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Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 24.05.2004 um 21:31:

  Druckplatten

Ich habe mal ein paar Fragen zu Druckplatten für Banknoten:

1. Ist der Besitz solcher Platten strafbar...!!!???
2. Wo bekommt man solche Dinger eigentlich her...!!!???
3. Was Kosten Druckplatten, wenn es welche gibt...!!!???


Gruss
Matthias



Geschrieben von ohrgasmus am 24.05.2004 um 21:40:

  RE: Druckplatten

Zitat:
Original von Matthias
Ich habe mal ein paar Fragen zu Druckplatten für Banknoten:

1. Ist der Besitz solcher Platten strafbar...!!!???
2. Wo bekommt man solche Dinger eigentlich her...!!!???
3. Was Kosten Druckplatten, wenn es welche gibt...!!!???


Gruss
Matthias


Ich schätze mal die werden die Nationalbanken wenn sie nicht mehr gebraucht werden in irgendein Besenkammerl sperren und vor sich hin stauben lassen. Dass die verkauft oder hergegeben werden wage ich mal - zumindest für Nichtbananenrepubliken - zu bezweifeln. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 24.05.2004 um 21:43:

Fragezeichen RE: Druckplatten

..würde mich auch interessieren..... mir würden 10 und 20 € Platten schon reichen. Wenn es nicht strafbar ist natürlich auch noch 50 und 100 € teuflisch lachend belehrend kopfkratzend



Geschrieben von alpine-helmut am 25.05.2004 um 00:07:

  RE: Druckplatten

Hallo Matthias,

bei dieser Frage überrascht mich am meisten, dass sie von Dir kommt.
Bei bianca1970 hätte ich schon eher mit sowas gerechnet ...

Zur Sache: strafbar ist es nicht, ABER es handelt sich zumindest um eine Ordnungswidrigkeit, wie ihr hier sehen könnt!
Die dort zitierte Vorschrift lautet: belehrend

§ 127 [Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können]

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten
__1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach geeignet sind zur Herstellung von
____a) Geld, diesem gleichstehenden Wertpapieren (§ 151 des Strafgesetzbuches), amtlichen Wertzeichen oder Zahlungskarten im Sinne des § 152a Abs.4 des Strafgesetzbuches oder Vordrucken für Euroschecks oder
____b) öffentlichen Urkunden oder Beglaubigungszeichen,
__2. Vordrucke für öffentliche Urkunden oder Beglaubigungszeichen oder
__3. Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, die zur Herstellung der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Papiere bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überläßt, einführt oder ausführt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten nicht vorliegt.

(3) Absatz 1 gilt auch für Geld, Wertpapiere, Wertzeichen, Urkunden, Beglaubigungszeichen und Zahlungskarten im Sinne des § 152a Abs.4 des Strafgesetzbuches und Vordrucke für Euroschecks und Euroscheckkarten eines fremden Währungsgebietes.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.


Ist also nix mit Eigenproduktion unglücklich

Grüsse

Helmut



Geschrieben von *ryhk* (†) am 25.05.2004 um 00:20:

 

¡Hola!

Einige Fragen: Wie ist das mit den fremden Währungsgebieten zu verstehen? Fallen darunter nur heute noch existente Gebilde oder auch längst im Dunkel der Zeit versunkene Staaten?
Obwohl das Geld der Weimarer Republik bspw keinerlei Zahlungskraft mehr besitzt, würde man sich strafbar machen?
Man würde etwas mehr als zwanzig lilane Scheine loswerden, wenn man eine Druckplatte der tibetanischen Srangs, Katanga-Francs oder Polen-Marek besitzt?


Adíos
Ronny



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 25.05.2004 um 06:41:

  RE: Druckplatten

Hallo alpine-helmut,

Danke für Deine Ausführungen. Keine Angst, ich will keine Banknoten selber drucken. Es ist halt nur von Interesse. gross grinsend


Gruss
Matthias



Geschrieben von alpine-helmut am 25.05.2004 um 08:03:

 

Zitat:
Original von *ryhk*
...
Einige Fragen: Wie ist das mit den fremden Währungsgebieten zu verstehen? Fallen darunter nur heute noch existente Gebilde oder auch längst im Dunkel der Zeit versunkene Staaten?
Obwohl das Geld der Weimarer Republik bspw keinerlei Zahlungskraft mehr besitzt, würde man sich strafbar machen?
Man würde etwas mehr als zwanzig lilane Scheine loswerden, wenn man eine Druckplatte der tibetanischen Srangs, Katanga-Francs oder Polen-Marek besitzt?


Hallo Ronny,

Geld ist im Gesetzesdeutsch (das wir ja alle soooo lieben!) definiert als gesetzliches Zahlungsmittel (siehe auch Auskunft der Bundesbank bezüglich der Abbildungsvorschriften).

Sobald es sich um nicht mehr gültige Zahlungsmittel handelt, greift also m.E. diese Vorschrift nicht mehr. Bei untergegangenen Staatsgebilden (dazu zähle ich unter anderem alle deutschen Rechtsgebilde bis 1948, aber auch die polnische Republik bis zu ihrer Zerstörung durch den deutschen Einmarsch 1939, Tibet bis zum chinesischen Einmarsch 1959 sowie alle ehemaligen Kolonien) deren ehemalige Zahlungsmittel nicht mehr gültig und umtauschbar sind, sehe ich keine Probleme. Mit tibetischen (bitte nicht: tibetanischen, sonst wär die englische Übersetzung ja *tibetanian*, und das hab ich noch nie gehört!) Srangs, Katanga-Francs oder Polen-Marek kann also wohl nicht viel passieren.

Bei nicht mehr gültigen Zahlungsmitteln (gleichgültig ob in- oder ausländisch), die noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unbegrenzt in andere. noch gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden können (z.B. die ganzen Vor-Euro-Währungen), greift die Vorschrift dem Wortlaut nach zwar auch nicht; der Besitz von Druckplatten - ohne schriftliche Erlaubnis des Berechtigten - ist keine Ordnungswidrigkeit im Sinne dieser Vorschrift. Aber bei der geringsten Unregelmässigkeit wird man wohl strafrechtlich von einem versuchten Betrug ausgehen, und da kommst du garantiert nicht mit 20 Lila-Lappen davon.

Eindeutig anzuwenden ist die Vorschrift auf aktuell gültige fremde Geldscheine, wobei die Verantwortung für das Erkennen durch Absatz 2 der Norm elegant wie immer auf den Einzelnen abgewälzt wird (Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten nicht vorliegt.)

Aber abgesehen von einer möglichen Ordnungswidrigkeit: Wie sollte man an Druckplatten herankommen? Die einzigen Angebote, die ich bisher gesehen habe, waren Notgeldscheine aus Berchtesgaden. Aber vielleicht kann man ja aus Ungarn oder Bulgarien Euro-Druckplatten besorgen, dort soll ja nach letzten Presseberichten ein beträchtlicher Teil der hierzulande umlaufenden Euros (in fast offizieller Qualität) gedruckt worden sein ...

Und ausserdem: In einem normalen Banknotenalbum kann man die Teile auch nicht lagern - also: ich werd sowas bestimmt nicht sammeln!

Grüsse

Helmut

PS: Vielleicht sind diese ungarischen oder bulgarischen Euros auch die Erklärung für die Diskrepanzen bei den Seriennummern und Druckplattencodes, die bei Eurotracer aufgetaucht sind ???



Geschrieben von *ryhk* (†) am 25.05.2004 um 09:46:

 

¡Hola!

Zitat:
Original von alpine-helmut
Wie sollte man an Druckplatten herankommen? Die einzigen Angebote, die ich bisher gesehen habe, waren Notgeldscheine aus Berchtesgaden.


Ich hatte vor längerem in anderen Foren Anfragen von jemandem vernommen, der im Besitz einer Druckplatte über 1.000 RM sei, die Platte wäre für Ro. 45 bzw Ro. 46 gewesen.
Jedoch war die Druckplatte ein gutes Stück kleiner als die Banknote selber und auch das Datum hat nicht gestimmt: Ist auf diesen Scheinen 1910 angegeben, so war es auf der Druckplatte 1912! Eine Proben-Platte? Ich weiss es nicht. Spielgeld oder ähnliches erscheint zwar plausibel, auf der Platte war jedoch keinerlei Hinweis auf irgendeine Abweichung vom Original (ausser der Jahreszahl) zu erkennen. Dass zur Kaiserzeit die Bestimmungen so waren, dass man Geld drucken konnte, wenn es nur kleiner und/oder grösser als im Original ist, bezweifle ich leicht.
Der Anbieter hat dann versucht, die Platte auf eBay Deutschland zu verkaufen. Habe ich es richtig in Erinnerung, so wurde sie nicht verkauft; der Startpreis lag bei entweder 500 oder 1.000 Euro (das war im August letzten Jahres, den Link zur Auktion habe ich noch, allerdings ist er aufgrund der nur neunzigtägigen Aufrufmöglichkeit bei eBay nicht mehr funktionierend).


Adíos
Ronny


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