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Geschrieben von wpmergel (†) am 05.09.2009 um 11:56:

  Patentschrift von 1912

Liebe Forumteilnehmer,

ich habe aus einem nachlaß folgende Patentschrift aus dem jahre 1912 erhalten. Das Dukoment ist offenbar von Kaiser Wilhelm II. persönlich unterzeichnet.

Ich verstehe nicht ganz, was der Patentschrift-Inhaber Wilhelm Sudrow eigentlich erfunden hat.

Wer kann mir zu dere Patentschrift und ähnlichen Vorkommen etwas sagen?

Danke für Eure Hilfe.



Geschrieben von ElderFuthark am 05.09.2009 um 12:23:

 

Da hat niemand etwas erfunden. Dieses Patent (anderes Wort für Urkunde) ist ein Dankesschreiben für treue Dienste im Hause der Hohenzollern.



Geschrieben von chris48 am 05.09.2009 um 12:34:

 

Zitat:
Dieses Patent (anderes Wort für Urkunde) ist ein Dankesschreiben für treue Dienste im Hause der Hohenzollern.


Fast richtig - diese Urkund ist kein Dankesschreiben, sondern die Ernennung des Amtsgerichtssekretärs Wilhelm Sudrow zum Rechnungsrat.

chris48



Geschrieben von wpmergel (†) am 05.09.2009 um 12:35:

 

Ja, so wird ein Schuh draus.

Danke für Eure Hilfe - ich hätte wohl noch wochenlang gesucht und doch keine Erfindung entdeckt ;-)



Geschrieben von chris48 am 05.09.2009 um 12:54:

 

Hier noch der "übersetzte" Text:

Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. tun kund und zu wissen, daß Wir dem Amtsgerichtssekretär Wilhelm Sudrow in Berlin den Charakter als Rechnungsrat Allergnädigst verliehen haben. Es wird erwartet, daß er Uns und Unserem Königlichen Hause in unverbrüchlicher Treue ergeben bleiben und die ihm obliegenden Amtspflichten auch ferner gewissenhaft ausfüllen werde. Urkundlich haben Wir dieses Patent Allerhöchstselbst vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel versehen lasse. Gegeben Neues Palais, den 15. September 1912 - Wilhelm

Patent als Rechnungsrat Für den Justizminister - Unterschrift



Geschrieben von Huehnerbla am 05.09.2009 um 20:57:

  Charakterisierung

Der Amtsgerichtssekretär Sudrow muss ein toller Hecht gewesen sein. Denn diese Charakterisierung kam einer Beförderung vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst gleich. Eine tatsächliche Beförderung war es allerdings nicht. Deshalb sollte man mit dem Begriff Ernennung hier vorsichtig sein. Eine Ernennung wäre es gewesen, wenn man ihn vom Amtsgerichtssekretär zum Obersekretär befördert hätte. Mit der Charakterisierung hatte er zwar die Stellung als Rechnungsrat, war aber vom Rang her immer noch Amtsgerichtssekretär. Die Beförderungen erfolgten oft Jahre später (im Zuge einer Heranführung nach angemessener Bewährungszeit).



Geschrieben von chris48 am 05.09.2009 um 21:43:

  RE: Charakterisierung

Definition: Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion als Amtsträger.

chris48



Geschrieben von Huehnerbla am 05.09.2009 um 22:39:

 

Aus heutiger Sicht kann man das so stehen lassen. Zu Kaisers Zeiten war das etwas anders.
Seinerzeit gab es die Möglichkeit ganz normal befördert zu werden (mittels Ernennungsurkunde)
und die Möglichkeit einer Charakterisierung (mittels Verleihungsurkunde).
Die Charakterisierung war seinerzeit eine Verleihung einer Eigenschaft, aber keine echte Amtsübertragung.

Etwas ähnliches gibt es auch heute noch:
Eine Beförderung vom Sekretär zum Obersekretär erfolgt mittels Ernennungsurkunde.
Die Eigenschaft des Beamten auf Lebenszeit erhält man mittels Verleihungsurkunde.



Geschrieben von WELTBANKNOTEN am 06.09.2009 um 11:17:

  RE: Patentschrift von 1912

Dieses sogenannte Patent oder Patentschrift ist in userem heutigen Deutsch ein staatliches Befähigungszeugnis.

Unser captainpeter hat auch ein Patent, ein seemännisches Patent augenzwinkernd

Es gibt sogar regionale Patente, z.B. bei Binnenschiffern:

das Bodenseeschifferpatent, das Rheinschifferpatent, das Donau-Kapitänspatent, das Schifferpatent Donau, das Elbschifferpatent, das Untere Elbe-Patent, das Untere-Ems-Patent usw...

Viele Grüße
WELTBANKNOTEN



Geschrieben von wpmergel (†) am 06.09.2009 um 20:49:

 

Ich möchte mich nochmal für Eure kompetenten Beiträge bedanken.
Ich habe viel dazugelernt!


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