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Geschrieben von xxxepf am 01.11.2016 um 22:38:

 

Zwangsanleihe 2. Ausgabe und
Zwangsanleihe 3. Ausgabe teuflisch lachend
Dazwischen liegen nur noch 19 Tage

Die Aussage mit 1936 hatte ich so aus dem Internet übernommen.
Stimmt aber nicht. Es war 10/11 1935.

Stimmt doch. Das Papier gibt es mit WM-Adler und HK-Adler.
Die KNs der Exemplare mit HK-Adler sind größer als die der mit WM-Adler.
Hier wurde also fliegend gewechselt.

Gruß Ralph



Geschrieben von hans80 am 12.11.2016 um 21:52:

 

Zitat:
Original von xxxepf
Hallo Hans,

ja, ich meinte das Datum der Anleihe, nicht das der Coupons.
Dem lässt sich aber leicht abhelfen. Also nochmal die Liste mit Coupondatum:

IV. Reihe 1890, Wz und Adler alt, 25.3.1920
IV. Reihe 1891, Wz und Adler alt, 31.3.1921
IV. Reihe 1892, Wz und Adler alt, 31.3.1921

II. Reihe 1913, Adler neu, Wz RSV-Linien, 28.10.1922

und dann noch die 2 Bilder von den DKS:
03.1920 und 09.1922

Der nächste Adler mit Hakenkreuz wurde von der RSV
dann seit 1936 verwendet.

Und noch mehr Bilder von Coupons mit Datum und Adler.

Gruß Ralph



Hallo Ralph,

ist mir erst jetzt aufgefallen:
Wenn Du die Prägesiegel deiner Zinscoupons von April und Oktober 1922 betrachtest,
haben wir hier einen weiteren Adlertyp, noch sehr nah am alten Reichsadler aber
Brustschild und Krone wurden schon gestrichen, ein "Übergangsadler".
Also gibt es drei verschiedene Prägestempel.

Gruß
Hans



Geschrieben von xxxepf am 12.11.2016 um 22:26:

 

Danke, schau ich mir an.

Gruß Ralph



Geschrieben von QQQAA am 12.11.2016 um 22:39:

 

Gab es damals nicht auch so etwas wie eine Flaggenverordnung?



Geschrieben von xxxepf am 16.11.2016 um 21:49:

 

Flaggenverordnung? Klar gab es das!
Sie hat wohl nicht überall Eingang gefunden.

Hier sind die Trockenstempel von den Coupons.
DKS muss ich mal schauen.

Und noch einige Adler von den Deckblättern
der Vollversammlungen der Reichsbank.

Gruß Ralph



Geschrieben von xxxepf am 16.11.2016 um 22:43:

 

Und hier noch die Adler von den DKS



Geschrieben von xxxepf am 16.11.2016 um 23:48:

 

Zitat:
Original von QQQAA
Gab es damals nicht auch so etwas wie eine Flaggenverordnung?


Du meinst so was?

Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler.

Vom 11. November 1919.

Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident Ebert

Der Reichsminister des Innern Koch


Erlaß über die Dienstsiegel.

Vom 30. März 1922.

Auf Vorschlag der Reichsregierung bestimme ich folgendes:

§ 1
[1] Das Reichssiegel wird in der Form und Größe der vorgelegten Bildtafel *) festgesetzt.
[2] Das große Reichssiegel zeigt den Reichsadler ohne Umschrift, von einem Kranz umgeben, das kleine Reichssiegel den Reichsadler mit einer die siegelführende Behörde bezeichnenden Umschrift.

§ 2
[1] Das große Reichssiegel wird von dem Reichspräsidenten, dem Reichskanzler und den Reichsministern sowie von dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs geführt; es wird bei feierlichen Beurkundungen, besonders bei Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen sowie bei Bestallungen angewendet.
[2] Des großen Reichssiegels können sich auch der Präsident des Reichstags und der Präsident des Reichswirtschaftsrats bedienen.
[3] Der Staatsgerichtshof, das Reichsgericht, das Reichsverwaltungsgericht und der Reichsfinanzhof verwenden das große Reichssiegel zur Ausfertigung von Urteilen und Beschlüssen, das Bundesamt für das Heimatwesen, das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung, das Reichsversicherungsamt, das Reichsversorgungsgericht und das Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung in den Fällen, in denen diese Behörde bisher das große Reichssiegel gebraucht haben.

§ 3
Im übrigen führen alle Reichsbehörden das kleine Reichssiegel.

§ 4
Die Reichsbehörden dürfen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form nur zu besonderen Zwecken und nur mit Genehmigung des vorgesetzten Reichsministers gebrauchen.

§ 5
Die zur Zeit in Gebrauch befindlichen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form dürfen aufgebraucht werden, wenn sie den Reichsadler nach der Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1877) zeigen.

§ 6
Der Reichsminister des Innern wird allgemein verbindlichen Richtlinien zur Ausführung des Erlasses aufstellen.

Berlin, den 30. März 1922.
Der Reichspräsident Ebert

Der Reichskanzler Dr. Wirth

*) Die Bildtafel in künstlerischer Ausführung nebst Abdruck des Erlasses über die Dienstsiegel und Abdruck der Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln und die Verwendung des Reichsadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen ist von der Reichsdruckerei, Abteilung Verlag, Berlin SW 68, Oranienstraße 91, zum Preise von 12 Mark zu beziehen. teuflisch lachend

Wie es der Zufall will, haben wir oben gerade eine künstlerische Ausgestaltung des Reichsadlers aus der Reichsdruckerei für die Versammlung am 30. März 1922. Damit sind wir auf der sicheren Seite. gross grinsend



Geschrieben von hans80 am 01.03.2017 um 18:26:

  Web-Artikel zu Kriegsanleihen

Unser Mitglied "glasemann" hat einen sehr interessanten Beitrag zu den deutschen
Kriegsanleihen verfasst:
http://nonvaleurs.tumblr.com/tagged/Kriegsanleihe

Gruß
Hans



Geschrieben von QQQAA am 01.03.2017 um 18:46:

  RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen

Danke Hans. .Lesenswert!
Auch ein Sammelgebiet das ich liebe..Aber leider bissl vernachlässige.



Geschrieben von xxxepf am 01.03.2017 um 23:23:

  RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen

Danke hans,

ein interessanter Artikel, aber nicht ganz konsistent.
Bild für 2. Kriegsanleihe Ausgabedatum 18.2.1915 fehlt,
Bild für 2. Kriegsanleihe Ausgabedatum 25.2.1915 ist vorhanden
aber am Schluss steht stattdessen 23.2.1915.
Die Bestimmungen des Reichskanzlers dazu sind vom 18.2.1915 und 22.3.1915,
die zu Grunde liegenden Gesetze vom 4.8.1914, 3.12.1914 und 22.3.1915.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass es verschiedene Varianten gibt.
Nun wäre es interessant zu überprüfen, ob sich dies auch in den KNs niederschlägt.
Durch die spätere Regelung bei der Anleiheablöseschuld sind die Abschnitte unter 500 M kaum eingelöst worden.
Gut für die Sammler lächelnd

Hier ist einer vom 18.2.1915
Sowohl bei den 100ern als auch bei den 200ern passen die KNs
der Abschnitte vom 10. Oktober 1914 nicht. Sei sind viel zu hoch,
sie passen (200M) an die Stelle Ende 2. Kriegsanleihe 1915
und 100M an die Stelle Ende 3. Kriegsanleihe 1915.


Gruß Ralph



Geschrieben von hans80 am 02.03.2017 um 01:43:

  RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen

Hallo Ralph,

Zitat:
Bild für 2. Kriegsanleihe Ausgabedatum 18.2.1915 fehlt

Nö, für den 18.02.15 ist eine SV über 100 Mark abgebildet.

Was mich etwas verwirrt ist die weitere Datumsnennung für die 2. KA 14.02.15
am Ende des Artikels. Für diese Variante habe ich noch keine Abbildung einer
Anleihe gesehen.

Ich habe mal die KNs der Anleihen von 100 bis 500 Mark aufgelistet, die mir bekannt
sind; die Ausgaben vom 15.10.14 und 25.03.15 scheinen von der Nummerierung
abzuweichen.

Gruß
Hans



Geschrieben von xxxepf am 02.03.2017 um 22:47:

  RE: Web-Artikel zu Kriegsanleihen

Zitat:
Original von hans80

NÖÖ

Ich habe mich vertan, ich meinte 14.2., hatte dann aber 18.2. im Kopf bong-bong

Zitat:
Original von hans80
die Ausgaben vom 15.10.14 und 25.03.15 scheinen von der Nummerierung
abzuweichen.


Ja genau, zu hoch, s.o.:

Sowohl bei den 100ern als auch bei den 200ern passen die KNs
der Abschnitte vom 10. Oktober 1914 nicht. Sei sind viel zu hoch,
sie passen (200M) an die Stelle Ende 2. Kriegsanleihe 1915
und 100M an die Stelle Ende 3. Kriegsanleihe 1915.

Beim 25.3.1915 ist mir dies nicht aufgefallen. kopfkratzend
Bild anbei, die ersten 3 sind vom 15.10.1914

Gruß Ralph



Geschrieben von hans80 am 07.03.2017 um 22:14:

  Bogenwasserzeichen bei Anleihen/Zinsscheinen

Hallo zusammen,

mir ist heute zufällig ein "Bogenwasserzeichen" bei den Schuldverschreibungen
aufgefallen (siehe roter Kreis in der Abbildung).
Konnte bei meinen Anleihen die Zahlen 1, 2 und 3 finden.

Kann das jemand auch bei den Zinsscheinen bestätigen
(habe bei meinen nichts gefunden)?
Dann könnte es evtl. auch bei Ro. 58 bis 61 welche mit Bogen-Wz. geben.

Gruß
Hans



Geschrieben von hans80 am 25.09.2017 um 15:53:

 

bezieht sich auf folgenden Post:
Vorübergehende Notausgaben - Zinskupons

Ich habe mir meine 1915er Anleihen nochmals genauer angesehen.
Die "Rechtsgrundlagen" der jeweiligen Ausgabedaten sind teilweise
sehr unterschiedlich:

- 18.02.1915
... ausgefertigt auf Grund der Gesetze vom 04. August und 3. Dezember 1914 ...

- 25.03.1915 (und 15.10.1914)
... ausgefertigt auf Grund des §8 Reichsschuldbuchgesetzes ...

- 17.04.1915
... ausgefertigt auf Grund der Gesetze vom 4. August 1914, 3. Dezember 1914
und 22. März 1915 ...

Die Angaben sind verkürzt dargestellt, die Verweise auf das RGBl. sind im orig. Text auf den Anleihen vorhanden.



Geschrieben von xxxepf am 25.09.2017 um 19:39:

 

Zitat:
Original von hans80

- 25.03.1915 (und 15.10.1914)
... ausgefertigt auf Grund des §8 Reichsschuldbuchgesetzes ...



ok, das ist interessant. belehrend
Zum einem war die Eintragung in das Schuldbuch an Bedingungen geknüpft,
so dass dann, wenn die Bedingungen nicht vorlagen, stattdessen ausgefertigte Schuldverschreibungen ausgehändigt wurden.
Auch konnte man jederzeit auch nachträglich verlangen,
dass Schuldbucheintragungen als ausgefertigte Schuldverschreibungen ausgehändigt wurden.

Damit erklärt sich der 25.3. händeklatschend

§8 sieht die Ausreichung von Schuldverschreibungen in der Höhe vor,
in der Forderungen aus dem Schuldbuch gelöscht werden.

Gruß Ralph



Geschrieben von xxxepf am 26.09.2017 um 07:21:

 

Hier ist der Ausschnitt einer Anleihe von 1890 mit Datum aus 1897.
Als Begründung wird §6 eines Gesetzes aus dem Jahr 1891 aufgeführt.
Dies ist das Reichsschuldbuchgesetzt von 1891.
Für die Kriegsanleihen gilt aus dessen Novelle §9 von 1910.
Ich werde dann mal die weiteren nicht ins Raster passenden
Anleihen dahingehend überprüfen.

Gruß Ralph



Geschrieben von xxxepf am 26.09.2017 um 17:41:

 

Bei den anderen Kandidaten, die nicht ins Raster passen ist es ebenso:

Ausgefertigt aufgrund des §8 des Reichsschuldbuchgesetzes...

Das Ausfertigungsdatum ist in diesen Fällen der 15.10.1914,
statt des 18.9.1914. Von den KNs her Ende 2. KA bzw. Anfang 3. KA.
1916 und 1917 gab es dann wohl neue Gesetze.

Gruß Ralph



Geschrieben von hans80 am 27.09.2017 um 07:52:

 

[Deutsches Reich] Kriegsanleihen 1914 - 1918

Dann wird mir auch zu dem Zinsschein (siehe Link) einiges klarer:
- datiert auf 25. März 1915 (damit Bezug zu Par. 8 Reichsschuldbuchgestz)
- tatsächlich aber erst im 1. Halbjahr 1925 ausgegeben,
da nur mit einem Zinsschein zum 1.7.25



Geschrieben von QQQAA am 14.01.2018 um 13:34:

 

Frage:
Ab und zu tauchen komplette Zinsbögen der Anleihen 1915-1918
auf. Also Mantel und Bogen.
Sind in letzter Zeit irgendwo komplette verkauft worden.
Wie würdet ihr so ein Teil einschätzen?
In diesem Fall der 2.50 von 1917.



Geschrieben von hans80 am 14.01.2018 um 14:15:

 

In der Bucht ist mir da in der letzten Zeit nichts aufgefallen.
Bewertung find ich schwierig. Ich zahle für die Anleihen Max.
10 Euro inclusive dem Restcouponbogen.
Aber mit Ro. 58-61 ???



Geschrieben von QQQAA am 14.01.2018 um 15:01:

 

Genau. .nicht Restkuponbogen...sondern komplett wie verausgabt. Oder anders gefragt. .Wer hat so was?



Geschrieben von hans80 am 14.01.2018 um 15:42:

 

Irgendwer hat hier mal vor ca. 2 Jahren einen entsprechenden
vollständigen Couponbogen unter „Neuerwerbungen“
vorgestellt. Aber wer?



Geschrieben von cengelha am 14.01.2018 um 16:16:

 

Vor einiger Zeit tauchten diese Bögen auf den Flohmärkten in unserer Region auf. Erst sollten sie von einer "Oma" kommen, es hat sich herausgestellt, dass wohl auf einer Auktion diese Zinsbögen in "sehr großer" Menge (>>100 Stück) verkauft wurden. Am Anfang war es nur ein Stand, jetzt sind es zwei oder drei Stände, die diese Bögen anbieten. Die entsprechenden Coupons, die im Rosenberg gelistet waren, wurden herausgeschnitten und werden jetzt wohl teuer verkauft.
Ich bin mal an der Sache dran, da ich vermute, dass die Auktion in unserem Raum stattgefunden hat.



Geschrieben von Blauerfisch am 14.01.2018 um 16:24:

  Preisliche Einordnung der Zinskupons mit q

Wie ist eigentlich die Marktlage für diese Zinskupons mit Bst. q?
Früher waren im Rosenberg immer alle Ausgaben von 1915 bis 1918 sehr ähnlich bewertet.
Im neuen Katalog sind die frühen Ausgaben deutlich seltener.

Ist das gerechtfertigt?
Sind die Katalogpreise marktgerecht? (bis zu 700,- für eine solchen Kupon bzw LP)



Geschrieben von rista am 14.01.2018 um 17:09:

  RE: Preisliche Einordnung der Zinskupons mit q

Hm, ab und zu tauchen mal einige Stücke der kleineren Wertstufen bei Auktionen auf, ich nehme an, dass es alte Stücke aus Sammlungen sind. Zuschlag meistens im Bereich 60-80%Ro, wenn ich mich recht erinnere. Hab vor drei Jahren immerhin einen 61a bekommen, wie üblich mit Ausrissspuren unten.

Prsönlich finde ich es sehr schade, dass die Bögen zerlegt werden, das verzerrt zudem das Bild, da dann Stücke ins Spiel kommen, die im Grunde nicht als (Not)Geld umgelaufen sind.

Gruß rista



Geschrieben von xxxepf am 14.01.2018 um 20:29:

 

Das war ich,
zusammen mit dem Mantelbogen

Ralph



Geschrieben von hans80 am 14.01.2018 um 20:59:

 

Klar, wer sonst gross grinsend



Geschrieben von QQQAA am 15.01.2018 um 09:06:

 

Wahrscheinlich für ein Butterbrot... teuflisch lachend



Geschrieben von hans80 am 18.01.2018 um 23:05:

  Ersatzurkunde für Markanleihen

Diese Ersatzurkunde konnte ich heute aus der Bucht fischen.



Geschrieben von littlejohn am 18.01.2018 um 23:30:

  RE: Ersatzurkunde für Markanleihen

Zitat:
Original von hans80
Diese Ersatzurkunde konnte ich heute aus der Bucht fischen.

Glückwunsch, zum Startgebot kann man das Schnäppchen ruhig mitnehmen gross grinsend händeklatschend


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