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Geschrieben von Reichsbank (†) am 25.05.2008 um 15:38:

  Stempelmarken, Bestimmung, Zweck ?

Hallo Experten,
habe schon seit langem diese 2 Stempelmarken, auf der Rückseite eines Vertrages zwischen einem Tankstellenbetreiber und einem Lieferanten aufgeklebt. Der Vertrag ist vom 09.06.1925.
Könnte das eine Gebühr für eine Beglaubigung durch einen Notar sein oder sowas in der Art ?
Die Marken mit der Umschrift " Preußen Stempelmarke" sind Überdrucke von 2 Goldmark auf 200 Mark und 1 Goldmark auf 100 Mark.Die 3 blauen Stempel haben die Inschrift Stempelverteiler Nr.211. Aber das müsste eigentlich ganz gut auf dem Scan zu sehen sein.Der Scan hat leider einen gelbstich, die Marken sind eher rötlich.
Hat noch jemand Infos dazu ?

Gruß,
Reichsbank



Geschrieben von nick1k am 25.05.2008 um 16:03:

  RE: Stempelmarken, Bestimmung, Zweck ?

Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, habe aber folgenden Hinweis gefunden...

Zitat:
Stempel = im Steuerwesen und in der öffentlichen Verwaltung : Mittel zur Erhebung von Gebühren und Steuern (Gebühren; Steuer- Stempel). Diese Erhebungsform setzt leichte Berechenbarkeit der Abgaben unds genaue Kontrolle zur Vermeidung von Fälschungen und Hinterziehungen voraus.

Formen:
1.) der Stempelbogen (Blankett) unbeschriebener Papierbogen mit dem Stempelaufdruck zur Aufzeichnung bestimmter gebührenpflichtiger Rechtshandlungen usw.
2.) die Stempelmarken werden auf das steuerpflichtige Schriftstück geklebt und dann mittels Duchstreichens, Abstempelung oder dergleichen entwertet.
3.) die gestempelte Umhüllung (Banderolen) dienen als Umschläge und Verpackungen von Gegenständen, die einer Aufwandssteuer unterliegen (z.B. Tabak).
4.) bei der direkten Abstempelung wird das Stempelzeichen dem steuerpflichtigen Gegenstand mechanisch aufgedrückt (z.B. Spielkarten).

Zur ordentlichen Quellengabe:
Weitere interessante Erklärungen gibt es unter
http://www.fiskalvorpost.de/mglossar.html

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Reichsbank (†) am 25.05.2008 um 16:29:

  RE: Stempelmarken, Bestimmung, Zweck ?

Hallo nick1k,
vielen Dank für Deine Bemühungen.
Ist dann wohl eine Bestätigung für irgendwelche steuerlichen Gebühren. Wofür in diesem Fall auch immer. Wahrscheinlich mussten solche Verträge damals von staatlicher Stelle genehmigt werden.

Gruß,
Reichsbank



Geschrieben von nick1k am 25.05.2008 um 16:47:

  RE: Stempelmarken, Bestimmung, Zweck ?

Zitat:
Original von Reichsbank
Wahrscheinlich mussten solche Verträge damals von staatlicher Stelle genehmigt werden.

Sofern es sich nicht um den Kauf/Verkauf eines Grundstückes gehandelt hat, eher nicht. D.h., eigentlich bedurfte es auch hier keiner Genehmigung im staatlichen Sinne: Grundstücksverkäufe mußten wegen der Tragweite nur besonders beglaubigt werden und zwar von einem Notar. Vermerkt mußte das dann im Grundbuch. Ich glaube, das ist auch heute noch so...

Ich denke eher, das es sich um eine Form der Steuer handelt. Der Stempelverteiler hat vermutlich die Stempelmarken verwaltet und bei Ausgabe entsprechende Gelder eingezogen und dem Staat weitergereicht. Irgendwo habe ich heute Vormittag gelesen, das es schon 1914 Bestrebungen gegeben haben muß, die Scheckstempel im Bankbereich einzustellen. (Aber das gehört eigentlich in das andere Thema von Hercule...) Wart´ mal...
...jope, da isses ja

Zitat:
Der Landesverband Südbayern des Hansabundes - erklärt einem Privat-Telegramm aus München - zufolge in einer Resolution die Aufhebung - des den Handelsverkehr, besonders aber auch Gewerbe- und Mittelstand belästigenden und hemmenden Scheckstempels - für dringend geboten, zumal die aus dem Scheckstempel sich ergebende geringe Einnahme von drei Millionen für den Milliardenhaushalt des Reiches von keiner wesentlichen Bedeutung sei, und schon bei der Aufstellung des Etats ohne jede Schwierigkeit eingespart und ausgeglichen werden könnte.

Quelle hier

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von WORLDNOTES am 25.05.2008 um 19:34:

  RE: Stempelmarken, Bestimmung, Zweck ?

Der Ursprung der Stempelmaken ist Berlin-Schöneberg. ( Da bin ich groß geworden )


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