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Zum Ende der Seite springen Großjährigkeit im Deutschen Reich
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xxxepf   Zeige xxxepf auf Karte xxxepf ist männlich
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Großjährigkeit im Deutschen Reich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

hier eine scheinbar einfache Frage:
Wenn eine Frau in Berlin am 17. Mai 1900 großjährig wurde,
in welchem Jahr war sie dann eigentlich geboren worden?

Viele Grüße

Ralph

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Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
21.06.2015 22:55 xxxepf ist offline E-Mail an xxxepf senden Beiträge von xxxepf suchen Nehmen Sie xxxepf in Ihre Freundesliste auf
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RE: Großjährigkeit im Deutschen Reich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Frau müsste 1879 geboren sein (bei Eintritt der Volljährigkeit mit der Vollendung
des 21. Lebensjahres).
21.06.2015 23:05 hans80 ist offline E-Mail an hans80 senden Beiträge von hans80 suchen Nehmen Sie hans80 in Ihre Freundesliste auf
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RE: Großjährigkeit im Deutschen Reich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wobei ich mal die Frage querschieße: Wurden Frauen großjährig/volljährig, also rechtlich selbstständig, oder war das nur einer bestimmten Sorte Männern vorbehalten?

Es durften damals ja nicht mal alle Männer wählen, wenn ich mich richtig erinnere, und dass die Frauen bei uns ihren Mann fragen mussten, wenn sie arbeiten wollten (anstatt in der Küche zu schuften) wurde erst zu BRD-Zeiten abgeschafft.

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Miau, ich habe gesprochen Katze Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher Geldschein ist

War i ned so wiar i bin so war i a ned i

Was antwortete Mary Todd Lincoln auf die Frage nach dem Hobby ihres Mannes Abraham (XVI. Präsident)?
22.06.2015 00:02 cat$man$ ist online Beiträge von cat$man$ suchen Nehmen Sie cat$man$ in Ihre Freundesliste auf
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RE: Großjährigkeit im Deutschen Reich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von xxxepf
Hallo zusammen,
hier eine scheinbar einfache Frage:
Wenn eine Frau in Berlin am 17. Mai 1900 großjährig wurde,
in welchem Jahr war sie dann eigentlich geboren worden?

Hallo,

ohne zu wissen, warum die Frau volljährig wurde, kann man das nur auf den Zeitraum zwischen 17. Mai 1879 und 17. Mai 1882 eingrenzen. Denn seinerzeit bestimmte §2 BGB zwar die Volljährigkeit mit 21, es gab aber auch die §§ 3 bis 5 im BGB; und die ließen die vorzeitige Volljähigkeitserklärung ab 18 zu. Vor allem bei verheirateten Frauen war die vorzeitige Volljähigkeitserklärung die Regel.

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Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
22.06.2015 04:49 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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Themenstarter Thema begonnen von xxxepf
RE: Großjährigkeit im Deutschen Reich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

danke für die Antworten.
Ich hatte nicht ohne Grund GROßjährig geschrieben (nicht volljährig),
bei meinen eigenen Recherchen (Meyers Konversationslexiicon 1874)
wurden noch weitere Begrifflichkeiten in den Ring geworfen.
Die junge (nicht großjährige) Frau hatte geschiedene Eltern,
wohnte bei Ihrer Mutter und hatte auch einen Vormund.
Sie bekam Feb 1897 ein Kind, war aber nicht verheiratet.
Tatsächlich wurde Sie "vorzeitig" großjährig
(das kann aber wg. des Kindes nicht im Mai 1900 gewesen sein).
Wie war das eigentlich mit dem Vormund denn geregelt?
Ggfs. gab es auch Unterschiede bei den Bundesstaaten.
Deswegen hatte ich extra Berlin erwähnt.

Viele grüße Ralph

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22.06.2015 07:03 xxxepf ist offline E-Mail an xxxepf senden Beiträge von xxxepf suchen Nehmen Sie xxxepf in Ihre Freundesliste auf
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RE: Großjährigkeit im Deutschen Reich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

hier kommt man ganz schnell auf dünnes Eis.

1. Eine Frau in Berlin konnte am 17. Mai 1900 nicht großjährig werden, denn es galt seit 1. Januar 1900 das BGB und das sieht den Begriff Großjährigkeit nicht mehr vor

2. Zwischen 1879 und 1899 galten in Berlin diverse Rechtsgrundlagen parallel. Das Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ab 1894) galt auch nur nachrangig, wenn z.B. die preußische Vormundschafts-Ordnung von 1875 den speziellen Fall nicht vorsah

3. Der Übergang aus dem Recht für die preußischen Staaten ins BGB wird noch zusätzlich erschwert, weil auch noch das EGBGB ins Spiel kam

4. Für die Bestellung der Vormundschaft gab es eine Vielzahl von Gründen. Z.B.:
- Antrag des Vaters
- Unfähigkeit der Mutter
- nicht unerhebliches Vermögen der Tochter (dazu zählte auch zu erwartendes Vermögen)
- Ehescheidung der Eltern wegen unsittlichen Verhaltens des Vaters

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22.06.2015 23:10 Huehnerbla ist offline E-Mail an Huehnerbla senden Beiträge von Huehnerbla suchen Nehmen Sie Huehnerbla in Ihre Freundesliste auf
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