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Geschrieben von chinnotes (†) am 13.10.2019 um 18:27:

 

"Sendungen mit geringem Wert
Voraussetzungen

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Hinweis

Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Union, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
Tabak und Tabakwaren
Parfüms und Eau de Toilette

Warenwert

Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer.

Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet."



Geschrieben von Huehnerbla am 03.02.2020 um 22:16:

 

Zitat:
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"!

Hallo,

selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen.



Geschrieben von dado am 03.02.2020 um 22:25:

 

Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"!

Hallo,

selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen.


Hallo Huehnerbla,

ich habe hier berichtet von meinem Bekannten und seinen Erfahrungen.
Ich habe keine Märchen erzählt und versuche das grundsätzlich nicht zu tun.
Also kannst Du davon ausgehen das es stimmt lächelnd

Gruß dado



Geschrieben von Huehnerbla am 04.02.2020 um 01:56:

 

Zitat:
Original von dado
Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von dado
Ich habe von meinem Bekannten erfahren das der Verkäufer auf die Zolldeklartion vermerkt hat "nach begutachtung zurück an den Besitzer"!

Hallo,

selbst wenn das der Wahrheit entspricht, interessiert das den Zoll nicht, außer für den Schein ist nachweislich schon einmal Einfuhrumsatzsteuer gezahlt worden. Ansonsten würde ich solche Aktionen lieber bleiben lassen.

Also kannst Du davon ausgehen das es stimmt lächelnd

Hallo Dado,

das mit der Wahrheit bezog sich nicht auf den Wahrheitsgehalt Deiner Aussage, sondern auf den Wahrheitsgehalt des Textes auf der Zollerklärung. Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig.



Geschrieben von changnoi am 04.02.2020 um 12:00:

 

Zitat:
Original von Huehnerbla
Und weil da oft in der Richtung getrickst wird, ist der Zoll bei Retouren und Geschenken in aller Regel sehr hellhörig.


Meiner Erfahrung nach ist der Zoll immer hellhörig.
Ich habe zuletzt wieder ein Ding erlebt, da schämte ich mich in Grund und Boden.
Bei der Einreise nach Deutschland mussten zwei Bekannte aus Thailand ihren Schmuck, den sie seit 20 Jahren besitzen, verzollen.
Haben sie natürlich nicht getan, sind einfach der Schlange hinterher durch den grünen Ausgang, zumal sie auch kein Wort lesen können. So würde es uns in Thailand auch gehen.
Englisch können die beiden auch nicht und selbst wenn, lesen könnten sie es auf keinen Fall.
Naja, Fazit war, dass sie fast 1200€ für ihren eigenen Schmuck bezahlt haben und den selben Betrag als Strafe noch einmal oben drauf.
Sicher, hätte man da mit einem teuren Anwalt was machen können, wäre dann aber teurer geworden und dann noch 20 Jahre alte Quittungen zu besorgen ...
Ich habe mich echt geschämt.



Geschrieben von Huehnerbla am 23.12.2020 um 20:31:

  2021

Hallo,

ab Juli 2021 ist der § 1a EUStBV nicht mehr wirksam. Aber was bedeutet das?

Bisher gibt es eine Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Waren deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt. Das wird ab Juli 2021 dann nicht mehr geben. Kommt also ein Brief von außerhalb der EU, dann ist immer Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.

Der Wegfall der Freigrenze von 22 Euro betrifft übrigens nicht nur Deutschland, sondern auch alle anderen Länder der EU.



Geschrieben von cat$man$ am 23.12.2020 um 21:25:

  RE: 2021

Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll kopfkratzend



Geschrieben von changnoi am 23.12.2020 um 21:50:

  RE: 2021

Zitat:
Original von cat$man$
Also alles was wir uns ab jetzt aus den Staaten oder aus UK schicken lassen, landet evtl. schon mal beim Zoll kopfkratzend


Ich gehe mal schwer davon aus, dass jede Sendung auch bisher schon beim Zoll gelandet ist.
Bei meinen Sendungen war immer ein grüner Zollabfertigungs-Aufkleber drauf. Und dabei war es egal, was auf der Erklärung für ein Betrag stand.
Was ich da schon alles erlebt habe, ich könnte ein Buch schreiben. Aber - normaaal gross grinsend



Geschrieben von rista am 23.12.2020 um 21:53:

  RE: 2021

Wenn das so kommt, wird es eine Verschwendung von Steuergeldern. Wenn ich mir vorstelle, dass ich erstens bei einer 10$ Bestellung fast 100km zum Amt muss, um dann 1,49 Umsatzsteuer zu zahlen und die gut dotierten Beamten eine halbe Stunde für die Formalitäten brauchen und das alles zu "Servicezeiten", die einen Tag Urlaub benötigen... </polemik>
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?
Ab und an findet man selbst als Notgeldsammler mal was außerhalb, aber die WBN-Sammler wird es heftiger treffen. Da hilft dann wohl nur der alte Trick, die Sendung wie einen Brief von Tante Kate ausehen zu lassen...



Geschrieben von Huehnerbla am 23.12.2020 um 22:07:

  RE: 2021

Hallo,

das kann in der Tat passieren, dass alles im Zollamt landet, oder die Post kassiert das im Nachnahme-Prinzip.
Da ist die Deutsche Post derzeit noch am klären, wie das gehen soll, bei der Vielzahl der Sendungen.
Vor allem in Österreich dürfte das allerdings ein richtiger Spaß werden.



Geschrieben von Huehnerbla am 23.12.2020 um 22:12:

  RE: 2021

Zitat:
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?

Hallo,

das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.



Geschrieben von cat$man$ am 23.12.2020 um 22:21:

  RE: 2021

Und wenn ich mir gesetzliche Zahlungsmittel, also aktuelle Banknoten schicken lasse?

Und wenn ich mir Large Size Dollars aus den Staaten schicken lass, die noch legal tender sind?

Weiß da jemand mehr?



Geschrieben von freiberger am 23.12.2020 um 23:21:

 

Alle USA Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Du kannst in New York, als Beispiel, problemlos mit 20 Dollar aus 1830, als Beispiel, bezahlen und bekommst Dein Wechselgeld. Das der Kassierer das dann selber für sich umtauscht, ist ne andere Sache.



Geschrieben von QQQAA am 23.12.2020 um 23:38:

 

Das würde ich so nicht stehen lassen, das Dollar von 1830 gesetzliche Zahlungsmittel sind. War da nicht mal was mit 1861?



Geschrieben von littlejohn am 23.12.2020 um 23:40:

 

Zitat:
Original von freiberger
Alle USA Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel. Du kannst in New York, als Beispiel, problemlos mit 20 Dollar aus 1830, als Beispiel, bezahlen und bekommst Dein Wechselgeld.

Definitiv NEIN. Nur Banknoten mit dem Treasury Siegel sind gültige Zahlungsmittel. Und dieses Siegel gibt es erst ab der Serie 1862.



Geschrieben von rista am 24.12.2020 um 00:56:

  RE: 2021

Zitat:
Original von Huehnerbla
das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.


Danke! Für diese Maßnahme absolut nachvollziehbar, zumal ein guter Anteil der so eindringenden Ware einfach nur billigster Müll ist und wenn er nicht funktioniert: ex & hopp. Ich schätze aber, dass viele der Anbieter schon nachgezogen haben und nun direkt aus dem Container ab HH & Co. verkaufen. Schade ist, dass man mit einer angedachten guten Tat wieder x schlechte Dinge nach sich zieht. Schauen wir, wie sich das dann in der Praxis für die Sammler gestaltet.

Gruß rista



Geschrieben von Lord Vader am 24.12.2020 um 01:16:

 

Zitat:
Vor allem in Österreich dürfte das allerdings ein richtiger Spaß werden.


Bei der Post ist immer Chaos, daran wird sich nichts ändern gross grinsend



Geschrieben von freiberger am 24.12.2020 um 03:03:

 

Die Zahl 1830 habe ich völlig aus der Luft gegriffen. Ich habe mich damit auf nichts bezogen / nicht mein Sammelgebiet. Ich hab nur deutlich machen wollen, das es geht.



Geschrieben von ernte am 25.12.2020 um 14:20:

 

Unter 5 Euro erhebt der Zoll keine Abgaben.
Ich vermute mal das bleibt auch so.
Damit läge die Grenze bei 26 Euro und paar Cent.



Geschrieben von Huehnerbla am 27.12.2020 um 18:41:

 

Zitat:
Original von ernte
Ich vermute mal das bleibt auch so.

Hallo,

danach sieht es nach derzeitigem Stand nicht aus.
Vorgesehen ist aber zumindest in Deutschland eine Anmeldung in elektrischer Form über ATLAS-IMPOST oder so etwas in der Richtung.



Geschrieben von ernte am 29.12.2020 um 12:50:

 

Hast Recht wenn § 23 der Zollverordnung geändert wird. Dann wird es unter umständen richtig teuer und kompliziert.

Je nachdem wie der Wert der Ware ist.

bis 150 Euro
150 bis 1000 Euro
mehr als 1000 Euro

Am bequemsten wird dann wohl der Service der Post gegen Gebühr (die Rede ist von 6 Euro) werden. Dann hat man keine Mühen.



Geschrieben von cat$man$ am 29.12.2020 um 15:07:

 

Hat da jemand kapiert, was jetzt bezüglich Zoll beschlossen wurde?

Bleibt jetzt das VK in der Zollunion?
Bleibt Nordirland allein in der Zollunion?
Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung, was da gestern Anja Kohl in "Börse vor 8" gesagt hat.



Geschrieben von Huehnerbla am 29.12.2020 um 17:30:

 

Zitat:
Original von ernte
Am bequemsten wird dann wohl der Service der Post gegen Gebühr (die Rede ist von 6 Euro) werden. Dann hat man keine Mühen.

Hallo,

Stand heute sollen die 6 Euro bei eigener Anmeldung per Web-Interface nicht anfallen.


Zitat:
cat$man$
Hat da jemand kapiert, was jetzt bezüglich Zoll beschlossen wurde?

Hallo,

die Briten sind raus aus der EU, haben aber eine Freihandelszone vereinbart. Ab 1. Januar 2021 sind die Sendungen von der Insel zollrechtlich zu behandeln. Zölle gibts zwar keine, aber die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig. Bei Lieferungen aus Nordirland bleibt alles so, wie es bisher war.



Geschrieben von cat$man$ am 29.12.2020 um 22:38:

 

Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von ernte
Am bequemsten wird dann wohl der Service der Post gegen Gebühr (die Rede ist von 6 Euro) werden. Dann hat man keine Mühen.

Hallo,

Stand heute sollen die 6 Euro bei eigener Anmeldung per Web-Interface nicht anfallen.


Zitat:
cat$man$
Hat da jemand kapiert, was jetzt bezüglich Zoll beschlossen wurde?

Hallo,

die Briten sind raus aus der EU, haben aber eine Freihandelszone vereinbart. Ab 1. Januar 2021 sind die Sendungen von der Insel zollrechtlich zu behandeln. Zölle gibts zwar keine, aber die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig. Bei Lieferungen aus Nordirland bleibt alles so, wie es bisher war.


Also wenn ich etwas in London bestelle, muss ich künftig aufs Zollamt.

Wenn der VK aber einen Briefkasten in Belfast hat, dann muss ich nicht aufs Zollamt.



Geschrieben von Huehnerbla am 29.12.2020 um 23:51:

 

Zitat:
Original von cat$man$
Also wenn ich etwas in London bestelle, muss ich künftig aufs Zollamt.

Wenn der VK aber einen Briefkasten in Belfast hat, dann muss ich nicht aufs Zollamt.

Hallo,

so ungefähr soll sich das abspielen.



Geschrieben von Lord Vader am 11.01.2021 um 18:09:

  RE: 2021

Zitat:
Original von Huehnerbla
Zitat:
Original von rista
Welche Gründe gibt es denn für den Wegfall, war das eine Regelung mit Verfallfrist?

Hallo,

das war eine Entscheidung der EU-Kommission, die aber schon eine Weile im Raum schwebte. Der Stichtag wäre eigentlich der 1. Januar 2021 gewesen, wegen Corona hat man das auf Juli verschoben. Grund der Maßnahme ist die Wettbewerbsverzerrung durch Kleinlieferungen aus China, die quasi steuerfrei in die EU kommen.


So die neue Regelung für Österreich steht und gilt nur für Bestellungen beim Händler im Ausland, für Privat an Privat gibt es bis 150 Euro keine Zollformalitäten gross grinsend



Geschrieben von vermeer am 14.07.2021 um 17:43:

 

habt ihr schon alle eine Eori Nummer? Diese wird nämlich nun nötig sein, wenn Lieferungen aus dem Ausland kommen. Musste da auch erstmal mit der Hotline vom Zoll telefonieren. Das geht ein paar Tage bis die Nummer zugewiesen wird. Daher bereitet Euch vor für internationale Lieferungen.

Auf der anderen Seite habe ich immerhin eine Zolltarifnummer für unsere Sammelleidenschaft erhalten welche 0 Zoll und den reduzierten MwSt. Satz berechtigt.

Aber alles in allem viel Stress beim ersten mal.

Gruß
vermeer



Geschrieben von maxlooe am 14.07.2021 um 20:08:

  RE: 2021

Die Abgabenfreiheit besteht generell für Waren unter 150 EUR im Zollgebiet der Union.

Kursgültige Banknoten mit der Zolltarifnummer:

4907 0030 -BANKNOTEN

sind aber sowieso zollfrei. Drittlandszollsatz (103)
ERGA OMNES (ALLE) 0,00 %

Da ist es egal ob die 150 EUR wert sind oder mehr.

Und eine EORI-Nummer benötigen nur Wirtschaftsbeteiligte.



Geschrieben von cat$man$ am 14.07.2021 um 20:28:

  RE: 2021

Was heißt Wirtschaftsbeteiligte? Sobald ich was kaufe, nehm ich an der Wirtschaft teil. (Nicht nur in der Wirtschaft, sagte mein WR-Lehrer immer.)



Geschrieben von QQQAA am 14.07.2021 um 20:55:

  RE: 2021

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Verwendung-der-EORI-Nummer/verwendung-der-eori-nummer_node.html

Da wird geholfen..(und ich helfe dir ja auch gerne)
Im Dienste des Sammlers


angetrieben von: Burning Board 2.3.3, entwickelt von WoltLab GmbH