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Geschrieben von Fletcher am 16.12.2014 um 07:49:

 

Glückwunsch.

Ja, man darf sich oft nicht so einfach "abspeisen" lassen. Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal doch aus.

Fletcher



Geschrieben von QQQAA am 16.12.2014 um 09:19:

 

Da jetzt auch eine kleine Geschichte..

Vor kurzem kam auch eine Kundin zu mir, und hatte zwei Sparbücher der Schmidtbank(!) unentwertet aus den späten 70ern und frühen 80ern gefunden ...War gar nicht so wenig drauf.
Zuerst bei der Coba (Nachfolgeinstitut) angerufen. Gibts nicht mehr, bzw. nix mehr auffindbar. Nun gut. Bissl recheriert, dann saufrechen Brief an die Respa in Hof geschrieben, da sitzt noch einer der die Schmidtbank quasi abwickelt.

Dauert es ein paar Wochen, dann kammen tatsächlich ein paar Tausend Euro für die Kundin, aber nur das kleine Sparbuch....das große fehlt noch.

Gerade bei bei Bankzusammenlegungen, oder bei Abwicklungen die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen ist es für eine Bank immer schwierig die Unterlagen noch zusammenzutragen. (Auch weg. der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen)

Wir z.b. haben 1973 erst auf EDV umgestellt, da finden sich zumindest noch Mikrofiiche. Vorher sind noch die Ausgabenachweise und Jahreskonten der Sparkassenbücher zum Teil ab den 40 Jahren noch vorhanden.



Geschrieben von nick1k am 16.12.2014 um 10:48:

 

Zitat:
Original von QQQAA
Gerade bei bei Bankzusammenlegungen, oder bei Abwicklungen die Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen ist es für eine Bank immer schwierig die Unterlagen noch zusammenzutragen. (Auch weg. der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen)

Wir z.b. haben 1973 erst auf EDV umgestellt, da finden sich zumindest noch Mikrofiiche. Vorher sind noch die Ausgabenachweise und Jahreskonten der Sparkassenbücher zum Teil ab den 40 Jahren noch vorhanden.

Gerade darin könnte aber auch ein Problem liegen. Die Lesbarkeit der Daten ist begrenzt. Wer von uns hat noch einen Kassettenrekorder im Haus?
Da sind mir die guten alten Papierarchive lieber. Das Papier hält zwar auch nicht ewig - was ist schon für die Ewigkeit? - aber immerhin ein Stück länger. Und ich benötige keinen Strom, um es zu lesen.

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Huehnerbla am 16.12.2014 um 13:14:

  1955 - 1983

Hallo,

machmal vergehen eben ein paar Tage, bis zur nächsten Buchung ...



Geschrieben von nick1k am 16.12.2014 um 13:19:

  RE: 1955 - 1983

Zitat:
Original von Huehnerbla
machmal vergehen eben ein paar Tage, bis zur nächsten Buchung ...

Da ist in der Zwischenzeit mindestens eine Generation Bankangestellte am Schalter verschlissen worden...

War aber nicht Deins, oder? augenzwinkernd

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Huehnerbla am 16.12.2014 um 13:36:

  RE: 1955 - 1983

Zitat:
Original von nick1k
War aber nicht Deins, oder? augenzwinkernd

Hallo,

1955 hat es mich noch nicht gegeben ...

Das Buch wurde am 17.11.1954 angelegt, dann kamen drei Buchungen, schließlich noch die Buchung von 1955 (siehe Bild oben) und dann drei Buchungen im Jahr 1983. Die letzten beiden Buchgen stammen von 1998. Danach wurde es aufgelöst.



Geschrieben von jause am 16.12.2014 um 14:19:

 

Zitat:
Original von QQQAA
Schmidtbank(!)

Servus,

diese Bank wäre ja schon ein Sammelgebiet/Forschungsgebiet für sich...



Geschrieben von Adimh Liven am 16.12.2014 um 21:45:

 

Mal eine dumme Frage zu den gezeigten Postsparbüchern... irgendwie tauchen da nie Zinsgutschriften auf...? verwirrt Waren diese Sparbücher / Spareinlagen unverzinslich?



Geschrieben von Huehnerbla am 17.12.2014 um 13:22:

 

Hallo,

es gab auch Zinsen.
Und auch Kontobewegungen im Ausland.



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 17.12.2014 um 13:37:

 

Zitat:
Original von GHIHG
Eine wahre Begebenheit:

Meine Mutter(88) entdeckte beim Aufräumen ein Sparbuch letzter Eintrag Zinsgutschrift aus dem Jahre 1987, Wert 1987 mit Zinsen 688 DM. Die Freude bei meiner Mutter war groß, denn dieses Sparbuch hatte sie schon lange vergessen. Auf zur Bank (Raiffeisenbank), aber die Bank gab es nicht mehr wurde geschluckt von einer größeren Bank (Volksbank). Meine Mutter besuchte die Zweigstelle und legte das Sparbuch vor. Die Bankangestellte ganz kess, das Sparbuch ist nichts mehr wert und Sie könnte es gleich abgeben zum Entwerten. Dies tat aber meine Mutter nicht sondern nahm das Sparbuch wieder mit nach Hause und legte es mir bei einem Besuch vor und fragte ob es möglich ist, daß es nichts mehr Wert ist. Schliesslich hatte sie ja dieses Sparbuch als Notgroschen angelegt und hätte sich riesig gefreut über Geld das man schon lange vergessen hat. Ich nahm mich der Sache an und marschierte zur Bank. Die Bankangestellte sagte dieses Sparbuch existiert nicht mehr bei Ihnen, durch die Fussionierung wurden die Guthaben von Sparbüchern die älter als 20 Jahre waren ausgebucht. Diese Auskunft stellte mich nicht zufrieden und ich verlangte den Zweigstellenleiter. Diesen verwickelte ich jetzt in eine längere Disskussion und zeigte etliche Verfahrensfehler auf und stellte ihn vor die Alternative. Entwerder bekommt meine Mutter das Sparbuch ausbezahlt oder ich gebe das Ganze an die Presse. Ich belies das Sparbuch bei der Bank nicht ohne eine schriftliche Bestätigung der Bank mit Fotocopie. Nach einer Woche soll ich mich dann nochmal bei der Bank melden. Kurzum nach etwa 10 Tagen bekam ich 1.250 € ausbezahlt mit der Feststellung, daß es nicht mehr nachvollziehbar wäre was das Sparbuch heute für einen tatsächlichen Wert hätte. Übrigens das entwertete Sparbuch hab ich nicht mehr bekommen (für Sammlerzwecke).

Gruß ABCBA


Hab gerade mal überschlagen, dann sind die von einer durchschnittlichen Jahresverzinsung von ca. 3 Prozent ausgegangen und haben am Ende den Umtausch der DM in den Euro vergessen.
Bist Du gut bei weggekommen. Glückwunsch!



Geschrieben von A0000001A am 17.12.2014 um 13:57:

 

Hallo,
ich habe mal gerechnet, ich weiß zwar nicht, wann sich die Sparbuchvorlage abgespielt hat, aber ich nehme mal einfach den 31.12.13 aus Vereinfachungsgründen.

So komme ich auf einen Wert von 1250 EUR bei einer angenommenen jährlichen Durchschnittsverzinsung von 5%
Bei 3% wären es nur 760 EUR gewesen.
Interessanter Gedankenansatz, Georg, dass die Bank vergessen hätte, in EURO umzurechnen. Möglich, aber unrealistisch.

Das Kapital von 1987 (umgerechnet ca. 350 EUR hat sich also in 26 Jahren ver-3,5-facht.

Bei einer heutzutage "üblichen" Sparbuchverzinsung von 0,05% wären übrigens aus den 351,76 ganze 356,37 geworden - in 26 Jahren. Ein Hoch auf unsere Zeit!



Geschrieben von A0000001A am 17.12.2014 um 14:34:

 

Hallo ABCBA,

ja das ist so eine Geschichte wo so manche Bank den Kunden gerne wegschickt mit dem Hinweis das Sparbuch sei ungültig, und vielleicht 8 von 10 Leuten nehmen das dann hin.
Wenn man sich aber auskennt und dies der Bank entsprechend klar macht, hat diese 2 Möglichkeiten: Entweder eine Kulanzentscheidung oder man berechnet den tatsächlichen heutigen Wert. Man kann problemlos die Zinssätze der letzten Jahre recherchieren und entsprechend anwenden. Ist halt nur mehr Arbeit. Aber der Kunde hat ein Recht darauf.
Dass dabei mehr als 1250 EUR rausgekommen wären, glaube ich aber nicht von daher ist es gut so wie es ist.

Gruß Tobias



Geschrieben von Notaphilist am 17.12.2014 um 14:41:

 

Zitat:
Original von GHIHG
Servus,

ich glaube gar nicht, daß es um eine vernünftige Verzinsung ging. Sondern durch die Disskussion haben sich gravierende Verfahrensfehler aufgetan. Zum Beispiel wurde meine Mutter nicht informiert bei der Fussion, ferner wurde meine Mutter auch nicht informiert über die Umstellung von DM auf Euro. Dies sind Ereignisse die eine Unterbrechung der langen Zeit (Vergessen) zur Folge gehabt hätten. Man wollte da keinen Gerichtsstreit, der auch nur Kosten verursacht hätte. Also hat man sich kulantt gezeigt und die
Sache ist erledigt.

Gruß ABCBA


Hallo ABCBA,

nur einmal hypothetisch gefragt. Nehmen wir mal an jemand erwirbt auf dem Flohmarkt genau so ein unerloschenes Sparbuch. Würde dieser auch das Guthaben ausbezahlt bekommen?

Mfg der Notaphilistaugenzwinkernd



Geschrieben von A0000001A am 17.12.2014 um 15:15:

 

Wenn ich mich richtig erinnere, berechtigt die Vorlage eines Sparbuchs im Normalfall zu Abhebungen, Einzahlungen etc. - jedoch nicht zur Auflösung, dies muss durch den Kontoinhaber oder die rechtmäßigen Erben geschehen. Zudem ist die Vorlage eines Uralt-Sparbuchs kein Normalfall. Ein Normalfall wäre, meine Mutter gibt mir ihr Sparbuch mit, ich soll was abheben. Ich brauche hierzu keine Kontovollmacht. Allerdings kann eine Bank im Verdachtsfalle eine Auszahlung verweigern und sich die Berechtigung für die Transaktion nachweisen lassen.



Geschrieben von Larssss am 17.12.2014 um 15:28:

 

Zitat:
Original von Notaphilist
Hallo ABCBA,

nur einmal hypothetisch gefragt. Nehmen wir mal an jemand erwirbt auf dem Flohmarkt genau so ein unerloschenes Sparbuch. Würde dieser auch das Guthaben ausbezahlt bekommen?

Mfg der Notaphilistaugenzwinkernd


glaube ich nicht, so weit ich weiß nur der im Sparbuch genannte Eigentümer.
Wenn ich mich recht erinnere musste man sogar immer den Perso vorzeigen.

Ich muß glatt mal schauen, habe auch noch 2 Sparbücher aus DM Zeiten.
Eines auf dem die Sicherheitsleistung für die Wohnung drauf ist (2 x Kaltmiete, wie das damals so üblich war, welches aber der Vermieter hat) und ein weiteres habe ich daheim, bei dem die letzte Buchung mit Sicherheit auch zu DM Zeiten getätigt wurde.

MFG Lars



Geschrieben von nick1k am 17.12.2014 um 15:33:

 

Zitat:
Original von Notaphilist
nur einmal hypothetisch gefragt. Nehmen wir mal an jemand erwirbt auf dem Flohmarkt genau so ein unerloschenes Sparbuch. Würde dieser auch das Guthaben ausbezahlt bekommen?

Die gleiche Frage hatte ich --> hier auch schon gestellt, und --> das (klick mich bitte) bzw. die zwei nachfolgenden Beiträge zur Antwort bekommen.

Zitat:
Original von A0000001A
Wenn ich mich richtig erinnere, berechtigt die Vorlage eines Sparbuchs im Normalfall zu Abhebungen, Einzahlungen etc. - jedoch nicht zur Auflösung, dies muss durch den Kontoinhaber oder die rechtmäßigen Erben geschehen.

Na gut, dann hebe ich von den hypothetischen 5.000 Euro nur bis auf 5 alles ab. Damit löse ich das Konto ja nicht auf...

Zitat:
Zudem ist die Vorlage eines Uralt-Sparbuchs kein Normalfall. Ein Normalfall wäre, meine Mutter gibt mir ihr Sparbuch mit, ich soll was abheben. Ich brauche hierzu keine Kontovollmacht. Allerdings kann eine Bank im Verdachtsfalle eine Auszahlung verweigern und sich die Berechtigung für die Transaktion nachweisen lassen.

Da wird´s schwierig. Wenn nun keine Erben auffindbar sind bzw. existieren, ich aber das Sparbuch nun mal besitze...?

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von Notaphilist am 17.12.2014 um 15:59:

 

Hallo,

offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Auslegungen und Verfahrensweisen, daher habe ich die Frage "nochmal" gestellt.
Wahrscheinlich gibt's da keine einheitliche Regelung, das ist sicher vom vorliegenden Fall und der Art der Bank (eigene Richtlinien des Kreditinstitutes, und Sparvariante+Bestimmung) abhängig.
Sollte der Fall des Findens eintreten kann man wahrscheinlich nur probieren.

Mfg der Notaphilistaugenzwinkernd



Geschrieben von A0000001A am 17.12.2014 um 16:10:

 

Wenn ich mich in meine Zeit am Schalter zurückversetze, und mir hätte jemand ein Uralt-Sparbuch aus DM-Zeiten, mit einem anderen Namen vorgelegt, hätte ich weder was ausbezahlt noch in seinem Auftrag eine nachträgliche Ermittlung des Saldos initiiert.

Der Vorleger muss hier definitiv die Umstände erklären.
Ansonsten gibts nix. Ich kann mir nicht vorstellen, selbst dass ein rechtmäßiger Erwerb zur Auflösung oder Auszahlung verpflichten würde (z.B. Kauf oder Schenkung des Sparbuchs). Ein Sparbuch muss bei Übertragung der Rechte am Guthaben auf diese Person umgeschrieben werden. In der Praxis würde das Sparbuch aufgelöst und auf den neuen Sparer ein neues angelegt, mit Zustimmung des alten Sparers.

Die Rechtslage ist bei Spareinlagen auch definiert:
Zitat:
Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“ im Sinne des § 808 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach kann das Kreditinstitut an den jeweiligen Vorleger des Sparbuchs mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen, sofern die Verfügung innerhalb der vertraglichen Abmachung liegt (der so genannten „versprochenen Leistung“; also nur Verfügungen über gekündigte Beträge und im Rahmen der unten genannten Ausnahme). Das Sparbuch enthält den Namen des Gläubigers, das schuldende Kreditinstitut darf jedoch im Rahmen der versprochenen Leistung an jeden Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen. Es wird auch deshalb qualifiziertes Legitimationspapier genannt, weil es sich um eine Urkunde handelt, bei der der Schuldner nur an den Inhaber zu leisten braucht. Sparbücher geben den Namen des Gläubigers an, werden aber mit der Bestimmung ausgegeben, dass die versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann.


Zitat:
Der Begriff hinkendes Inhaberpapier (§ 808 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist missverständlich, denn es handelt sich um Namenspapiere mit Legitimationsklausel. Zwar ist jeder Inhaber des Sparbuchs berechtigt, die versprochene Leistung vom Kreditinstitut zu verlangen (Inhaberpapier), das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation des Vorlegers zu zahlen (Einschränkung der Legitimationswirkung).


Zitat:
Übertragbarkeit: Zunächst ist bei Namenspapieren lediglich der namentlich Benannte berechtigt, die Leistung vom Schuldner zu verlangen. Bei Sparbüchern ist deshalb zunächst der namentlich genannte Sparer alleine berechtigt, Auszahlungen vom Kreditinstitut zu fordern. Sofern eine Übertragung vom namentlich Benannten auf andere Gläubiger erfolgen soll, werden Spar(kassen)bücher (genauer: die darin verbrieften Spareinlagen) wie alle Namenspapiere durch Zession übertragen. Eine bloße Übergabe des Spar(kassen)buchs ist für die Rechtswirksamkeit einer Übertragung weder ausreichend noch erforderlich. Vielmehr muss die in der Urkunde verbriefte Spareinlage nach den § 398, § 413 BGB durch Zession vom bisherigen Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden. Der Zessionar hat sodann Anspruch auf Herausgabe der Urkunde (§ 412, § 985, § 952 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Recht am Sparbuch (Eigentumsrecht an der Urkunde) folgt also dem Recht aus dem Sparbuch (Forderungsrecht). Da die Zession schuldrechtlichen Grundsätzen folgt, ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, weil dieser nur im Sachenrecht vorgesehen ist. Materiell Berechtigter aus einem Sparkassenbuch ist, wer sich durch eine lückenlose Zessionskette, die auf den Aussteller der Urkunde zurückzuführen sein muss, legitimieren kann.



Geschrieben von Adimh Liven am 18.12.2014 um 06:52:

 

Zur Auszahl-Legitimation: zumindest die Sparkasse bot in den 1990ern an, daß man Sparbücher mit einem persönlichen Kennwort "verriegeln" konnte. Ausgezahlt wurde dann nur an den, der in den Auszahlbeleg das korrekte Kennwort eintragen konnte, oder eben gegen Ausweisvorlage an den im Sparbuch Eingetragenen (falls er sein eigenes Kennwort vergessen haben sollte).

Wer das Kennwort nicht wußte: Pech gehabt!

Das Kennwort konnte sich der Inhaber frei ausdenken, es konnte auch irgendeine willkürliche Buchstabenkombination sein, die nicht mal aussprechbar sein mußte.

Ich hatte ein Kennwort drauf, meine Oma auch. Ihr Sparbuch habe ich geerbt, zum Glück hatte sie mir eigens dafür rechtzeitig das Kennwort gesagt. Vereinfachte das Erbe erheblich.



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 18.12.2014 um 07:09:

 

Zitat:
Original von Adimh Liven
Zur Auszahl-Legitimation: zumindest die Sparkasse bot in den 1990ern an, daß man Sparbücher mit einem persönlichen Kennwort "verriegeln" konnte. Ausgezahlt wurde dann nur an den, der in den Auszahlbeleg das korrekte Kennwort eintragen konnte, oder eben gegen Ausweisvorlage an den im Sparbuch Eingetragenen (falls er sein eigenes Kennwort vergessen haben sollte).

Wer das Kennwort nicht wußte: Pech gehabt!

Das Kennwort konnte sich der Inhaber frei ausdenken, es konnte auch irgendeine willkürliche Buchstabenkombination sein, die nicht mal aussprechbar sein mußte.

Ich hatte ein Kennwort drauf, meine Oma auch. Ihr Sparbuch habe ich geerbt, zum Glück hatte sie mir eigens dafür rechtzeitig das Kennwort gesagt. Vereinfachte das Erbe erheblich.


Als rechtmäßiger Erbe brauchst Du kein Kennwort wissen.
Das ist lediglich gegen Missbrauch und berechtigt die Bank nicht zur Verweigerung. Es halt nur etwas umständlicher.



Geschrieben von QQQAA am 18.12.2014 um 10:11:

 

Genau...an den oder die rechtmäßigen Erben muß ausbezahlt werden.
Unabhängig vom Kennwort. Gibt es übrigens heute noch.



Geschrieben von Notaphilist am 18.12.2014 um 23:24:

 

Hallo,

um aufs eigentliche Zurück zu kommen, das Sammeln. lächelnd

Es sind zwar nicht grafisch die attraktivsten Bücher, aber dennoch für mich als regionaler Sammler sehr interessant.

In manchen Sparbüchern findet man nicht nur Belege für Einzahlungen, Auflösungen etc. sondern auch mal einen kurzen Brief, der etwas Aufschluss über die Bücher gibt.
Weiterhin habe ich einmal ein paar seltenere Stücke angehängt. Einmal ein Sparbuch der ADCA Freiberg, ein Sparbuch der Sächsischen Landesbank Zweigstelle Freiberg und ein sogenanntes Einlagenbuch der Girozentrale Sachsen. Letzteres ist sehr interessant und zeigt Summen auf die für die damalige Zeit sicher astronomisch für den Normalbürger waren. Daher gehe ich davon aus das es hier um Einlagen einer Firma geht.

Die meisten Spar-Bücher beginnen meist um 1939/1040 oder haben ihre Anfänge in den 20er Jahren. Was sind eure ältesten Bücher?

(Namen wurden unkenntlich gemacht!)

Mfg der Notaphilistaugenzwinkernd



Geschrieben von Manfred am 25.12.2014 um 15:49:

  Sparbuch aus der Familie

Hallo zusammen,
hier ein schönes Sparbuch aus der Familie.
Aussteller war die Kreissparkasse Schwenningen, damals die Hauptzweigstelle von der Kreissparkasse Rottweil.
Gruß
Manfred



Geschrieben von Fletcher am 25.12.2014 um 16:55:

  RE: Sparbuch aus der Familie

Ja, schönes Exemplar, aber warum hat der Einzahler fast immer Beträge mit einer "4" am Ende eingezahlt?

Fletcher



Geschrieben von vermeer am 25.12.2014 um 22:16:

 

das Sparbuch ist auch schön, arbeite gerade an meinem Vortrag zum Währungswesen nach dem 2. Weltkrieg anhand von Banknoten...



Geschrieben von Manfred am 26.12.2014 um 10:36:

  RE: Sparbuch aus der Familie

Zitat:
Original von Fletcher
Ja, schönes Exemplar, aber warum hat der Einzahler fast immer Beträge mit einer "4" am Ende eingezahlt?

Fletcher


Zu Deiner Frage: oben links steht das Wort Mündel.
Ich denke es war die Unterstützung für den Halbwaisen, der Vater ist im zweiten Weltkrieg gefallen.
Gruß
Manfred



Geschrieben von Manfred am 26.12.2014 um 10:51:

  Sparbuch

Guten Morgen,
im Anhang ein weiteres Sparbuch der Städtischen Sparkasse Schwenningen.
Der Sitz war im neuen Rathaus das 1927 erbaut wurde, heute ist dort das Bürgeramt untergebracht.

Man beachte die Werbung auf der Rückseite:
Schwenningen a. Neckar Sitz der Uhren-Weltindustrie.
Heute leider Vergangenheit.

Gruß
Manfred



Geschrieben von nick1k am 26.12.2014 um 13:54:

 

Zitat:
Original von vermeer
das Sparbuch ist auch schön, arbeite gerade an meinem Vortrag zum Währungswesen nach dem 2. Weltkrieg anhand von Banknoten...

Das habe ich mir jetzt genauer angesehen... der Inhaber hat am 24. Juni 1948, also nach der Währungsreform noch 300,-- Reichsmark einbezahlt bzw. einzahlen können? Umstellung ist keine erfolgt? Ungewöhnlich. Oder habe ich etwas übersehen?

Grüße lächelnd augenzwinkernd
nick1k



Geschrieben von vermeer am 26.12.2014 um 14:40:

 

Hallo nick1k,

Du hast recht. Einzahlung nach dem 20.6. aber Umstellung vom 4300 ist erfolgt.
2150 zu 10:1
Und später 20% vom festkonto gleich 43 dm

Die Frage ist. Was war der Stichtag für die Spareinlagen ? Denn vor dem 20.6 war ja auch mal ein Guthaben von 4300 Reichsmark vorhanden.

Gruß
Vermeer



Geschrieben von KaBa am 26.12.2014 um 20:47:

 

Da kann ich ja tatsächlich mal wieder etwas Sinnvolles beitragen:

Bücher die von Heller auf Reichsmark umgemünzt wurden, Kinder die zum Sparen erzogen wurden, Scheckhefte die noch im späten Oktober 44 in Ostpreußen eifrig benutzt wurden, Guthaben die in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich berechnet wurden, usw. Aber das Liebste ist mir das Dresdner Sparkassenbuch. Es beginnt während des ersten Weltkrieges, bekommt die Inflation mit, die Umrechnung auf Goldmark, in Reichsmark, und schlussendlich endet es 1949.

Das Buch aus Angermünde ist leider nicht farbecht abgebildet unglücklich durch die Kompression


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