allen angemerkten Beispielen weiterführen. Aber letztendlich muss ich sagen, auch wenn es viele nicht glauben und verstehen werden, so machen es sich die Gerichte nicht einfach mit dem Strafmaß und wägen es gründlich ab.

Ich denke, dass dieses Thema vielleicht nicht unbedingt in dieses Forum passt...

Gruß
Sebastian



Geschrieben von Monique am 27.06.2008 um 23:56:

 

Nehmt es mir nicht übel. Off Topic ist ja ok. Aber dieses Thema paßt hier nun wirklich nicht rein. Deswegen wird dieses Thema geschlossen.

Gruß Steffen


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