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Geschrieben von str42 am 24.03.2006 um 13:24:

  Kontoeröffnung in China

Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, werde ich ich mich wohl nie wieder über die Bürokratie bei unseren Banken beschweren...


http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,407486,00.html



Geschrieben von chinnotes (†) am 24.03.2006 um 18:28:

  RE: Kontoeröffnung in China

Sawasdee,
die Banken in China mögen ja bürokratisch arbeiten, dafür arbeiten die Polizei und die Gerichte effektiver und wesentlich schneller. Hier mein eigenes Erlebnis:
Als ich vor vier Jahren in der Stadt Maanshan (Provinz Anhui) war, verbrachte ich einige Nächte in einem guten Hotel dort. Ich wohnte im 5.Stock. Da die Türe von innen mehrfach zu verschließen und durch eine Kette zu verriegeln war, da andrerseits unter dem Zimmerfenster eine absolut glatte Wand war, dachte ich, hier könne nichts passieren und legte meinen Brustbeutel (den ich normalerweise beim Schlafen nicht ablege) neben mich auf eine kleine Nachtkommode. Als ich am Morgen aufwachte, was der Beutel noch da, auch mein Pass war noch drin, was fehlte, war mein ganzes Geld bis auf 10 US $ und meine deutsche Bahnkarte.
Ich bin dann sofort zur Rezeption und habe die Polizei informiert. Die kamen - mit 15 Mann. Sie verboten mir, das Zimmer zu betreten und suchten nach Spuren. Man nahm mir die Fingerabdrücke, um sie mit denen zu vergleichen, die man sonst noch im Zimmer und außen auf der Fensterscheibe fand. Bei der Durchsuchiung des Zimmers fand man auf dem Boden ein kleines Negativ, das mir nicht gehörte. Darauf war eine weibliche Person zu erkennen. Man ließ sofort einen vergößerten Abzug machen und erkannte eine Lehrerin, die in Schuluniform vor einer Schule stand. Der Name der Schule war zu lesen.
Man telefonierte den Schuldirektor herbei, er kam innerhalb weniger Minuten. Er sagte, das Bild stelle Frau Li, Lehrerin an seiner Schule, dar. Er sagte, wo sie wohnte. Innerhalb weiterer 30 Minuten hatte man die Lehrerin ins Hotel geholt. Nach anfänglichem Zögern sagte sie, sie habe das Negativ zum Entwickeln einem Bekannten gegeben. Sofort fuhr ein Wagen in die Wohnung dieses Mannes. Man durchsuchte die Wohnung und fand ein paar Scheine von Thailand, Malaysia und Singapur, es waren so war anzunehmen meine Scheine, die von meinem Besuch in diesen Ländern übriggevblieben waren. Der Herr selbst war freilich nicht anwesend, wurde zur Fahndung ausgeschrieben.
Da ich kein Geld mehr hatte, flog ich sofort (Flugschein hatte ich noch) über Hongkong nach Bangkok, wo ich auf Geld zurückgreifen konnte. Als ich ein paar Tage später in Deutschland ankam, lag schon ein FAX des Staatsanwaltes vor. Man hatte den Dieb gefasst, er hatte das Geld auf dem Schwazmarkt gewechselt, aber alles war sichergestellt worden. - Mein Geld habe ich komplett wiederbekommen. Freilich wollte man es auf mein Konto in Deutschland überweisen,wodurch ich starke Wechselverluste gehabt hätte. Ich habe daher einem chinesischen Freund eine Vollmacht ausgeschrieben, er hat das Geld in bar abgeholt, die gebrauchten Scheine nach und nach in unzirkulierte Noten umgewechselt, und beim nächsten Mal habe ich es legal ausgeführt. Eigentlich darf man nur wenig chines. Geld ausführen, aber ich hatte eine Bescheinigung vom Gericht und durfte auf Grund der besonderen Umstände das gesamte Bargeld -keine kleine Summe- ausführen.
Der Dieb selbst wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, die Dame an der Rezeption, die ihm den Tipp gegeben hatte und ihm das Schiebefenster von innen entriegelt hatte, erhielt drei Jahre Gefängnis plus drei jahre "Charakterkorrektur" (=Umerziehung).
Ich finde das sehr effektiv.
chinnotes



Geschrieben von MBL am 24.03.2006 um 20:07:

  RE: Kontoeröffnung in China

...und ich völlig überzogen.

Es freut mich zwar, dass Sie so schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen haben. Aber 15 Jahre (!) Gefängnis wegen einfachem Diebstahl? kopfkratzend

Ich finde, man kann es auch übertreiben. Allerdings ist in China nichts anderes zu erwarten.

Viele Grüße
Michi



Geschrieben von nick1k am 25.03.2006 um 01:46:

 

Zitat:
Original von MBL
Aber 15 Jahre (!) Gefängnis wegen einfachem Diebstahl?

Ohne es überbieten zu wollen... naja, da habe ich schon von weit drastischeren Maßnahmen wegen einer gestohlenen Kamera gehört... DA kann der Mann wirklich noch von Glück reden, das es "nur" 15 Jahre gewesen sind, die er absitzen muß.

Aber stimmt schon... in China werden Ausländer als eine Art Tabu angeshen. Nach außen hin möchte China sein Gesicht nicht verlieren... man sagt das immer so dahin, aber dort bedeutet es wirklich etwas.

Grüße augenzwinkernd kopfkratzend
nick1k



Geschrieben von Huehnerbla am 25.03.2006 um 12:27:

  RE: Kontoeröffnung in China

Zitat:
Original von MBL
Aber 15 Jahre (!) Gefängnis wegen einfachem Diebstahl?

Selbst in Deutschland ist das kein einfacher Diebstahl, sondern schwerer Diebstahl.

Zitat:

§ 243 - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält ...



Geschrieben von captainpeter am 25.03.2006 um 13:42:

  RE: Kontoeröffnung in China

Genau, und auch im westlichen Europa kann es ganz blöde kommen:
Ich kenne zwei Österreicher.
Haben in Wuppertal einen kleinen Bankraub gemacht.
8 Jahre in der JVA Remscheid gesessen.
Dann Entlassung and natürlich Deutschlandverbot und Abschub nach Österreich.
Die österreichische Justiz hat in Freilassing schon händereibend gewartet auf die Herren.
Gleich nochmal 4 Jahre verknackt in Austria-Knast, weil Schädigung des Ansehens der Republik im Ausland durch solche Taten.

Es heißt also aufpassen.

italy



Geschrieben von MBL am 25.03.2006 um 15:57:

  RE: Kontoeröffnung in China

Und trotzdem bleibe ich dabei: 15 Jahre ist absolut zuviel!

Ob einfacher oder schwerer Diebstahl, Gesichtsverlust oder nicht: hier wurde die Verhältnismäßigkeit in keinem Falle gewahrt.

Es stimmt aber: das ist bei uns auch nicht anders. Ein Bankräuber kann leicht eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren erwarten. Ein Rechtsradikaler, der einem anderen Menschen das Gesicht zu Brei schlägt, wird hingegen allzu oft mit einer Bewährungsstrafe belegt. Und das soll gerecht sein?

Gruß
Michi



Geschrieben von Huehnerbla am 25.03.2006 um 17:10:

 

Das 15 Jahre für die Tat nach unserem Rechtsempfinden eine recht drastische Strafe sind, steht außer Frage. Und da liegt auch das Problem. Die Definition einer angemessenen Strafe. Was ist angemessen und was nicht?

Was für sie eine angemessenen Strafe ist, hat im April 2002 die Sängerin Britney Spears von sich gegeben:
Zitat:
Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muss eine angemessene Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal.



Geschrieben von MBL am 25.03.2006 um 17:19:

 

Höhöhö auslachend händeklatschend

Das passt zu der Dame. gross grinsend

Gruß
Michi



Geschrieben von sigi am 25.03.2006 um 17:20:

 

Sie glaubt offensichtlich an die Wiedergeburt augenzwinkernd wie schön für Sie Einer geht noch (Schild)



Geschrieben von captainpeter am 25.03.2006 um 17:29:

 

Zitat:
Ein Bankräuber kann leicht eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren erwarten


Bewaffneter Raub in Deutschland nur bis zu 3 Jahre?


Es ist ein Unterschied, ob ich mich nachts heimlich unter der Erde in Deinen Tresorraum bohre und dann was mitnehme (das wäre Einbruchdiebstahl) oder ob ich in der Schalterhalle Menschen bedrohe.

Und nur letzteres ist Raub. Der RAUB setzt immer die unmittelbare Bedrohung von Menschen voraus - darum ein ein Vielfaches schwereres Verbrechen.

Raub gibt mindestens 6-8 Jahre.

italy



Geschrieben von captainpeter am 25.03.2006 um 17:37:

 

Zitat:
Die Definition einer angemessenen Strafe. Was ist angemessen und was nicht?


das können wir hier nicht absolut entscheiden.

In verschiedenen Gesellschaften und Kulturen wiegen die verschiedenen Verbrechen verschieden hoch.

In islamischen Ländern können "Verbrechen" gegen die Religion (z.B. Gotteslästerung) Todesstrafe geben, wobei bei uns die Gotteslästerung völlig straffrei ist.
Diebstahl hier Kavaliersdelikt, woanders Hand ab.

Oder Sexualvergehen:

In manchen Kulturen bumsen die Väter ihre Töchter nch altem Brauch, und so soll es dort auch sein.

Probier das mal hierzulande.

Die REchtssprechung gleicht sich auch dem Volksempfinden an.

In China einen Ausländer beklauen wird dort eben als extrem schweres Verbrechen angesehen. Warum auch nicht?
Ob 15 Jahre dafür viel oder wenig sind, haben wir aus westeuropäischer Sicht gar nicht zu beurteilen.

Wir können nur sagen: Bei uns ist es viel. Mehr aber auch nicht.
Qualitätiv zu sagen, daß die Chinesen für sowas zuviel aufbrummen, ist nicht unseres Amtes.

italy



Geschrieben von MBL am 25.03.2006 um 17:38:

 

Sicher macht das einen Unterschied. Darum geht es mir aber eigentlich gar nicht.

Meines Erachtens wird immer noch zu hart bei Eigentumsdelikten geurteilt und oftmals viel zu mild bei Körperverletzung, Totschlag, Mord und anderen Verbrechen an Menschen.

Gruß
Michi



Geschrieben von captainpeter am 25.03.2006 um 17:44:

 

Das kommt wohl davono, daß bei dem großen Spektrum "Körperverletzung" bis hin zum Totschlag (nicht Mord, denn der ist klar geplant), - es verhältnismäßig einfach ist für die Verteidigung, eine große Menge "mildernder Umästände" geltend zu machen (Affekt, Trunkenheit, Provokation seitens des anderen ...) - während das Eigentumsdelikt (Diebstahl und Raub) so gut wie immer einen klaren Vorsatz und eine Planung voraussetzt. Da redet man sich also nicht so leicht heraus.
italy


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