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Geschrieben von wallenstein33 am 08.01.2007 um 13:24:

  Dokumente des internationalen Handels

Äh, Captain, was bedeutet denn Deine deutsche Übersetzung "auf deutscht"?

In etwa soviel wie "Dürfen wir die Ladung dem erstbesten Lalli in die Hand drücken, der uns einen Durchschlag vom Frachtbrief hinhält oder wer kann uns dazu ermächtigen?"

verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt


Ursprungsthread war Italienisch-Babelfish... - wegen Themawechsels Teilung des Threads
Done by *ryhk*



Geschrieben von captainpeter am 08.01.2007 um 14:08:

 

Zitat:
Äh, Captain, was bedeutet denn Deine deutsche Übersetzung "auf deutscht"?


aha!
man mekt, Du arbeitest nicht in der Dokumentenabteilung Deines Arbeitgebers teuflisch lachend
SChlag Deinem Boß mal vor, daß Du dort 2 Wochen volontieren möchtest - es ist nämlich hochinteressant!

Zitat:
In etwa soviel wie "Dürfen wir die Ladung dem erstbesten Lalli in die Hand drücken, der uns einen Durchschlag vom Frachtbrief hinhält oder wer kann uns dazu ermächtigen?"


nein, genau das heißt es nicht! böse

Also ich versuch es kurz:

Über jedes verschiffte Gut wird im Ladehafen vom zuständigen Makler die sogenannte BILL OF LADING (Seefrachtbrief, Konnossement) erstellt.
Im Seehandel ist die B/L aber nicht nur ein normaler Lieferschein, sondern ein TITEL, also ein WERTPAPIER. Sie bestätigt die erfolgte Verschiffung, sie ist handelbar (NEGOTIABLE !) , verpfändbar, und in aller Regel ein Inhaberpapier, sprich, wer das ORIGINAL hat, ist berechtigt, im Ankunftshafen die Ladung in Empfang zu nehmen.

Unten hab ich ein Originalkonnossement eingestellt.
Da geht es um eine Ladung, die ich vor ca. einem Jahr gemakelt habe.
Nicht viel, nur 2 Fässer 1-Methylnaphtalene von Shanghai nach Hamburg.

Als SHIPPER (deutsch: Ablader) fungiert die AXOS COMMODITIES, eine holländische Firma, die mit meiner Dominica-Company aufs engste und freundschaftlich verbunden ist.

Der Empfänger ist die RIOL CHEMIE in Lilienthal bei Bremen.

Der NOTIFY (zu benachrichtigende Firma) ist ebenfalls die RIOL.

Geladen wurde der Stoff in Shanghai auf das Schiff "CYPRUS BRIDGE".
Löschhafen ist Hamburg, endgültige Bestimmung Bremen.

Für den Transport auf dem Landweg von Hamburg nach Bremen wurde die EMONS-LMPEX Speditions GmbH beauftragt.

Dann wird die Ware genau beschrieben

Sehr wichtig der Passus: FREIGHT PREPAID = Transportkosten im Voraus bezahlt, sprich, die Lieferkondition laut Incoterm ist C+F Hamburg.
Da spielt der kosten- u. Gefahrenübergang mit hinein.

DEr CARRIER schließlich, also der Reeder des Schiffes, ist die HNT SHIPPING in Shanghai.

Kommt das Schiff in Hamburg an, so wird bereits der Makler des Empfängers dort das ORIGINAL-Konnossment in Händen halten und sich somit als berechtigt ausweisen, die Ware in Empfang zu nehmen.
Ohne dieses Original geht gar nichts.
Keine Schiffahrtslinie wird Ware an jemand ausliefern, der nicht das Original vorweisen kann.

So, nun kommt es aber:

Von jedem Konnossement gibt es aber immer DREI ORIGINALE !!!
Das ist die sogenannte KASSATORISCHE KLAUSEL.

Darum steht unten in dem Konnossement auch klar:

"No. of ORIGINAL B/L:

THREE

Wie über die anderen 2 Originale verfügt wird, wird in den AKKREDITIV-Bestimmungen (Terms of Letter of Credit) festgelegt. Manchmal bleibt eins bei der Bank im Verschiffungsland, denn die hat ja aufgrund dessen die Gelder aus dem LOC an den Verschiffer ausbezahlt, manchmal behält der Verschiffer eines, manchmal gehen auch 2 Sätze an den Empfänger, und macnhmal nimmt sogar der Capitano ein Original mit auf die Reise (besonders bei kurzen Reisen, wenn das Schiff ankommt, bevor überhaupt die Akkreditivsumme von der Bank ausbezahlt wurde.)

Die Frage in meinem Satz war eine typische Maklerfrage im Ankunftshafen.
Da kommt also einer mit einem Original und will die Ware haben. Irgendwas könnte aber noch im Raume stehen, und der Makler möchte wissen, wo die anderen beiden Originale sind, nicht daß das z.B. irgendein "LALLI" drei Tage später mit einem anderen Original kommt, und nun auch die bereits ausgeladene und ausgelieferte Ware haben möchte!

So will man manchmal sichergehen, daß alle Originale ordnungsgemäß unter Dach und Fach sind, damit es da keine Überraschung gibt am Schluß.

Berühmt für Dokumentenbetrug war früher der Iran kurz nach Machtergreifung Khomeinis.
Da tauchte dann gerne manchmal sogar ein VIERTES Original auf. Die Ware war natürlich längst ausgeliefert, und die frommen Mullahs wollten sie aber ein zwietes Mal. Sie hätten dioch ein ORIGINAL-Konnossement!

Hat man die Iraner drauf hingewiesen, daß es so nicht eght, sagten sie kackfrech: Euer kommerzieller westlicher Satans-Scheiß interessiet uns nicht! Im Koran steht nix von Konnossementen!

Man hat sie aber eines Besseren belehrt, indem man einfach nix mehr dahin geliefert hat, und so wurden die Mullahs sehr schnell einsichtig. freudig


italy



Geschrieben von captainpeter am 08.01.2007 um 14:26:

 

ich habe mal vor langer Zeit einen Leitfaden geschrieben über Dokumentenakkreditive, Dokumenteninkassi und Bankgarantien im internazionalen Handel.

hier einige Scans.

wallenstein kann ja Italienisch, also kein Problem. freudig

italy



Geschrieben von captainpeter am 08.01.2007 um 14:42:

 

und hier noch ein schönes DokumentenAKKREDITIV (LETTER OF CREDIT)

Stellt Eure Bank auch gerne aus, da sehr spesenbehaftet freudig

hier geht es um ein Unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv.

Was hat hier wer gemacht?

Hier hat die altehrwürdige COMMERIAL BANK COOPERATION in Osaka zugunsten der altehrwürdigen COOPERATIVA COTONELLA in Buenos Aires ihrer Korrespondenzbank in Lugano, der Schweizer Bankgesellschaft mitgeteilt, daß 760.800 US$ eingezahlt wurden.
Die SBG avisiert nun ihrerseits unwiderruflich und bestätigt ihre Korrespondenzbank in Buenos Aires, die altehrwürdige BANCO PLATA SA, sie möge dieses Ihrem Kunden, mithin der COOPERATIVA COTONELLA mitteilen.

Gehen tut es um eine Lieferung von 600 Tonnen argentinischer Roh-Baumwolle in Ballen zu 126,80 UScents pro Kilo, welche C&F (Cost and Freight included) nach Japan zu verschiffen sind.

In den Akkreditivbestimmungenwird klar definiert, was beide Handelspartner erfüllen müssen:

unter anderem steht da unter Punkt 5:

FULL SET MARINE BILL OF LADING

also 3 ORIGINALE - alle an Order der Bank in Japan erstmal.

italy



Geschrieben von captainpeter am 08.01.2007 um 14:47:

 

und zu guter Letzt, ich hab auch SPECIMEN - Konnossemente ... har har har teuflisch lachend

hier ein schönes Konnossement der Orient Overseas Container Line

italy



Geschrieben von wallenstein33 am 08.01.2007 um 18:19:

 

Signiore Capitano,

mille grazie!

Als ich noch Jung und schön war, da habe ich ja mal zeitweilig in der Luftfracht aushilfsweise gearbeitet.

Unterscheidet sich aber schon gewaltig das Handling zwischen Luft und Wasser :-)

Wenn da interesse seitens der anderen Leserinnen und Leser besteht, kann ich Deine Ausführungen gerne um die Fliegerei ergänzen...

Schöne Grüße,

Sebastian



Geschrieben von captainpeter am 08.01.2007 um 19:14:

 

Zitat:
Unterscheidet sich aber schon gewaltig das Handling zwischen Luft und Wasser :-)


ja, das Hauptdings ist nämlich dieses:

die AWB (AIRWAY-BILL) ist im Gegensatz zum B/L KEIN Wertpapier!
Dadurch greift der ganze fein ausgeklügelte Zug-um-Zug-Mechanismus des Seefrachtgeschäftes in der Luftfahrt nicht.

Wobei natürlich klar ist, daß das nicht heißt, daß nun jeder einfach nach Frankfurt zur Air Cargo Abteilung gehen kann und ohne jeden Nachweis sagen kann "gebt mir mal die schicke Pallette, die dort drüben steht! Ich bin nämlich der Empfänger"

Aber eine AWB ist nicht handelbar, und das reduziert ihren STatus natürlich erheblich.

italy


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