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Fletcher
Specimen-Selberfabrizierer
Dabei seit: 06.09.2009
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Glückwunsch.
Ja, man darf sich oft nicht so einfach "abspeisen" lassen. Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal doch aus.
Fletcher
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16.12.2014 07:49 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
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Wohnort: Niederbayern
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Da jetzt auch eine kleine Geschichte..
Vor kurzem kam auch eine Kundin zu mir, und hatte zwei Sparbücher der Schmidtbank(!) unentwertet aus den späten 70ern und frühen 80ern gefunden ...War gar nicht so wenig drauf.
Zuerst bei der Coba (Nachfolgeinstitut) angerufen. Gibts nicht mehr, bzw. nix mehr auffindbar. Nun gut. Bissl recheriert, dann saufrechen Brief an die Respa in Hof geschrieben, da sitzt noch einer der die Schmidtbank quasi abwickelt.
Dauert es ein paar Wochen, dann kammen tatsächlich ein paar Tausend Euro für die Kundin, aber nur das kleine Sparbuch....das große fehlt noch.
Gerade bei bei Bankzusammenlegungen, oder bei Abwicklungen die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen ist es für eine Bank immer schwierig die Unterlagen noch zusammenzutragen. (Auch weg. der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen)
Wir z.b. haben 1973 erst auf EDV umgestellt, da finden sich zumindest noch Mikrofiiche. Vorher sind noch die Ausgabenachweise und Jahreskonten der Sparkassenbücher zum Teil ab den 40 Jahren noch vorhanden.
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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16.12.2014 09:19 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
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Wohnort: terra
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Zitat: |
Original von QQQAA
Gerade bei bei Bankzusammenlegungen, oder bei Abwicklungen die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen ist es für eine Bank immer schwierig die Unterlagen noch zusammenzutragen. (Auch weg. der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen)
Wir z.b. haben 1973 erst auf EDV umgestellt, da finden sich zumindest noch Mikrofiiche. Vorher sind noch die Ausgabenachweise und Jahreskonten der Sparkassenbücher zum Teil ab den 40 Jahren noch vorhanden. |
Gerade darin könnte aber auch ein Problem liegen. Die Lesbarkeit der Daten ist begrenzt. Wer von uns hat noch einen Kassettenrekorder im Haus?
Da sind mir die guten alten Papierarchive lieber. Das Papier hält zwar auch nicht ewig - was ist schon für die Ewigkeit? - aber immerhin ein Stück länger. Und ich benötige keinen Strom, um es zu lesen.
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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16.12.2014 10:48 |
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jause
Ro366-als-Bündel-Besitzer
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Zitat: |
Original von QQQAA
Schmidtbank(!) |
Servus,
diese Bank wäre ja schon ein Sammelgebiet/Forschungsgebiet für sich...
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Man weis nie genau was man hat...
bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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16.12.2014 14:19 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Zitat: |
Original von GHIHG
Eine wahre Begebenheit:
Meine Mutter(88) entdeckte beim Aufräumen ein Sparbuch letzter Eintrag Zinsgutschrift aus dem Jahre 1987, Wert 1987 mit Zinsen 688 DM. Die Freude bei meiner Mutter war groß, denn dieses Sparbuch hatte sie schon lange vergessen. Auf zur Bank (Raiffeisenbank), aber die Bank gab es nicht mehr wurde geschluckt von einer größeren Bank (Volksbank). Meine Mutter besuchte die Zweigstelle und legte das Sparbuch vor. Die Bankangestellte ganz kess, das Sparbuch ist nichts mehr wert und Sie könnte es gleich abgeben zum Entwerten. Dies tat aber meine Mutter nicht sondern nahm das Sparbuch wieder mit nach Hause und legte es mir bei einem Besuch vor und fragte ob es möglich ist, daß es nichts mehr Wert ist. Schliesslich hatte sie ja dieses Sparbuch als Notgroschen angelegt und hätte sich riesig gefreut über Geld das man schon lange vergessen hat. Ich nahm mich der Sache an und marschierte zur Bank. Die Bankangestellte sagte dieses Sparbuch existiert nicht mehr bei Ihnen, durch die Fussionierung wurden die Guthaben von Sparbüchern die älter als 20 Jahre waren ausgebucht. Diese Auskunft stellte mich nicht zufrieden und ich verlangte den Zweigstellenleiter. Diesen verwickelte ich jetzt in eine längere Disskussion und zeigte etliche Verfahrensfehler auf und stellte ihn vor die Alternative. Entwerder bekommt meine Mutter das Sparbuch ausbezahlt oder ich gebe das Ganze an die Presse. Ich belies das Sparbuch bei der Bank nicht ohne eine schriftliche Bestätigung der Bank mit Fotocopie. Nach einer Woche soll ich mich dann nochmal bei der Bank melden. Kurzum nach etwa 10 Tagen bekam ich 1.250 € ausbezahlt mit der Feststellung, daß es nicht mehr nachvollziehbar wäre was das Sparbuch heute für einen tatsächlichen Wert hätte. Übrigens das entwertete Sparbuch hab ich nicht mehr bekommen (für Sammlerzwecke).
Gruß ABCBA |
Hab gerade mal überschlagen, dann sind die von einer durchschnittlichen Jahresverzinsung von ca. 3 Prozent ausgegangen und haben am Ende den Umtausch der DM in den Euro vergessen.
Bist Du gut bei weggekommen. Glückwunsch!
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17.12.2014 13:37 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
machmal vergehen eben ein paar Tage, bis zur nächsten Buchung ...
Dateianhang: |
BILD4.jpg (143,46 KB, 450 mal heruntergeladen)
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16.12.2014 13:14 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
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Zitat: |
Original von Huehnerbla
machmal vergehen eben ein paar Tage, bis zur nächsten Buchung ... |
Da ist in der Zwischenzeit mindestens eine Generation Bankangestellte am Schalter verschlissen worden...
War aber nicht Deins, oder?
Grüße
nick1k
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HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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16.12.2014 13:19 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
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Zitat: |
Original von nick1k
War aber nicht Deins, oder?
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Hallo,
1955 hat es mich noch nicht gegeben ...
Das Buch wurde am 17.11.1954 angelegt, dann kamen drei Buchungen, schließlich noch die Buchung von 1955 (siehe Bild oben) und dann drei Buchungen im Jahr 1983. Die letzten beiden Buchgen stammen von 1998. Danach wurde es aufgelöst.
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16.12.2014 13:36 |
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Adimh Liven
Preislistensammler
Dabei seit: 19.07.2008
Beiträge: 1.266
Wohnort: Br nd rsg te
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Mal eine dumme Frage zu den gezeigten Postsparbüchern... irgendwie tauchen da nie Zinsgutschriften auf...?
Waren diese Sparbücher / Spareinlagen unverzinslich?
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16.12.2014 21:45 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
es gab auch Zinsen.
Und auch Kontobewegungen im Ausland.
Dateianhänge: |
BILD1.jpg (150 KB, 348 mal heruntergeladen) BILD2.jpg (200 KB, 351 mal heruntergeladen)
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17.12.2014 13:22 |
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rheinprovinz
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 04.12.2008
Beiträge: 1.038
Wohnort: Südeifel
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Zitat: |
Original von Adimh Liven
Mal eine dumme Frage zu den gezeigten Postsparbüchern... irgendwie tauchen da nie Zinsgutschriften auf...?
Waren diese Sparbücher / Spareinlagen unverzinslich? |
Auch wenn die Frage schon älter ist, ne kurze Antwort drauf:
Zu Bundespost-Zeiten gab es zwar noch in jedem Kuhkaff eine Poststelle, aber eben keinen PC, in dem die Guthaben etc. zu sehen waren. Heute kennen wir es so, wiir kommen mit nem Buch in die Bank, das vllt. drei-vier Jahre nicht mehr nachgetragen wurde und der Angestellte kann auf Knopfdruck sehen, was an Zinsen / Guthaben etc. passiert ist.
Damals war es so, dass eine Zinsgutschrift durch das Postsparkassenamt ausgestellt und beleghaft (sah ähnlich aus wie ein Verrechnungsscheck) an den Sparbuchinhaber abgeschickt wurde. Dieser ließ den Betrag dann bei seiner Wald-und-Wiesen-Poststelle in Niederkleingreimelscheid nachtragen.
Aus Kostengründen wurden diese Zinsgutschriften aber erst verschickt, wenn ein gewisser Betrag "angefallen" war (um 1990 waren es 10 DM), das konnte also auch für mehrere Jahre sein.....
Gruß, Andreas
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07.01.2015 21:12 |
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Adimh Liven
Preislistensammler
Dabei seit: 19.07.2008
Beiträge: 1.266
Wohnort: Br nd rsg te
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Schien ohnehin kompliziert gewesen zu sein, damals Zinsen auszurechnen
War das Postsparkassenamt sozusagen eine Art Zentrale, in der irgendwann alle Buchungen erfaßt wurden? Dann könnte ich es mir vorstellen.
Ansonsten hätte ich ja in der Großstadt ein Sparbuch eröffnen und sag mal 100 Mark einzahlen können, dann immer mal wieder bei kleinen Klitschen kleine Beträge abheben oder einzahlen können, aber darauf dann die Zinsen zu berechnen... klar, möglich ist es, aber es dauert eben ewig, je mehr Buchungen, desto umständlicher wird die Rechnerei.
Ich dachte, diese undankbare Aufgabe wäre dem Kassierer / Postbeamten zugefallen, der erstmals nach einem Jahreswechsel das Buch in die Hand bekommen hätte. - Aber wenn die Buchungen doch auch (wenn auch sicher mit paar Tagen Zeitverzug) irgendwo zentral erfaßt wurden und nur von dort Zinsgutschriften ausgestellt worden, macht das die Sache klarer - offenbar wurde der "Grenzwert" einfach nirgends auf den gezeigten Sparbüchern erreicht.
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08.01.2015 00:16 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
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Zitat: |
Original von Adimh Liven
klar, möglich ist es, aber es dauert eben ewig, je mehr Buchungen, desto umständlicher wird die Rechnerei. |
Deswegen gab´s früher die Zinstabellen. Das hat das Leben etwas erleichtert... Die kennt aber aber vermutlich kaum einer mehr und es verhält sich wie mit dem analogen Taschenrechner, dem Rechenstab. Bei den meisten Jüngeren kommt da nur ein ungläubiges "Hä? Was dat denn?".
Ich gebe es aber zu, ich würde auch ein, zwei Momente benötigen, um wieder damit umzugehen.
Immerhin habe ich meinen noch...
Grüße
nick1k
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HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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08.01.2015 02:23 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.596
Wohnort: Niederbayern
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Naja....ganz so kann ich mich da nicht anschliessen.
Also früher wars bei uns so:
(und wir sind eigentlich eine kleine Sparkasse)
Alle Sparkonten etc. wurden zum Ende des Jahres kapitalisiert. Dafür gab es eigene Kontenblätter für jedes Konto. Und mit der Hand wurde auch vor 30 oder 40 Jahren nicht mehr so viel gerechnet. Bei uns wurde Anfang der siebziger Jahre die ganze Rechnerei auf EDV umgestellt (wir waren da eine der letzten Sparkassen) andere waren da schon ab den 60er Jahren aktiv.
Das ganze gabs dann auch in Listenform(sehr schwer) und da konnte man immer nachschauen.
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08.01.2015 09:00 |
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rheinprovinz
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 04.12.2008
Beiträge: 1.038
Wohnort: Südeifel
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Zitat: |
Original von Adimh Liven
War das Postsparkassenamt sozusagen eine Art Zentrale, in der irgendwann alle Buchungen erfaßt wurden? Dann könnte ich es mir vorstellen.
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Ganz genau so. In Westdeutschland (Bundespost) gab es zwei: eins in Hamburg, eins in München. Postsparen lief zentralisiert ab.
Die Poststellen vor Ort kann man sich als "Zahlstellen" vorstellen - sie nahmen Einlagen an und zahlten aus. Sie quittierten das ganze in den Büchern - aber Kontenbuchung gab es vor Ort nicht.
@QQAAA:
jepp, genauso lief das ganze auch bei uns Genossen. Ich erinnere mich an die "Kontenblätter" zwar nicht mehr aktiv, aber in meiner Lehrzeit gab es noch Sparkonten auf Zweigstellen, bei denen die Bücher letztmalig zu vor-EDV-Zeiten vorgelegt wurden. Den Zeitraum bis zur Übernahme durch den PC konnte man da auch noch "manuell" nachprüfen.
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08.01.2015 14:03 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Hallo,
im Ursprung gab es nur das Postsparcassenamt Wien, das für Österreich zuständig war. Ab 1. Januar 1939 wurde dann der Postsparkassen-Dienst für das ganze Gebiet des Deutschen Reiches angeboten. Dazu wurden die beiden Postsparkassenämter Hamburg (Bereich Nord) und München (Bereich Süd) gegründet. Jedes der drei Ämter war nur für seinen eigenen Bereich zuständig. Buchungsbelege wurden immer nur an das bereichszuständige Postsparkassenamt geschickt. Von dort wurden, bei Bedarf, die Belege an das buchführende Postsparkassenamt weitergeleitet. Nach dem Ende des 3. Reichs gab es zunächst zwei weitere Postsparkassenämter im besetzten Deutschland: Hannover für die britische Besatzungszone (südlicher Teil) und Frankfurt/Main für die amerikanische Besatzungszone (nördlicher Teil). Noch 1945 wurde das Postsparkassenamt Hannover aufgelöst und die Konten an das Postsparkassenamt Hamburg übergeben. 1946 wurde das Postsparkassenamt Frankfurt aufgelöst und die Konten an das Postsparkassenamt München übergeben. Im Herbst 1946 entstand das Postsparkassenamt Speyer, das für die französische Zone (nördlicher Teil) zuständig war. Für den südlichen Teil der französischen Zone gab es ab 1947 die Postsparkassenämter Freiburg (Bereich Baden) und Reutlingen (Bereich Württemberg-Hohenzollern). 1950 wurden die Konten der Postsparkassenämter Speyer, Freiburg und Reutlingen an das Postsparkassenamt München übergeben.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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08.01.2015 20:51 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.142
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Hallo,
ich habe mal gerechnet, ich weiß zwar nicht, wann sich die Sparbuchvorlage abgespielt hat, aber ich nehme mal einfach den 31.12.13 aus Vereinfachungsgründen.
So komme ich auf einen Wert von 1250 EUR bei einer angenommenen jährlichen Durchschnittsverzinsung von 5%
Bei 3% wären es nur 760 EUR gewesen.
Interessanter Gedankenansatz, Georg, dass die Bank vergessen hätte, in EURO umzurechnen. Möglich, aber unrealistisch.
Das Kapital von 1987 (umgerechnet ca. 350 EUR hat sich also in 26 Jahren ver-3,5-facht.
Bei einer heutzutage "üblichen" Sparbuchverzinsung von 0,05% wären übrigens aus den 351,76 ganze 356,37 geworden - in 26 Jahren. Ein Hoch auf unsere Zeit!
Dateianhang: |
Zinsen.jpg (117,47 KB, 326 mal heruntergeladen)
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17.12.2014 13:57 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.142
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Hallo ABCBA,
ja das ist so eine Geschichte wo so manche Bank den Kunden gerne wegschickt mit dem Hinweis das Sparbuch sei ungültig, und vielleicht 8 von 10 Leuten nehmen das dann hin.
Wenn man sich aber auskennt und dies der Bank entsprechend klar macht, hat diese 2 Möglichkeiten: Entweder eine Kulanzentscheidung oder man berechnet den tatsächlichen heutigen Wert. Man kann problemlos die Zinssätze der letzten Jahre recherchieren und entsprechend anwenden. Ist halt nur mehr Arbeit. Aber der Kunde hat ein Recht darauf.
Dass dabei mehr als 1250 EUR rausgekommen wären, glaube ich aber nicht von daher ist es gut so wie es ist.
Gruß Tobias
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17.12.2014 14:34 |
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Notaphilist
Themselieselporträt-Sammler
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 6.071
Wohnort: Sachsen
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Zitat: |
Original von GHIHG
Servus,
ich glaube gar nicht, daß es um eine vernünftige Verzinsung ging. Sondern durch die Disskussion haben sich gravierende Verfahrensfehler aufgetan. Zum Beispiel wurde meine Mutter nicht informiert bei der Fussion, ferner wurde meine Mutter auch nicht informiert über die Umstellung von DM auf Euro. Dies sind Ereignisse die eine Unterbrechung der langen Zeit (Vergessen) zur Folge gehabt hätten. Man wollte da keinen Gerichtsstreit, der auch nur Kosten verursacht hätte. Also hat man sich kulantt gezeigt und die
Sache ist erledigt.
Gruß ABCBA |
Hallo ABCBA,
nur einmal hypothetisch gefragt. Nehmen wir mal an jemand erwirbt auf dem Flohmarkt genau so ein unerloschenes Sparbuch. Würde dieser auch das Guthaben ausbezahlt bekommen?
Mfg der Notaphilist
__________________ Ich suche ständig Papiergeld aller Art aus Sachsen und Altdeutschland und Noten auf Mark basierend vor 1900!
Erhaltung ist egal, einfach immer alles anbieten!
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17.12.2014 14:41 |
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Larssss
Dabei seit: 13.10.2009
Beiträge: 727
Wohnort: Regensburg
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Zitat: |
Original von Notaphilist
Hallo ABCBA,
nur einmal hypothetisch gefragt. Nehmen wir mal an jemand erwirbt auf dem Flohmarkt genau so ein unerloschenes Sparbuch. Würde dieser auch das Guthaben ausbezahlt bekommen?
Mfg der Notaphilist
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glaube ich nicht, so weit ich weiß nur der im Sparbuch genannte Eigentümer.
Wenn ich mich recht erinnere musste man sogar immer den Perso vorzeigen.
Ich muß glatt mal schauen, habe auch noch 2 Sparbücher aus DM Zeiten.
Eines auf dem die Sicherheitsleistung für die Wohnung drauf ist (2 x Kaltmiete, wie das damals so üblich war, welches aber der Vermieter hat) und ein weiteres habe ich daheim, bei dem die letzte Buchung mit Sicherheit auch zu DM Zeiten getätigt wurde.
MFG Lars
__________________ Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man spart!!
Vereinsmitglied Nr. 20
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17.12.2014 15:28 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.142
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Wenn ich mich richtig erinnere, berechtigt die Vorlage eines Sparbuchs im Normalfall zu Abhebungen, Einzahlungen etc. - jedoch nicht zur Auflösung, dies muss durch den Kontoinhaber oder die rechtmäßigen Erben geschehen. Zudem ist die Vorlage eines Uralt-Sparbuchs kein Normalfall. Ein Normalfall wäre, meine Mutter gibt mir ihr Sparbuch mit, ich soll was abheben. Ich brauche hierzu keine Kontovollmacht. Allerdings kann eine Bank im Verdachtsfalle eine Auszahlung verweigern und sich die Berechtigung für die Transaktion nachweisen lassen.
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17.12.2014 15:15 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
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Zitat: |
Original von Notaphilist
nur einmal hypothetisch gefragt. Nehmen wir mal an jemand erwirbt auf dem Flohmarkt genau so ein unerloschenes Sparbuch. Würde dieser auch das Guthaben ausbezahlt bekommen? |
Die gleiche Frage hatte ich --> hier auch schon gestellt, und --> das (klick mich bitte) bzw. die zwei nachfolgenden Beiträge zur Antwort bekommen.
Zitat: |
Original von A0000001A
Wenn ich mich richtig erinnere, berechtigt die Vorlage eines Sparbuchs im Normalfall zu Abhebungen, Einzahlungen etc. - jedoch nicht zur Auflösung, dies muss durch den Kontoinhaber oder die rechtmäßigen Erben geschehen. |
Na gut, dann hebe ich von den hypothetischen 5.000 Euro nur bis auf 5 alles ab. Damit löse ich das Konto ja nicht auf...
Zitat: |
Zudem ist die Vorlage eines Uralt-Sparbuchs kein Normalfall. Ein Normalfall wäre, meine Mutter gibt mir ihr Sparbuch mit, ich soll was abheben. Ich brauche hierzu keine Kontovollmacht. Allerdings kann eine Bank im Verdachtsfalle eine Auszahlung verweigern und sich die Berechtigung für die Transaktion nachweisen lassen. |
Da wird´s schwierig. Wenn nun keine Erben auffindbar sind bzw. existieren, ich aber das Sparbuch nun mal besitze...?
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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17.12.2014 15:33 |
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Notaphilist
Themselieselporträt-Sammler
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 6.071
Wohnort: Sachsen
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Hallo,
offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Auslegungen und Verfahrensweisen, daher habe ich die Frage "nochmal" gestellt.
Wahrscheinlich gibt's da keine einheitliche Regelung, das ist sicher vom vorliegenden Fall und der Art der Bank (eigene Richtlinien des Kreditinstitutes, und Sparvariante+Bestimmung) abhängig.
Sollte der Fall des Findens eintreten kann man wahrscheinlich nur probieren.
Mfg der Notaphilist
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Erhaltung ist egal, einfach immer alles anbieten!
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17.12.2014 15:59 |
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A0000001A
Grönlandkronen-Verbummler
Dabei seit: 08.05.2013
Beiträge: 3.142
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Wenn ich mich in meine Zeit am Schalter zurückversetze, und mir hätte jemand ein Uralt-Sparbuch aus DM-Zeiten, mit einem anderen Namen vorgelegt, hätte ich weder was ausbezahlt noch in seinem Auftrag eine nachträgliche Ermittlung des Saldos initiiert.
Der Vorleger muss hier definitiv die Umstände erklären.
Ansonsten gibts nix. Ich kann mir nicht vorstellen, selbst dass ein rechtmäßiger Erwerb zur Auflösung oder Auszahlung verpflichten würde (z.B. Kauf oder Schenkung des Sparbuchs). Ein Sparbuch muss bei Übertragung der Rechte am Guthaben auf diese Person umgeschrieben werden. In der Praxis würde das Sparbuch aufgelöst und auf den neuen Sparer ein neues angelegt, mit Zustimmung des alten Sparers.
Die Rechtslage ist bei Spareinlagen auch definiert:
Zitat: |
Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“ im Sinne des § 808 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach kann das Kreditinstitut an den jeweiligen Vorleger des Sparbuchs mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen, sofern die Verfügung innerhalb der vertraglichen Abmachung liegt (der so genannten „versprochenen Leistung“; also nur Verfügungen über gekündigte Beträge und im Rahmen der unten genannten Ausnahme). Das Sparbuch enthält den Namen des Gläubigers, das schuldende Kreditinstitut darf jedoch im Rahmen der versprochenen Leistung an jeden Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen. Es wird auch deshalb qualifiziertes Legitimationspapier genannt, weil es sich um eine Urkunde handelt, bei der der Schuldner nur an den Inhaber zu leisten braucht. Sparbücher geben den Namen des Gläubigers an, werden aber mit der Bestimmung ausgegeben, dass die versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann. |
Zitat: |
Der Begriff hinkendes Inhaberpapier (§ 808 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist missverständlich, denn es handelt sich um Namenspapiere mit Legitimationsklausel. Zwar ist jeder Inhaber des Sparbuchs berechtigt, die versprochene Leistung vom Kreditinstitut zu verlangen (Inhaberpapier), das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation des Vorlegers zu zahlen (Einschränkung der Legitimationswirkung). |
Zitat: |
Übertragbarkeit: Zunächst ist bei Namenspapieren lediglich der namentlich Benannte berechtigt, die Leistung vom Schuldner zu verlangen. Bei Sparbüchern ist deshalb zunächst der namentlich genannte Sparer alleine berechtigt, Auszahlungen vom Kreditinstitut zu fordern. Sofern eine Übertragung vom namentlich Benannten auf andere Gläubiger erfolgen soll, werden Spar(kassen)bücher (genauer: die darin verbrieften Spareinlagen) wie alle Namenspapiere durch Zession übertragen. Eine bloße Übergabe des Spar(kassen)buchs ist für die Rechtswirksamkeit einer Übertragung weder ausreichend noch erforderlich. Vielmehr muss die in der Urkunde verbriefte Spareinlage nach den § 398, § 413 BGB durch Zession vom bisherigen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden. Der Zessionar hat sodann Anspruch auf Herausgabe der Urkunde (§ 412, § 985, § 952 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Recht am Sparbuch (Eigentumsrecht an der Urkunde) folgt also dem Recht aus dem Sparbuch (Forderungsrecht). Da die Zession schuldrechtlichen Grundsätzen folgt, ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, weil dieser nur im Sachenrecht vorgesehen ist. Materiell Berechtigter aus einem Sparkassenbuch ist, wer sich durch eine lückenlose Zessionskette, die auf den Aussteller der Urkunde zurückzuführen sein muss, legitimieren kann. |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von A0000001A: 17.12.2014 16:14.
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17.12.2014 16:10 |
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Adimh Liven
Preislistensammler
Dabei seit: 19.07.2008
Beiträge: 1.266
Wohnort: Br nd rsg te
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Zur Auszahl-Legitimation: zumindest die Sparkasse bot in den 1990ern an, daß man Sparbücher mit einem persönlichen Kennwort "verriegeln" konnte. Ausgezahlt wurde dann nur an den, der in den Auszahlbeleg das korrekte Kennwort eintragen konnte, oder eben gegen Ausweisvorlage an den im Sparbuch Eingetragenen (falls er sein eigenes Kennwort vergessen haben sollte).
Wer das Kennwort nicht wußte: Pech gehabt!
Das Kennwort konnte sich der Inhaber frei ausdenken, es konnte auch irgendeine willkürliche Buchstabenkombination sein, die nicht mal aussprechbar sein mußte.
Ich hatte ein Kennwort drauf, meine Oma auch. Ihr Sparbuch habe ich geerbt, zum Glück hatte sie mir eigens dafür rechtzeitig das Kennwort gesagt. Vereinfachte das Erbe erheblich.
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18.12.2014 06:52 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Zitat: |
Original von Adimh Liven
Zur Auszahl-Legitimation: zumindest die Sparkasse bot in den 1990ern an, daß man Sparbücher mit einem persönlichen Kennwort "verriegeln" konnte. Ausgezahlt wurde dann nur an den, der in den Auszahlbeleg das korrekte Kennwort eintragen konnte, oder eben gegen Ausweisvorlage an den im Sparbuch Eingetragenen (falls er sein eigenes Kennwort vergessen haben sollte).
Wer das Kennwort nicht wußte: Pech gehabt!
Das Kennwort konnte sich der Inhaber frei ausdenken, es konnte auch irgendeine willkürliche Buchstabenkombination sein, die nicht mal aussprechbar sein mußte.
Ich hatte ein Kennwort drauf, meine Oma auch. Ihr Sparbuch habe ich geerbt, zum Glück hatte sie mir eigens dafür rechtzeitig das Kennwort gesagt. Vereinfachte das Erbe erheblich. |
Als rechtmäßiger Erbe brauchst Du kein Kennwort wissen.
Das ist lediglich gegen Missbrauch und berechtigt die Bank nicht zur Verweigerung. Es halt nur etwas umständlicher.
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18.12.2014 07:09 |
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QQQAA
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.06.2012
Beiträge: 10.596
Wohnort: Niederbayern
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Genau...an den oder die rechtmäßigen Erben muß ausbezahlt werden.
Unabhängig vom Kennwort. Gibt es übrigens heute noch.
__________________ Sammeln macht Freude, und kostet nicht viel!
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18.12.2014 10:11 |
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Notaphilist
Themselieselporträt-Sammler
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 6.071
Wohnort: Sachsen
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Hallo,
um aufs eigentliche Zurück zu kommen, das Sammeln.
Es sind zwar nicht grafisch die attraktivsten Bücher, aber dennoch für mich als regionaler Sammler sehr interessant.
In manchen Sparbüchern findet man nicht nur Belege für Einzahlungen, Auflösungen etc. sondern auch mal einen kurzen Brief, der etwas Aufschluss über die Bücher gibt.
Weiterhin habe ich einmal ein paar seltenere Stücke angehängt. Einmal ein Sparbuch der ADCA Freiberg, ein Sparbuch der Sächsischen Landesbank Zweigstelle Freiberg und ein sogenanntes Einlagenbuch der Girozentrale Sachsen. Letzteres ist sehr interessant und zeigt Summen auf die für die damalige Zeit sicher astronomisch für den Normalbürger waren. Daher gehe ich davon aus das es hier um Einlagen einer Firma geht.
Die meisten Spar-Bücher beginnen meist um 1939/1040 oder haben ihre Anfänge in den 20er Jahren. Was sind eure ältesten Bücher?
(Namen wurden unkenntlich gemacht!)
Mfg der Notaphilist
__________________ Ich suche ständig Papiergeld aller Art aus Sachsen und Altdeutschland und Noten auf Mark basierend vor 1900!
Erhaltung ist egal, einfach immer alles anbieten!
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18.12.2014 23:24 |
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Manfred
Dabei seit: 24.12.2008
Beiträge: 597
Wohnort: Villingen-Schwenning
en
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Hallo zusammen,
hier ein schönes Sparbuch aus der Familie.
Aussteller war die Kreissparkasse Schwenningen, damals die Hauptzweigstelle von der Kreissparkasse Rottweil.
Gruß
Manfred
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25.12.2014 15:49 |
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Fletcher
Specimen-Selberfabrizierer
Dabei seit: 06.09.2009
Beiträge: 2.900
Wohnort: Bad Schwartau Meine eBay-Auktionen:
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RE: Sparbuch aus der Familie |
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Ja, schönes Exemplar, aber warum hat der Einzahler fast immer Beträge mit einer "4" am Ende eingezahlt?
Fletcher
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25.12.2014 16:55 |
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