Neue Radarfallen! |
jause
Ro366-als-Bündel-Besitzer
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Zitat: |
Original von Notaphilist
Mich hätte auch interessiert ob Blitzerfotos von hinten erlaubt sind. Ich meine mich erinnern zu können das dies bei modernen "Starenkästen" verboten wurde. Da müsste das doch auch für bewegliche Blitzer gelten. |
Servus,
es ist nicht relevant ob die Bilder von vorne oder hinten gemacht werden... dies spielt nur eine Rolle bei der Fahrerfeststellung
Etwas anderes ist mir noch zum Punkt "Abstand 100 m" eingefallen....
=>http://www.anwalt.de/rechtstipps/geschwi...hen_021966.html
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Man weis nie genau was man hat...
bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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29.03.2014 14:20 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.256
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Original von jause
Zitat: |
Original von Lord Vader
Anwalt ist doch nicht nötig !
Du kannst berufen und dann hast du sehr wohl Akteneinsicht. Ich nehme nicht an das da in Germany und Austria so viel Unterschied besteht. |
Servus,
ich weis nicht ob du hier schon Erfahrungen gesammelt hast....
Ich schon - und nur weil wir Geschichte und Sprache teilen heist das nicht das in Deutschland alles gleich mit Österreich ist
Meine empfehlung bleibt! Anwalt - Akteneinsicht - wenns ist Widerspruch |
Du willst gar nicht wissen, wie oft ich da schon Erfahrung gesammelt habe
Bei uns schreibst du einen Einspruch gegen den Bescheid und dann bekommst du eine Vorladung zu deiner Heimatgemeinde, wo du Akteneinsicht nehmen kannst. Dort kannst du dann entscheiden ob du eine Stellungnahme schreibst, oder die Strafe +10% Gebühr bezahlst
__________________ Gruß
Roland
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29.03.2014 22:49 |
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jause
Ro366-als-Bündel-Besitzer
Dabei seit: 14.01.2007
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Zitat: |
Original von Lord Vader
Bei uns schreibst du einen Einspruch gegen den Bescheid und dann bekommst du eine Vorladung zu deiner Heimatgemeinde, wo du Akteneinsicht nehmen kannst. Dort kannst du dann entscheiden ob du eine Stellungnahme schreibst, oder die Strafe +10% Gebühr bezahlst |
Felix Austria
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bevor man mit dem Aufräumen fertig ist
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29.03.2014 22:56 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.256
Wohnort: Österreich
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Deine Stellungnahme wird mit der Aussage des Anzeigenlegers ( der muß auch eine Aussage machen) von der Behörde verglichen und dann bekommst du nochmals einen Bescheid.
Sollte dieser wieder zu deinen ungunsten entschieden worden sein, kannst du Beschwerde beim UVW (unabhängiger Verwaltungssenat) einreichen. Dieser lädt dann dich und den Anzeigenleger zu eine Verhandlung vor. Der Richter fällt dann ein Urteil.
Sollte dies wieder nicht für dich sprechen, kann jetzt noch zum Verwaltungsgerichtshof gehen, und da brauchst du dann einen Anwalt.
__________________ Gruß
Roland
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30.03.2014 00:36 |
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Fletcher
Specimen-Selberfabrizierer
Dabei seit: 06.09.2009
Beiträge: 2.900
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Moin moin,
am einfachsten wäre:
sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten
Fletcher
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30.03.2014 06:37 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 8.319
Wohnort: terra
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Zitat: |
Original von Fletcher
am einfachsten wäre:
sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten |
Morjens,
Danke Fletcher!
Den Gedanke hatte ich beim Lesen des Themas auch, aber erst mal nichts dazu gesagt.
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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30.03.2014 07:46 |
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Lord Vader
100.000-US-Dollars-Besitzer
Dabei seit: 29.05.2005
Beiträge: 12.256
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Zitat: |
Original von Fletcher
Moin moin,
am einfachsten wäre:
sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten
Fletcher |
Meine Ausführungen bezogen sich auf Anzeigen allgemein. Es ist durchaus möglich, das ein anders Fahrzeug zu schnell unterwegs wart und die Behörde gleich alle auf dem Foto befindlichen Autos mit Anzeigen beglückt (ist mir schon passiert)
Würdest du dann bezahlen ?
__________________ Gruß
Roland
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30.03.2014 12:12 |
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nick1k
Sammlung-in-Fort Knox-Bewahrer
Dabei seit: 22.01.2004
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Zitat: |
Original von Lord Vader
Meine Ausführungen bezogen sich auf Anzeigen allgemein. |
Das wäre in meinen Augen in Ordnung.
Zitat: |
Es ist durchaus möglich, das ein anders Fahrzeug zu schnell unterwegs wart und die Behörde gleich alle auf dem Foto befindlichen Autos mit Anzeigen beglückt (ist mir schon passiert) |
Naja, die meisten Auto´s fahren im Pulk brav mit der gleichen Geschwindigkeit...
Es hat sich auch nicht so angehört, als würde Notaphilist es groß abstreiten. Er muß dazu auch nichts sagen. Immerhin würde er sich öffentlich selbst belasten. Deswegen hatte ich zu Beginn dazu auch nichts verlautbaren lassen.
Grüße
nick1k
__________________ Bekanntlich steht die glänzende Situation eines Staates immer in einem gerechten Verhältnis zur Höhe seiner Schulden
HONORÉ DE BALZAC (1799-1850)
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30.03.2014 12:16 |
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