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Fahrerflucht |
Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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Hallo hab da mal ne frage!
Und zwar hatte jemand aus der Verwandtschaft heute einen Unfall.
Nach der polnischen Polizei hat er Fahrerflucht begangen.
Aber nicht in meinen Augen. Er hat nämlich seine ganzen Dokumenten beim zweiten Unfallbeteiligten hinterlassen und hat geschaut ob Gesundheitlich alles in Ordnung ist.
Da er gechockt war, ist er schnell nach Hause gefahren und hat dort gleich Zwei Biere getrunken.
Im Grunde war der andere Am Unfall schuld, weil mein Onkel Von rechts kam er von links und ist ihm dann reingefahren!
Weie sieht es rechtlich aus??
Patryk
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25.08.2006 00:25 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.237
Wohnort: Österreich
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Wenn er die zwei Bier nicht schon vorher getrunken hat
Also in Österreich ist es rechtlich so, dass bei einem Blechschaden ( ohne Personenschaden) keine Polizei benötigt wird. Verweigert jedoch einer der Beteiligten die Daten bekanntzugeben so ist die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen ( weiss ich aus leidlicher Erfahrung )
__________________ Gruß
Roland
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25.08.2006 08:12 |
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Ex-Forumsmitglieder unregistriert
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2. Es galt rechts vor links.
Es gibt an der Kreuzung keine Schilder.
3. Also die Polizei hat das mitgekriegt, denn meiun Onkel hat sich dann aus Schock in der Werkstadt versteckt und Zwei Bier getrunken!
Die Polen ist es Pflicht beim Unfall Blutproben zu nehmen. Das ist Standard.
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25.08.2006 13:14 |
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MBL
Chatham-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 14.01.2004
Beiträge: 1.553
Wohnort: Groß-Giesing - Welthauptstadt des Fußballs
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Hm, also wie gesagt: ich würde da auf alle Fälle einen RA einschalten.
Gruß
Michi
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25.08.2006 14:25 |
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FiLTiAN unregistriert
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wie teuer sind denn in polen die busfahrkarten???
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25.08.2006 14:46 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von patrykkwieton
... denn meiun Onkel hat sich dann aus Schock in der Werkstadt versteckt und Zwei Bier getrunken! |
Das dürfte die denkbar ungünstigste Variante bei einem (subjektiv unverschuldeten) Unfall sein. Denn gegenüber den Behörden wird die Geschichte von den nachher getrunkenen Bieren nicht sehr glaubwürdig rüberkommen. Da kann nur noch ein Anwalt weiterhelfen.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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25.08.2006 15:58 |
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citynord
Dabei seit: 24.06.2006
Beiträge: 686
Wohnort: Ost-Vorpommern
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mmmh, das mit dem Bier würde ich auch nicht glauben.
Wer nach einem Unfall sofort zum Alkohol greift hat entweder etwas zu verbergen (die 28 Bierchen vorher
), oder ein großes Problem mit dem Alkohol selbst.
__________________ "Wen die Götter lieben, den führen sie zu der Stelle, wo man seiner bedarf !"
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25.08.2006 16:47 |
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