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Original von krebs67 Gibts auch Strafen für zu langsames fahren , |
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§ 20 StVO 1960 idgF (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert. Voraussetzung für das in § 20 Abs 1 normierte Verbot, ohne zwingenden Grund so langsam zu fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert wird, ist das Vorhandensein eines "übrigen Verkehrs", den ein Fahrzeuglenker bei ausreichender Sichtstrecke wahrnimmt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte wahrnehmen können - OGH 16.6.1976, ZVR 1977/98 |
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Original von Lord Vader ...und wer noch schneller fährt siehe Bild |
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