Zoll |
chinnotes (†)
Dabei seit: 01.11.2005
Beiträge: 2.660
Meine eBay-Auktionen:
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"Sendungen mit geringem Wert
Voraussetzungen
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hinweis
Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.
Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Union, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette
Warenwert
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer.
Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet."
__________________ Funes mihi ceciderunt in praeclaris
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13.10.2019 18:27 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! |
Hallo,
selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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03.02.2020 22:16 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
Wohnort: im Süden
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! |
Hallo,
selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen. |
Hallo Huehnerbla,
ich habe hier berichtet von meinem Bekannten und seinen Erfahrungen.
Ich habe keine Märchen erzählt und versuche das grundsätzlich nicht zu tun.
Also kannst Du davon ausgehen das es stimmt
Gruß dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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03.02.2020 22:25 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von dado
Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"! |
Hallo,
selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen. |
Also kannst Du davon ausgehen das es stimmt
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Hallo Dado,
das mit der Wahrheit bezog sich nicht auf den Wahrheitsgehalt Deiner Aussage, sondern auf den Wahrheitsgehalt des Textes auf der Zollerklärung. Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig.
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04.02.2020 01:56 |
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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig. |
Meiner Erfahrung nach ist der Zoll immer hellhörig.
Ich habe zuletzt wieder ein Ding erlebt, da schämte ich mich in Grund und Boden.
Bei der Einreise nach Deutschland mussten zwei Bekannte aus Thailand ihren Schmuck, den sie seit 20 Jahren besitzen, verzollen.
Haben sie natürlich nicht getan, sind einfach der Schlange hinterher durch den grünen Ausgang, zumal sie auch kein Wort lesen können. So würde es uns in Thailand auch gehen.
Englisch können die beiden auch nicht und selbst wenn, lesen könnten sie es auf keinen Fall.
Naja, Fazit war, dass sie fast 1200€ für ihren eigenen Schmuck bezahlt haben und den selben Betrag als Strafe noch einmal oben drauf.
Sicher, hätte man da mit einem teuren Anwalt was machen können, wäre dann aber teurer geworden und dann noch 20 Jahre alte Quittungen zu besorgen ...
Ich habe mich echt geschämt.
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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04.02.2020 12:00 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
ab Juli 2021 ist der § 1a EUStBV nicht mehr wirksam. Aber was bedeutet das?
Bisher gibt es eine Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Waren deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt. Das wird ab Juli 2021 dann nicht mehr geben. Kommt also ein Brief von außerhalb der EU, dann ist immer Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.
Der Wegfall der Freigrenze von 22 Euro betrifft übrigens nicht nur Deutschland, sondern auch alle anderen Länder der EU.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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23.12.2020 20:31 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.487
Wohnort: Katzenohrbach
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Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
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23.12.2020 21:25 |
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changnoi
Dabei seit: 16.03.2010
Beiträge: 3.835
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Zitat: |
Original von cat$man$
Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll
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Ich gehe mal schwer davon aus, dass jede Sendung auch bisher schon beim Zoll gelandet ist.
Bei meinen Sendungen war immer ein grüner Zollabfertigungs-Aufkleber drauf. Und dabei war es egal, was auf der Erklärung für ein Betrag stand.
Was ich da schon alles erlebt habe, ich könnte ein Buch schreiben. Aber - normaaal
__________________ MORGEN IST HEUTE SCHON GESTERN
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23.12.2020 21:50 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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Wenn das so kommt, wird es eine Verschwendung von Steuergeldern. Wenn ich mir vorstelle, dass ich erstens bei einer 10$ Bestellung fast 100km zum Amt muss, um dann 1,49 Umsatzsteuer zu zahlen und die gut dotierten Beamten eine halbe Stunde für die Formalitäten brauchen und das alles zu "Servicezeiten", die einen Tag Urlaub benötigen... </polemik>
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?
Ab und an findet man selbst als Notgeldsammler mal was außerhalb, aber die WBN-Sammler wird es heftiger treffen. Da hilft dann wohl nur der alte Trick, die Sendung wie einen Brief von Tante Kate ausehen zu lassen...
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23.12.2020 21:53 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
das kann in der Tat passieren, dass alles im Zollamt landet, oder die Post kassiert das im Nachnahme-Prinzip.
Da ist die Deutsche Post derzeit noch am klären, wie das gehen soll, bei der Vielzahl der Sendungen.
Vor allem in Österreich dürfte das allerdings ein richtiger Spaß werden.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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23.12.2020 22:07 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist? |
Hallo,
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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23.12.2020 22:12 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.161
Wohnort: Schwedt
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Alle USA Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Du kannst in New York, als Beispiel, problemlos mit 20 Dollar aus 1830, als Beispiel, bezahlen und bekommst Dein Wechselgeld. Das der Kassierer das dann selber für sich umtauscht, ist ne andere Sache.
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
Eine Banknote ist immer nur die Inkaufnahme einer Schuld .....
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23.12.2020 23:21 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.569
Wohnort: Niederbayern
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Das würde ich so nicht stehen lassen, das Dollar von 1830 gesetzliche Zahlungsmittel sind. War da nicht mal was mit 1861?
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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23.12.2020 23:38 |
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littlejohn
Administrator
Dabei seit: 15.07.2009
Beiträge: 6.791
Meine eBay-Auktionen:
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Zitat: |
Original von freiberger
Alle USA Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Du kannst in New York, als Beispiel, problemlos mit 20 Dollar aus 1830, als Beispiel, bezahlen und bekommst Dein Wechselgeld. |
Definitiv NEIN. Nur Banknoten mit dem Treasury Siegel sind gültige Zahlungsmittel. Und dieses Siegel gibt es erst ab der Serie 1862.
__________________ Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
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23.12.2020 23:40 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen. |
Danke! Für diese Maßnahme absolut nachvollziehbar, zumal ein guter Anteil der so eindringenden Ware einfach nur billigster Müll ist und wenn er nicht funktioniert: ex & hopp. Ich schätze aber, dass viele der Anbieter schon nachgezogen haben und nun direkt aus dem Container ab HH & Co. verkaufen. Schade ist, dass man mit einer angedachten guten Tat wieder x schlechte Dinge nach sich zieht. Schauen wir, wie sich das dann in der Praxis für die Sammler gestaltet.
Gruß rista
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24.12.2020 00:56 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.161
Wohnort: Schwedt
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Die Zahl 1830 habe ich völlig aus der Luft gegriffen. Ich habe mich damit auf nichts bezogen / nicht mein Sammelgebiet. Ich hab nur deutlich machen wollen, das es geht.
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
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24.12.2020 03:03 |
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ernte
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 1.556
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Unter 5 Euro erhebt der Zoll keine Abgaben.
Ich vermute mal das bleibt auch so.
Damit läge die Grenze bei 26 Euro und paar Cent.
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25.12.2020 14:20 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von ernte
Ich vermute mal das bleibt auch so. |
Hallo,
danach sieht es nach derzeitigem Stand nicht aus.
Vorgesehen ist aber zumindest in Deutschland eine Anmeldung in elektrischer Form über ATLAS-IMPOST oder so etwas in der Richtung.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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27.12.2020 18:41 |
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ernte
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 1.556
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Hast Recht wenn § 23 der Zollverordnung geändert wird. Dann wird es unter umständen richtig teuer und kompliziert.
Je nachdem wie der Wert der Ware ist.
bis 150 Euro
150 bis 1000 Euro
mehr als 1000 Euro
Am bequemsten wird dann wohl der Service der Post gegen Gebühr (die Rede ist von 6 Euro) werden. Dann hat man keine Mühen.
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29.12.2020 12:50 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.487
Wohnort: Katzenohrbach
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Hat da jemand kapiert, was jetzt bezüglich Zoll beschlossen wurde?
Bleibt jetzt das VK in der Zollunion?
Bleibt Nordirland allein in der Zollunion?
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung, was da gestern Anja Kohl in "Börse vor 8" gesagt hat.
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Gruß Cat$Man$
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29.12.2020 15:07 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
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Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von ernte
Am bequemsten wird dann wohl der Service der Post gegen Gebühr (die Rede ist von 6 Euro) werden. Dann hat man keine Mühen. |
Hallo,
Stand heute sollen die 6 Euro bei eigener Anmeldung per Web-Interface nicht anfallen.
Zitat: |
cat$man$
Hat da jemand kapiert, was jetzt bezüglich Zoll beschlossen wurde? |
Hallo,
die Briten sind raus aus der EU, haben aber eine Freihandelszone vereinbart. Ab 1. Januar 2021 sind die Sendungen von der Insel zollrechtlich zu behandeln. Zölle gibts zwar keine, aber die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig. Bei Lieferungen aus Nordirland bleibt alles so, wie es bisher war.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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29.12.2020 17:30 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.487
Wohnort: Katzenohrbach
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von ernte
Am bequemsten wird dann wohl der Service der Post gegen Gebühr (die Rede ist von 6 Euro) werden. Dann hat man keine Mühen. |
Hallo,
Stand heute sollen die 6 Euro bei eigener Anmeldung per Web-Interface nicht anfallen.
Zitat: |
cat$man$
Hat da jemand kapiert, was jetzt bezüglich Zoll beschlossen wurde? |
Hallo,
die Briten sind raus aus der EU, haben aber eine Freihandelszone vereinbart. Ab 1. Januar 2021 sind die Sendungen von der Insel zollrechtlich zu behandeln. Zölle gibts zwar keine, aber die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig. Bei Lieferungen aus Nordirland bleibt alles so, wie es bisher war. |
Also wenn ich etwas in London bestelle, muss ich künftig aufs Zollamt.
Wenn der VK aber einen Briefkasten in Belfast hat, dann muss ich nicht aufs Zollamt.
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29.12.2020 22:38 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
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Zitat: |
Original von cat$man$
Also wenn ich etwas in London bestelle, muss ich künftig aufs Zollamt.
Wenn der VK aber einen Briefkasten in Belfast hat, dann muss ich nicht aufs Zollamt. |
Hallo,
so ungefähr soll sich das abspielen.
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29.12.2020 23:51 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.237
Wohnort: Österreich
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
Zitat: |
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist? |
Hallo,
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen. |
So die neue Regelung für Österreich steht und gilt nur für Bestellungen beim Händler im Ausland, für Privat an Privat gibt es bis 150 Euro keine Zollformalitäten
__________________ Gruß
Roland
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11.01.2021 18:09 |
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vermeer
Geldscheinknicker
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habt ihr schon alle eine Eori Nummer? Diese wird nämlich nun nötig sein, wenn Lieferungen aus dem Ausland kommen. Musste da auch erstmal mit der Hotline vom Zoll telefonieren. Das geht ein paar Tage bis die Nummer zugewiesen wird. Daher bereitet Euch vor für internationale Lieferungen.
Auf der anderen Seite habe ich immerhin eine Zolltarifnummer für unsere Sammelleidenschaft erhalten welche 0 Zoll und den reduzierten MwSt. Satz berechtigt.
Aber alles in allem viel Stress beim ersten mal.
Gruß
vermeer
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Peter Ustinov (1921-2004), engl. Schauspieler
und JA! Ich bin Vereinsmitglied , weil es mir das Forum wert ist
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14.07.2021 17:43 |
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14.07.2021 20:55 |
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