Für den Erhalt des privaten Sammelns |
Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.237
Wohnort: Österreich
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Die Frage ist - "was ist ein Kulturgut ?"
Wenn jeder alte Schein als Kulturgut gilt, würde der komplette eBay Handel zusammenbrechen, wenn jeder Verkäufer nachweisen müsste, wo der Schein die letzten 20 Jahre war. - total unrealistisch
__________________ Gruß
Roland
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21.07.2015 16:22 |
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s.oli
Dabei seit: 02.04.2008
Beiträge: 1.268
Wohnort: Deutschland Meine eBay-Auktionen:
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Zitat: |
Original von Lord Vader
Die Frage ist - "was ist ein Kulturgut ?"
Wenn jeder alte Schein als Kulturgut gilt, würde der komplette eBay Handel zusammenbrechen, wenn jeder Verkäufer nachweisen müsste, wo der Schein die letzten 20 Jahre war. - total unrealistisch |
Salve,
dazu kann man sich einige Gedanken machen.
Bzgl. der Notaphilie wohl kaum, da bin ich eher entspannt.
Allerdings die Essays und Probedrucke der Banknoten, eben jene die z.B. ABCBA hat....
Nein, ich denke das wird hier niemanden berühren.
Es könnte, wenn man es sehr sehr eng fast, eine große umfangreiche Sammlung zu einem besonderen Thema mit dementsprechender Aussagekraft zur nationalen Kultur, betreffen.
Also die der BB oder HVB.
Einzelstücke wohl kaum.
Einerseits finde ich das Ansinnen gut, wenn man die Dinge die auch unsere Identität im Sinne kulturhistorischer Authentizität bewahrt.
Andererseits ist der Staat wiedermal nicht in der Lage selbst dafür Sorge zu tragen und dieses Kulturgut zu übernehmen.
Wenn es privaten Sammlern möglich ist zig Millionen für einen Kunstgegenstand auszugeben, darf man schonmal fragen ob da alles richtig läuft in der Gesellschaft. Aber egal wieviel Mrd. man hat, Vermögens- und Erbschaftssteuer gibt es nicht und die öffentlichen sind chronisch klamm und nehmen potentielles Anlegerklientel an die kurze Leine.
Tja man fühlt sich gegängelt und bevormundet im freien Land.
Der Handel mit derart hochwertigen Kunstwerken ist zu 90% zur Spekulation mit Kulturgut verkommen.
Regelungen gibt es immer dann, wenn sich Schieflagen ergeben und etwas beginnt aus dem Ruder zu laufen, bei Mutti ist es allerdings mit den Entscheidungen immer schon darüberhinaus.
Also ich sehe es auf der einen Seite gelassen, auf der anderen mit Vorsicht, da man solche vorhandenen Gesetze dann auch schnell ausweiten kann.
Oli
__________________ Grundlage d.Demokratie ist nicht d.Herrschaftsgewalt eines Obrigkeitstaates.Nicht d.Bürger steht im Gehorsamkeitsverhältnis zur Regierung,sondern d.Regierung ist dem Bürger i Rahmen d.Gesetze verantwortlich für ihr Handeln G.Heinemann,Bpäsident 69-74
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21.07.2015 17:20 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
Beiträge: 2.293
Wohnort: Braunschweig
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Na ja,
man kann es als Handhabe zur Enteignung nutzen!
Egal wie unsinnig die Begründung im Einzelfall ist.
Das Wort Kultur hat es ohnehin in sich.
Für die einen beinhaltet es ausschließlich Kunst
(was natürlich eine mehr als ärmliche Interpretation ist)
aber der Kulturbeutel oder die Fankultur gehört auch
meines Erachtens sicher nicht dazu.
Gruß Ralph
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
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21.07.2015 18:40 |
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dado
Zigarette-mit-Ro248-Anzünder
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 7.943
Wohnort: im Süden
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Zitat: |
Original von xxxepf
Na ja,
man kann es als Handhabe zur Enteignung nutzen!
Das Wort Kultur hat es ohnehin in sich. |
@ GHIHG,
besser Du redest jetzt nicht mehr von GELD = KULTUR sonst ist bald deine Sammlung weg
Gruß dado
__________________ Lieber Kleingeld als kein Geld !
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21.07.2015 20:49 |
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cat$man$
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 11.485
Wohnort: Katzenohrbach
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Zitat: |
Original von xxxepf
Na ja,
man kann es als Handhabe zur Enteignung nutzen!
Egal wie unsinnig die Begründung im Einzelfall ist.
Das Wort Kultur hat es ohnehin in sich.
Für die einen beinhaltet es ausschließlich Kunst
(was natürlich eine mehr als ärmliche Interpretation ist)
aber der Kulturbeutel oder die Fankultur gehört auch
meines Erachtens sicher nicht dazu.
Gruß Ralph |
Ist da nicht auch von Münzen die Rede?
__________________ Miau, ich habe gesprochen
Gruß Cat$Man$
Der Schein trügt, wenn es ein falscher ist
WarI ned so wiarI bi so warI a nedI
Many solutions were suggested, but most of these were largely concerned with the movement of small pieces of paper.
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21.07.2015 21:21 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
Beiträge: 2.293
Wohnort: Braunschweig
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Nun wissen wir endlich auch,
wovon uns die Griechenlandkrise ablenken sollte.
Münzen, natürlich
baares Geld gehört auch zum Kulturgut
Gruß Ralph
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
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21.07.2015 21:36 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Zitat: |
Original von GHIHG
Wenn das Gesetz so kommt gibt es auch keine Dauerleihgaben, siehe Baselitz dann gibt es leere Museen. |
Hallo,
siehe dazu den Punkt 5 auf http://www.bundesregierung.de/Content/DE...hutzgesetz.html
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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22.07.2015 10:08 |
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androl
Bundeskassenschein-Besitzer
Dabei seit: 04.08.2004
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Wohnort: Valleych.Uppersendl.
-Foresten-Princenr.-
Shalln
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Hier ein Artikel in der Welt:
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-arch...as-sie-tun.html
Mit Gurlitt und Baselitz kenn ich mich nicht aus, aber...
Zitat: |
(Bundesregierung)
Und das Allerwichtigste ist: Sobald der Leihvertrag oder der Depositalvertrag beendet ist, endet auch der Schutz als nationales Kulturgut. |
Wie? Wenn der Verleiher das nationale Kulturgut wieder zurückbekommt, ist es nicht mehr schützenswert und kann wieder ins Ausland verkauft werden?
Und wie hoch soll nun die Grenze sein, ab der etwas nationales Kulturgut ist/sein kann, 2500 oder 150.000 Euro?
__________________ Zhàozhōu, ein chinesischer Zen-Meister, fragte eine Kuh:
"Hast du Buddhanatur oder nicht?"
Die Kuh antwortete: "Muh."
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22.07.2015 23:14 |
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Swartalf
Dabei seit: 15.12.2012
Beiträge: 568
Wohnort: Hannover
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Zitat: |
Original von androl
Hier ein Artikel in der Welt:
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-arch...as-sie-tun.html
Mit Gurlitt und Baselitz kenn ich mich nicht aus, aber...
Zitat: |
(Bundesregierung)
Und das Allerwichtigste ist: Sobald der Leihvertrag oder der Depositalvertrag beendet ist, endet auch der Schutz als nationales Kulturgut. |
Wie? Wenn der Verleiher das nationale Kulturgut wieder zurückbekommt, ist es nicht mehr schützenswert und kann wieder ins Ausland verkauft werden?
Und wie hoch soll nun die Grenze sein, ab der etwas nationales Kulturgut ist/sein kann, 2500 oder 150.000 Euro? |
Bei einem Alter von mindestens 50 Jahre beträgt die Mindestwertgrenze 150000 €, bei einem Alter von mindestens 70 Jahre beträgt diese 300000 €. Das bezieht sich sicher eher auf Kunstgegenstände als auf Münzen oder unsere bunten Papierschnipsel. Die 300000 € schaffe ich gerade mal nach 70 Jahren als Summe aller gesammelten Scheinchen.
Mich würde eher interessieren, ob sie mal gesetzlich regeln würden, daß das kolonial, durch Diebstahl oder anderweitig illegal erworbene Kulturgut in Deutschland an die Länder zurückgegeben wird, denen es ungefragt oft in Kriegs- und Krisenzeiten entwendet oder wegverscherbelt wurde. Aber das wird wieder mit einem anderen Maß gemessen werden.
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24.07.2015 18:52 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
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Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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Zitat: |
Original von Swartalf
Mich würde eher interessieren, ob sie mal gesetzlich regeln würden, daß das kolonial, durch Diebstahl oder anderweitig illegal erworbene Kulturgut in Deutschland an die Länder zurückgegeben wird, denen es ungefragt oft in Kriegs- und Krisenzeiten entwendet oder wegverscherbelt wurde. Aber das wird wieder mit einem anderen Maß gemessen werden. |
Hallo,
gesetzlich lässt sich das nicht so einfach regeln, denn dazu brauchen beide betroffenen Staaten ein ähnliches Recht. Deswegen greift man auf Hilfskostrukte, wie das UNESCO-Übereinkommen von 1970 oder ähnliches, zurück. Innerhalb der EU ist die Rückgabe seit den 1990ern geregelt. in Deutschland gibt es dazu das Kulturgüterrückgabegesetz.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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25.07.2015 10:10 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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Hallo zusammen,
ich habe unterzeichnet, muss aber zugeben, dass ich mich in der Tiefe noch nicht mit dem Thema auseinander gesetzt habe. Auf alle Fälle geht mir die Gängelung der privaten Sammler schon an und auf die Nerven. Ich sehe es auch so, dass wir als Sammler eher Kulturgut bewahren und im Moment der Teil im Laufe der Zeit sind, der die Dinge aufbewahrt, begutachtet und vielleicht mehr daraus macht.
Mein Hauptsammelgebiet Notgeld-Heimatsammlung ist momentan noch nicht betroffen, aber wie sieht es in einigen Jahren aus? Dann ist das Sammelgebiet quasi über 100 Jahre alt und wo die preisliche Entwicklung hingeht, weiß auch niemand. Klar, die 2.500,- werden wohl nicht angekratzt, bei der jetzigen Inflationsrate, aber immerhin liegen wir bei diversen Scheinen aus dem Rosenberg oder aus Altdeutschland schon in diesem Bereich.
Ein weiteres Argument dagegen ist die Frage nach der Erhaltung, da hatte ein Sammler aufgeworfen, dass ein zirkuliertes Stück noch im unteren dreistelligen Bereich liegen mag, hingegen das gleiche Stück in Stempelglanz durch Sammelleidenschaft (oder Gier) über 2500,- getrieben wird. Welches der beiden Stücke ist denn nun als Kulturgut einzustufen?
Nur durch die privaten Sammler gelingt es, ein Sammelgebiet im Bereich der Numsimatik wissenschaftlich zu bearbeiten, sei es durch Dokumentation von Lücken in den "Hauptnummern" oder eben durch Beibringung nicht bekannter Varianten. Und: die Sammler sind mit Herzblut bei der Sache, kümmern sich um das Gebiet, während im musealen Bereich leider viel zu oft die Numismatik entweder nur als Hilfswissenschaft eine Geige spielt bis zur Verropttung von guten Stücken in den Magazinen.
Na ja, und wenn der internationale Terrorismus unbedingt durch uns finanziert werden soll, da hätte ich noch ein paar Dubletten an LPG-Geld
Gruß rista
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25.07.2015 13:50 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.156
Wohnort: Schwedt
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Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Ich kopiere mal hier rein worum es geht
Zitat: |
Die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut. Betroffen sind alle, die sich auf traditionelle Sammelgebiete wie zum Beispiel Bücher, Briefmarken, Möbel, Keramik, Münzen, Oldtimer oder Bilder spezialisiert haben. Ihnen werden im neuen Gesetz rückwirkend Sorgfaltspflichten aufgebürdet, die selbst die gewissenhafteste Sammlerin, der gewissenhafteste Sammler nicht leisten kann. Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro.
Sammler haben Jahrhunderte lang Kulturgüter durch die Zeit gerettet. Das private Sammeln ergänzt staatliche Bemühungen und garantiert eine Vielfalt der Überlieferung, wie sie von Museen nie geleistet werden könnte. Sammeln ist ein immaterielles Kulturgut, das durch die aktuellen Entwürfe zum neuen Kulturgutschutzrecht bedroht ist.
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dazu gibt es jetzt eine Petition - was haltet Ihr davon ?
https://www.openpetition.de/petition/onl...ivaten-sammelns
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
Eine Banknote ist immer nur die Inkaufnahme einer Schuld .....
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26.07.2015 16:29 |
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Huehnerbla
Administrator
Dabei seit: 17.12.2003
Beiträge: 11.098
Wohnort: Mittelschwaben IBNS-Mitgliedsnummer: ja
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Hallo,
da es dazu bereits einen Thread gab, habe ich das mal zusammengefasst.
__________________ Nhengo yesangano Internationaler Banknoten-Sammlerverein banknotesworld e.V.
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Fachliteratur kann man nie genug haben.
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26.07.2015 18:24 |
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Notaphilist
Themselieselporträt-Sammler
Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 6.066
Wohnort: Sachsen
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Zitat: |
Original von freiberger
dazu gibt es jetzt eine Petition |
Vor ein paar Tagen bekam ich eine email von Busso Peuss Nachf mit der Aufforderung die Online Petition zu unterstützen.
Die Frage ist doch, wird eine Online Petition überhaupt ernst genommen und akzeptiert? Müssen die Unterschriften für eine Akzeptanz nicht reell physisch vorliegen?
Mfg der Notaphilist
__________________ Ich suche ständig Papiergeld aller Art aus Sachsen und Altdeutschland und Noten auf Mark basierend vor 1900!
Erhaltung ist egal, einfach immer alles anbieten!
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26.07.2015 19:10 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
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Wohnort: Schwedt
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Das Thema kam gerade auf ARD in der Sendung TITEL THESEN TEMPERAMENTE. Vielleicht ist ja was in der Mediathek zu finden ?
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
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27.07.2015 00:14 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
Beiträge: 2.293
Wohnort: Braunschweig
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So eine Mail habe ich gestern auch bekommen
vom webmaster des Numismatikforums.
Gruß Ralph
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
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27.07.2015 07:22 |
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cebcollect
Zählmaschinen-Falten-Hasser
Dabei seit: 05.12.2013
Beiträge: 4.847
Wohnort: Paris IBNS-Mitgliedsnummer: 11175 Meine eBay-Auktionen:
Meine delcampe-Auktionen:
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Bonjour
Gerade habe ich ein Mail vom grössten franz. Händler bekommen,
Klick mich
Es ist zwar auf französsich, aber die Sammlerwelt mobilisiert sich....
Gruß aus F
Curt
__________________
Il n'y a pas de billet en mauvais état, chaque billet a son histoire.
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27.07.2015 12:39 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Zitat: |
Original von Notaphilist
Die Frage ist doch, wird eine Online Petition überhaupt ernst genommen und akzeptiert? Müssen die Unterschriften für eine Akzeptanz nicht reell physisch vorliegen?
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An sich ist OpenPetition schon eine gute Sache, besser als die vielen kleinen Lösungen. Die Initiatoren übergeben die Sache dann die jeweilige Instanz, wenn die entsprechende Zahl an Unterzeichner erreicht ist (bei der aktuellen Petition ist man noch weit entfernt, leider...) und dann liegt es an der Instanz.
Ich hatte in diesem Jahr schon eine Petition zu freien Schulen (Gleichbehandlungsgrundsatz mit staatlichen Schulen) in Sachsen unterzeichnet, diese wurde dann der Landesregierung vorgelegt (die Sache wurde auf der Plattform dokumentiert) mit dem Effekt, dass diese sich NICHT geäußert hat.
Ob die Unterschriften reell vorliegen müssen, kann ich nicht rechtssicher beantworten, aber da Du Deine Adressdaten inkl. E-Mail-Adresse hinterlegst, wäre die Einverständniserklärung ("Unterschrift") nachvollziehbar. Man hat bei Eingabe noch die Option, ob man öffentlich (Name+Vorname+Ort) oder anonym (nur Ort) in der Unterzeichnerliste genannt werden will.
Im Endeffekt fehlt es in unserem schönen Land schon noch an Volksbeteiligung, daher sehe ich die Plattform als einen Schritt in die richtige Richtung.
Gruß rista
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27.07.2015 15:03 |
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rista
Dabei seit: 20.11.2005
Beiträge: 2.873
Wohnort: Thüringen/Erzgebirge
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RE: Für den Erhalt des privaten Sammelns |
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Hallo zusammen,
falls sich jemand mit dem Thema weiter befassen möchte, bei Philasearch ist eine brauchbare Zusammenfassung mit weiteren Links verfübar.
Gruß rista
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05.08.2015 12:51 |
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freiberger
Tanger-in-Bündeln-Verkäufer
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 8.156
Wohnort: Schwedt
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Im aktuellem Heft "Numismatisches Nachrichten Blatt" hat ein Wirtschsftsanwalt das Thema mit Paragraphen mal komplett beleuchtet. Ich könnte es scannen und hier reinlegen. Denn das geht uns alle an.
Was mich an diesem Artikel stört, ist die Tatsache, man spricht von Münzsammler. Das Wort Banknote wurde nicht benutzt ????
__________________ Meine Notgeld-Sammlung
Eine Banknote ist immer nur die Inkaufnahme einer Schuld .....
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05.08.2015 14:13 |
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Marty
1.000-DM-Jäger
Dabei seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.052
Wohnort: Ruhrgebiet
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Ja, das mit den Museen ist ein Dilemma. Ich habe zwar keinen Einblick in die Museumsstrategie, aber Ankäufe unterhalb eines gewissen Spektakulär-Grades scheint es kaum zu geben.
Ich kenne aus einer immerhin 500.000 Einwohner zählenden Stadt Stadtarchivsmitarbeiter die quasi privat auf Ebay mitmischen. Die waren für einen Privatmann relativ leicht zu überbieten.
Gäbe es diese Privatsammler nicht, die irgendwann aus altersgründen dem Museum/Archiv ihre Nachlässe schenken, sähe es wirklich trübe aus.
__________________ Ihr gehaltreiches Paket überraschte mich an einem tristen Tage [...]. Sogleich war ich aufgeregt und aufgemuntert, diese neuen Beyträge zu katalogiren, einzurangiren und mich dabey an dem Anschwellen [...] zu erfreuen.
Goethe, 1812 über das Sammeln
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05.08.2015 20:09 |
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xxxepf
Simbabwe-Dollar-Billiardär
Dabei seit: 27.05.2011
Beiträge: 2.293
Wohnort: Braunschweig
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Zitat: |
Original von cat$man$
Vielleicht ein vergleichbarer Fall:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/2...t/12145018.html
Und wenn man wider Erwarten von unserer Seite mal Lobbyarbeit betreibt, bitte den Fall der Hypo-Geldscheinsammlung erwähnen, bei dem der Staat ein wichtiges Kulturgut nicht mehr pflegt. |
Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um Kunstgegenstände,
aber nicht um Kulturgut. Um welche Kultur sollte es denn hier wohl gehen?
@Freiberger:
Das ist öffentlicher Dienst (Verwaltung).
Da muss man sich mit den verwalteten Inhalten nicht auskennen.
Du solltest froh sein, dass dort überhaupt jemand ist,
sonst hättest Du nicht mal Zugang.
Und Du musst immer eine Digitalkamera dabei haben,
möglichst auch noch ein Stativ, falls es zu dunkel ist.
(Das hatte ich bei ABCBA leider vergessen)
Gruß Ralph
__________________ Die Massen in Bewegung zu setzen, braucht's nur die Phrase eines Dummkopfs. Wie lange Zeit gebraucht der Kluge Mann, um nur einen einzigen zu seiner Meinung zu bekehren! (Wilhelm Raabe)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von xxxepf: 05.08.2015 20:52.
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05.08.2015 20:47 |
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akiro
Dabei seit: 11.11.2006
Beiträge: 517
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Hallo,
heute wurde das Kulturgutschutzgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet.
Es wird Zeit, das auch Banknotensammler endlich erkennen, das sie
durchaus von dieser Neuregelung heftig betroffen sind, auch, wenn Banknoten
darin nicht gesondert aufgeführt werden!
Unter dem Begriff Kulturgut versteht die Novelle:
"„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, ge- schichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert,..."
Keine Frage, das hierzu auch historische Banknoten gehören!
Besonders betroffen wird durch das geplante Gesetz die Einfuhr von Banknoten aus potentiell allen Ländern der Welt:
"§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr
Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die recht-
mäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind.
Kommentar zu diesem Artikel:
"Erfüllungsaufwand durch den Erwerb von Kulturgut im Ausland und dessen Einfuhr
Entsprechend der Darstellung zum Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ent- steht auch für die Wirtschaft durch die Neuregelung nach § 30 die Verpflichtung, dass bei einem Erwerb von Kulturgut im Ausland die jeweils einschlägigen Ausfuhrbestimmungen des Herkunftsstaates geprüft werden müssen, um Kulturgut nicht unrechtmäßig in das Bundesgebiet einzuführen. "
"Anmeldepflicht bei Ein- und Ausfuhr im Kulturgutverkehr mit Drittstaaten
(1) Bei der zuständigen Zollstelle ist Kulturgut anzumelden, das
1. unmittelbar aus einem Drittstaat eingeführt werden soll und zur Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat einer Genehmigung durch diesen Staat bedarf oder
2. in einen Drittstaat ausgeführt werden soll und zur Ausfuhr aus dem Binnenmarkt einer Genehmigung nach diesem Gesetz oder nach einem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten, unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union bedarf.
(2) Die Anmeldung hat die Person vorzunehmen, die das Kulturgut einführt oder ausführt. Bei der Anmeldung sind die für die Einfuhr oder Ausfuhr erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen Dokumente vorzulegen.
(3) Auf Verlangen der zuständigen Zollstelle ist das anmeldepflichtige Kulturgut vorzuführen."
Zu § 29 (Ausnahmen vom Einfuhrverbot)
Zu Nummer 1
Nummer 1 macht im Interesse von Sammlerinnen und Sammlern und des Handels deutlich, dass sich das Einfuhrverbot nicht auf solche Kulturgüter erstreckt, die sich nachweislich rechtmäßig bereits im Inland befinden.
Zu § 30 (Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr)
Das Gesetz regelt das Einfuhrverbot neu und schafft somit die Voraussetzung, dass un- rechtmäßig ausgeführtes Kulturgut erst gar nicht in das Bundesgebiet gelangt. (...)
§ 30 knüpft an das Einfuhrverbot des § 28 an, indem es die Verpflichtung regelt, die rechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat nachzuweisen. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern solche nach dessen Recht erforderlich sind. Nach Artikel 6 Buchstabe a des UNE- SCO-Übereinkommens sind Vertragsstaaten verpflichtet „eine geeignete Bescheinigung einzuführen, durch die der ausführende Staat bescheinigt, dass die Ausfuhr des betreffenden Kulturguts genehmigt ist. Jedes ausgeführte Kulturgut muss von einer solchen Bescheinigung begleitet werden“. Die Mehrheit der Mitglied- und Vertragsstaaten stellen Ausfuhrgenehmigungen aus; viele Staaten verbieten jedoch sogar jegliche Ausfuhr be- stimmter Kulturgüter, beispielsweise archäologischer Objekte. Das Internetportal nach § 4 soll dazu dienen, demjenigen, der Kulturgut einführen will, in dieser Hinsicht eine Hilfestel- lung zu leisten. Bei der Rechtmäßigkeit der Ausfuhr aus einem Mitglied- oder Vertrags- staat, ist nicht allein auf den letzten Aufenthaltsort des Kulturgutes außerhalb des Bundesgebietes abzustellen, sondern auf den Staat, aus dem das Kulturgut nach Würdigung der Gesamtumstände verbracht wurde und nach dessen Regelungen es geschützt ist."
Der Zoll überwacht zukünftig die EIn-und Ausfuhr von Kulturgut, die dabei gewonnenen Informationen (auch wenn sie dem Steuergeheimnis unterliegen), werden den zuständigen Behörden übermittelt.
"(2) Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde kann der zustän- digen zentralen Stelle der Zollverwaltung konkrete länder-, waren- oder personenbezoge- ne Risikohinweise übermitteln.
(3) Ergeben sich bei der zollamtlichen Überwachung Anhaltspunkte für einen Ver- stoß gegen dieses Gesetz oder gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung, so unterrichten die Zollbehörden unverzüglich die zuständige Behörde des Landes, in dem sich das Kulturgut bei der Anhaltung befindet."
Unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut kann eingezogen werden.
Mal eben im Internet eine alte Banknote zu kaufen und sich schicken zu lassen, dürfte damit Geschichte sein.
Vorher müssen alle Gesetze bezgl. der Ausfuhrgenehmigung des eigendlichen Herkunftslandes geprüft werden - und das kann mehr als heikel sein:
z.B. befinden sich in China ALLE Banknoten VOR 1949 (!) auf der Roten Liste
der ICOM, In Kolumbien die mit allegorischen Darstellungen. Viele andere Länder dürften mittlerweile ebenfalls ihre alten Kulturgüter geschützt haben (z.B. Korea).
Wie soll es da möglich sein, aus dem Herkunftsland eine EInfuhrgenehmigung zu erhalten, wenn die Banknote z.B. aus einer amerikanischen Sammlung stammt?
Sollte das Gesetz durchkommen, sieht es düster aus mit dem Sammeln internationaler Banknoten!
Für Sammlungen wertvoller oder seltener Noten aus Deutschlands Geschichte könnte die Eintragung als nationales Kulturgut möglich werden...
Alles nachzulesen unter:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE...ionFile&v=4
Grüße
akiro
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von akiro: 04.11.2015 17:04.
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04.11.2015 16:38 |
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chinnotes (†)
Dabei seit: 01.11.2005
Beiträge: 2.660
Meine eBay-Auktionen:
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Schon seit mehreren Jahren ist es so, dass man als Ausländer bei in China stattfindenden Auktionen keine Gebote auf Noten abgeben kann, die vor 1949 ausgegeben wurden. Um solche Noten zu erhalten, sind viele nicht legale Tricks nötig.
Vor ca. 30 Jahren hat ein Hongkongchinese, ein gewisser Herr Yang -er war ein bekannter Briefmarkenhändler in Hongkong- eine Ausstellung chinesischer Briefmarken in Beijing organisiert und dazu seine Schätze zur Verfügung gestellt. Leider konnte er die Briefmarken nicht mehr nach Hongkong zurücknehmen (Hongkong stand damalös noch uner britischer Verwaltung), sie wurden als Kulturgut einbehalten...
Erwin
__________________ Funes mihi ceciderunt in praeclaris
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04.11.2015 17:38 |
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akiro
Dabei seit: 11.11.2006
Beiträge: 517
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Hallo, chinnotes,
ja, das mit den Auktionen gibt es nicht nur in China, auch in Indien ist das so. Vermutlich auch in anderen Ländern. Finde ich auch ganz richtig, wenn es in bestimmten Fällen (es sind ja spezielle Banknoten oder Münzen, nicht das "Allerweltspapier oder - metall" oder gar "alles vor 1949")) als „nationales Kulturgut“ angesehen wird und man vorher weiß, das geht halt nicht mit dem Kauf.
Im Fall Deutschland wäre aber pauschal die Vor-1949-Regel bindend!
Der Fall mit dem Briefmarkensammler dürfte bald auch in Deutschland möglich sein.
Denn das neue Gesetz geht über die oben genannten Fälle weit hinaus.
Danach ist JEDE Einfuhr eines Kulturgutes (und wie das Gesetz den Begriff definiert, s.o., darunter fällt jede Briefmarke, jede Fossilie, jede Münze, jede Banknote, jede ältere Teetasse…) ILLEGAL,
wenn bei der Einfuhr keine Ausfuhrpapiere oder andere Legalitätsnachweise (was immer das sein möge) vorgelegt werden können. Dann kann und wird nicht nur das Kulturgut eingezogen, es droht auch ein Bußgeld bis 100 000 Euro (!). Dafür ist es nicht einmal notwendig, das bewußt geschmuggelt wird, sondern es reicht fahrlässiges Handeln des Sammlers (§ 82 Abs.2)!
Grüße
akiro
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04.11.2015 18:12 |
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