Steuerliche Absetzbarkeit |
cat$man$
Gandhi-Brillen-Vergleicher

Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 5.048
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| Steuerliche Absetzbarkeit |
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Ich vermute mal, dass der Verein nicht steuerlich absetzbar ist?
Ich weiß dass in meinem Heimatort die Wasserwacht und der Gartenbauverein i-welche soziale Aufgaben übernehmen, nicht aber er hiesige Briefmarkensammlerverein. Der Mitgliedsbeiträge für erstere ist also absetzbar, für letztere nicht.
Wie ist es da bei uns?
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher Geldschein ist
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04.02.2012 15:00 |
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rebreg de
Lire-Null-Wegstreicher

Dabei seit: 13.02.2011
Beiträge: 3.971
Wohnort: Bayern
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| RE: Steuerliche Absetzbarkeit |
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Hallo cat$man$,
Ich denke, dass wir abwarten müssen bis der Verein die Gemeinnützigkeit erhält.
Damit entscheidet das Finanzamt auch über die Regularien für Mitgliedsbeiträge
und Spenden.
Gruß Josef
__________________ rebreg de
gerber@banknotenversand.de
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse...... aber nicht genug für jedermanns Gier...... Mahatma Gandhi
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04.02.2012 15:12 |
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vermeer
Katalogpreisgläubiger

Dabei seit: 04.04.2008
Beiträge: 578
Wohnort: Baden
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Im allgemeinen sind die Mitgliedsbeiträge solcher Vereine, auch wenn diese Gemeinnützig sind
Nicht von der Steuer absetzbar.
Wenn Du allerdings eine Spende von 500 Euro machst, die kannst Du absetzen.
__________________ "Wenn man so sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zuläßt, hat man das Gefühl, daß er immer noch experimentiert.“
Peter Ustinov (1921-2004), engl. Schriftsteller u. Schauspieler
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04.02.2012 16:00 |
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rebreg de
Lire-Null-Wegstreicher

Dabei seit: 13.02.2011
Beiträge: 3.971
Wohnort: Bayern
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| Zitat: |
Original von vermeer
Im allgemeinen sind die Mitgliedsbeiträge solcher Vereine, auch wenn diese Gemeinnützig sind
Nicht von der Steuer absetzbar.
Wenn Du allerdings eine Spende von 500 Euro machst, die kannst Du absetzen.
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Hallo vermeer,
Wie gesagt bestimmt das Finanzamt die Regeln. Auch Mitgliedsbeiträge können unter Umständen
geltend gemacht werden. Zum Beispiel setze ich folgende Mitgliedsbeiträge von der Steuer ab,
Entwicklungshilfeverein Eching und auch Freien Wähler Eching, seit Jahren werden diese Beiträge
vom Finanzamt anerkannt.
Gruß Josef
__________________ rebreg de
gerber@banknotenversand.de
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse...... aber nicht genug für jedermanns Gier...... Mahatma Gandhi
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04.02.2012 16:31 |
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vermeer
Katalogpreisgläubiger

Dabei seit: 04.04.2008
Beiträge: 578
Wohnort: Baden
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hallo josef,
anbei zur untermauerung meiner aussage und da wohl einige hier keinen internetzugang haben (frechgrins). auszug aus einem steuerportal des world wide web :-))
Mitgliedsbeiträge können absetzbar sein
Ebenso wie Spenden können auch Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen steuerlich absetzbar sein. Dies gilt allerdings nur bei Organisationen, die gemeinnützige Zwecke "ohne Eigennutz" (Abschnitt A der Anlage 1 zur Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, EStDV), kirchliche und religiöse Zwecke, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke fördern sowie bei politischen Parteien und unabhängigen Wählervereinigungen.
Nicht anerkannt werden Mitgliedsbeiträge bei Organisationen bzw. Vereinen, die gemeinnützige Zwecke "mit Eigennutz" fördern. Aus der einheitlichen und abschließenden Auflistung in § 52 Abs. 2 AO ergibt sich, welche Mitgliedsbeiträge auch weiterhin nicht als Spende abzugsfähig sind. Das sind Vereine zur Förderung von Sport, Freizeit, Heimatpflege und -kunde, Brauchtum sowie Tier- und Pflanzenzucht.
Bei kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, wie z. B. Mitgliedschaften in Musik- und Gesangvereinen, Theaterspielvereinen und Theaterbesuchsorganisationen sowie den entsprechenden Fördervereinen sind - wie schon bisher - nur Spenden, nicht aber Mitgliedsbeiträge begünstigt.
__________________ "Wenn man so sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zuläßt, hat man das Gefühl, daß er immer noch experimentiert.“
Peter Ustinov (1921-2004), engl. Schriftsteller u. Schauspieler
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06.02.2012 13:46 |
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hajduk
Polymernoten-Bügler

Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 2.011
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Hallo vermeer,
das ist doch eigentlich auch logisch.
Wie bereits geschrieben hätte Josef aufgrund seiner Tätigkeit als Händler sehr wohl die Möglichkeit den Beitrag geltend zu machen.
Für privat Personen sieht es freilich anders aus.
__________________ Gruß
hajduk
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06.02.2012 13:54 |
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Adimh Liven
Hussein-Dinar-Liebhaber

Dabei seit: 19.07.2008
Beiträge: 838
Wohnort: Br nd rsg te
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| Zitat: |
Original von vermeer
Ebenso wie Spenden können auch Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen steuerlich absetzbar sein. Dies gilt allerdings nur bei Organisationen, die gemeinnützige Zwecke "ohne Eigennutz" (Abschnitt A der Anlage 1 zur Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, EStDV), kirchliche und religiöse Zwecke, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke fördern sowie bei politischen Parteien und unabhängigen Wählervereinigungen. |
Fördern wir mit der Erforschung der Banknoten nicht auch wissenschaftliche Zwecke...?
Politische Parteien... na ausgerechnet
Bitte nicht falsch verstehen, ist ja in Ordnung, wenn Du geltendes Recht genutzt und Deine Parteibeiträge abgesetzt hast, aber Parteibeiträge begünstigen für den Mist, den die Parteien oftmalen verzapfen...
Da ist das Forum hier doch deutlich sinnvoller. Sowas sollte begünstigt werden! Nicht am besten noch Großspenden an die Parteien (häufig mit "Gschmäckle", wenn sie von bestimmten Interessenvertretern kommen und ganz rein zufällig an regierungsbeteiligte Parteien gehen...
) !
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06.02.2012 22:01 |
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ernte
Ro75-Auswendigkenner
Dabei seit: 01.07.2009
Beiträge: 689
Meine delcampe-Auktionen:

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Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähige Spende?
Mitgliedsbeiträge sind Beiträge an den Verein oder eine andere gemeinnützige Organisation, die aufgrund der Satzung oder eines anderen Beschlusses der Körperschaft an diese regelmäßig gezahlt werden. Mitgliedsbeiträge dürfen (wie bisher) nur dann im Rahmen des Spendenhöchstbetrags berücksichtigt werden, wenn sie an Organisationen (Körperschaften) gezahlt werden, die wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse Zwecke oder die besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen, genannt sind. Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, Pflanzenkunde, traditionelles Brauchtum etc. fördern können wie bisher steuerlich nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Mitgliedsbeiträge an Einrichtungen mit kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z. B. Tanz, Musik- oder Theatervereine). Mitgliedsbeiträge an Vereine, die neben anderen begünstigten Zwecken) auch die in des Verzeichnisses gemeinnützigen Zwecke verfolgen, können ebenfalls nicht steuerlich berücksichtigt werden.
__________________ http://wk-banknoten.de
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09.02.2012 16:38 |
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nick1k
Administrator

Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 6.835
Wohnort: terra
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| Zitat: |
Original von ernte
..., die neben anderen begünstigten Zwecken) auch die in des Verzeichnisses gemeinnützigen Zwecke verfolgen, können ebenfalls nicht steuerlich berücksichtigt werden. |
Nachdem ich heute mit unserer Steuerberaterin gesprochen habe und ich mich rückversichert habe, kann ich an dieser Stelle widersprechen: Der Mitgliedsbeitrag ist absetzbar. Wenn es sich um den BUND oder einer anderen bekannten gemeinnützigen Organisation handeln würde, dann würde das Finanzamt auch einen einfachen Kontobeleg akzeptieren, da es von vornherein weiß, das dessen Mitgliedsbeiträge in Ordnung gingen. Bei uns "unbekannteren" Verein müßte ich eine Bescheinigung ausstellen, das einer bestimmten vorgegebenen Form entspricht und den Steuerunterlagen beigegeben werden muß. Das kann ich automatisch machen, was jedoch mit zusätzlichen Portokosten verbunden ist. Aber daran soll es nicht scheitern.
Ich diesem Zusammenhang kann ich erfreut verkünden, das wir vom Finanzamt die Bestätigung der Gemeinnützigkeit für die Jahre seit Bestehens bekommen haben. Der Bescheid ist noch nicht in meinen Händen. Kommt aber noch.
Dafür möchte ich mich bei den zuständigen Behörden und unserer Steuerberaterin bedanken!
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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14.02.2012 23:30 |
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Notaphilist
Kontrollnummern-Berechner

Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 1.397
Wohnort: Freiberg
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| Zitat: |
Original von nick1k
| Zitat: |
Original von ernte
..., die neben anderen begünstigten Zwecken) auch die in des Verzeichnisses gemeinnützigen Zwecke verfolgen, können ebenfalls nicht steuerlich berücksichtigt werden. |
Nachdem ich heute mit unserer Steuerberaterin gesprochen habe und ich mich rückversichert habe, kann ich an dieser Stelle widersprechen: Der Mitgliedsbeitrag ist absetzbar. Wenn es sich um den BUND oder einer anderen bekannten gemeinnützigen Organisation handeln würde, dann würde das Finanzamt auch einen einfachen Kontobeleg akzeptieren, da es von vornherein weiß, das dessen Mitgliedsbeiträge in Ordnung gingen. Bei uns "unbekannteren" Verein müßte ich eine Bescheinigung ausstellen, das einer bestimmten vorgegebenen Form entspricht und den Steuerunterlagen beigegeben werden muß. Das kann ich automatisch machen, was jedoch mit zusätzlichen Portokosten verbunden ist. Aber daran soll es nicht scheitern.
Ich diesem Zusammenhang kann ich erfreut verkünden, das wir vom Finanzamt die Bestätigung der Gemeinnützigkeit für die Jahre seit Bestehens bekommen haben. Der Bescheid ist noch nicht in meinen Händen. Kommt aber noch.
Dafür möchte ich mich bei den zuständigen Behörden und unserer Steuerberaterin bedanken!
Grüße
nick1k |
Klasse! Das ist doch mal eine sehr gute Nachricht.
Mfg der Notaphilist
__________________ Ich suche ständig Papiergeld aller Art aus Sachsen!
Von Freiberg i. Sa. suche ich Alle Varianten(SB,Reihen, Druckfehler) an Stadtausgaben, Privat- und Firmengeld, Banken etc.- Immer alles anbieten!
!
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14.02.2012 23:35 |
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Huehnerbla
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer

Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 8.393
Wohnort: Bayerisch Schwaben IBNS-Mitgliedsnummer: 9227 Meine eBay-Auktionen:

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| Zitat: |
Original von nick1k
Ich diesem Zusammenhang kann ich erfreut verkünden, das wir vom Finanzamt die Bestätigung der Gemeinnützigkeit für die Jahre seit Bestehens bekommen haben. Der Bescheid ist noch nicht in meinen Händen. Kommt aber noch. |
Hallo,
das ist eine wirklich gute Nachricht ...
__________________ Als ich jung war, glaubte ich, Geld sei das Wichtigste im Leben. Jetzt, wo ich alt bin, weiß ich, daß es das Wichtigste ist.
Thomas von Aquin
Fachliteratur kann man nie genug haben. 
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15.02.2012 05:12 |
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rebreg de
Lire-Null-Wegstreicher

Dabei seit: 13.02.2011
Beiträge: 3.971
Wohnort: Bayern
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Hallo nick1k,
Es genügt wenn Du uns die Steuernummer des Vereins bekannt gibst, damit kann jedes Mitglied
seinen Beitrag absetzen. Man muß nur den Überweisungsbeleg und die Steuernummer dem Finanzamt mitteilen, dies gilt bis zum Jahresbeitragshöhe von 50 €. Damit kannst Du Dir die Portokosten sparen und brauchst auch keinen extra Beleg erstellen. Bei Spenden gilt das selbe bis zur Höhe von 50 €, darüber mußt Du wenn gewünscht einen Spendenbeleg erstellen.
Gruß Josef
__________________ rebreg de
gerber@banknotenversand.de
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse...... aber nicht genug für jedermanns Gier...... Mahatma Gandhi
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04.03.2012 20:12 |
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nick1k
Administrator

Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 6.835
Wohnort: terra
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| Zitat: |
Original von rebreg de
Es genügt wenn Du uns die Steuernummer des Vereins bekannt gibst, damit kann jedes Mitglied
seinen Beitrag absetzen. Man muß nur den Überweisungsbeleg und die Steuernummer dem Finanzamt mitteilen, dies gilt bis zum Jahresbeitragshöhe von 50 €. Damit kannst Du Dir die Portokosten sparen und brauchst auch keinen extra Beleg erstellen. Bei Spenden gilt das selbe bis zur Höhe von 50 €, darüber mußt Du wenn gewünscht einen Spendenbeleg erstellen. |
Leicht verspätet noch eine Antwort darauf, weil es gerade paßt: Da sind Steuerberaterin und Finanzamt offenbar anderer Meinung. Bei Vereinen, die wie z. B. Greenpeace und deren Gemeinnützigkeit bekannt ist, dürfte die Akzeptanz der angegebenen Beiträge kein Problem sein. Bei einem unbekannteren wie dem unseren Verein ist das nicht ganz so einfach... da könnte ja sonst jeder daher kommen...
Bei denjenigen, die die Beiträge für 2012 und 2013 bereits überwiesen haben, sollten die Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag bereits im Briefkasten liegen (Ausnahme die Mitglieder aus dem europäischen Ausland). Aus Gründen der Portoersparnis habe ich beide in einem Brief verschickt.
Alle anderen möchte ich auf diesem Wege an den Beitrag erinneren.
Dankeschön!
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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17.04.2013 16:06 |
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