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Geschrieben von Huehnerbla am 16.02.2004 um 18:41:

  §§ 146 bis 152 RStGB

Durch die Geschichte mit den Abbildungsvorschriften des Euro ist mir eine in Vergessenheit geratene Geschichte wieder eingefallen.

Ich bin auf der Suche nach den Ur-Paragrafen des Achten Abschnitts des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 (inkraftgetreten 1872).
Dieser Abschnitt umfasst die §§ 146 bis 152 (Geld- und Wertzeichenfälschung).
Wer kann mir den Originalwortlaut besorgen ?
Interessant sind für mich auch Änderungen der einzelnen Paragraphen im Laufe der Zeit (bis heute).



Geschrieben von thurai am 16.02.2004 um 23:10:

Fragezeichen §§ 146 bis 152 RStGB...

Servus Jürgen,

vielleicht kann ich Dir helfen, meinst Du diese Paragraphen, dann schau mal

hier

Gruß thurai augenzwinkernd augenzwinkernd



Geschrieben von Huehnerbla am 17.02.2004 um 11:49:

 

Richtig, genau diese Paragraphen meine ich,
ABER
diese Paragraphen haben einen Sachstand vom 26.06.2001 !

Was ich suche ist die Urform vom Mai 1871.
Da steht noch richtig Zuchthaus statt Freiheitsstrafe Teufelskopf



Geschrieben von thurai am 17.02.2004 um 17:00:

 

Hallo Jürgen,

die Urform habe ich auch nicht, ich hatte nur ein bischen ""gegoogelt"" und hab dabei diese §§ gefunden...

Zitat:
Da steht noch richtig Zuchthaus statt Freiheitsstrafe


Das steht ja bei unseren DM - Scheinen mit Ausgabe 1960 auch..!!

Gruß thurai augenzwinkernd augenzwinkernd


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