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--- Neues Kulturgüterschutzgesetz tritt in Kraft (http://www.banknotesworld.com/thread.php?threadid=13171)


Geschrieben von vermeer am 12.08.2016 um 13:29:

  Neues Kulturgüterschutzgesetz tritt in Kraft

Hallo zusammen,

inzwischen ist das neue Kulturgüterschutzgesetz in Kraft getreten. Es gab viele Diskussionen und auch diverse Petitionen und viele Befürchtungen, wie mit Sammelgegenstände in Zukunft umzugehen ist.

Anbei ein Link zu einem Artikel aus der Münzenwoche den ich sehr interessant finde.

http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=4234&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=M%C3%BCnzenWoche+11.08.2016+-+AB&newsletter=M%C3%BCnzenWoche+11.08.2016+-+AB

Als Fazit würde ich ziehen: Münzen und damit auch Banknoten fallen nur in Ausnahmefällen in die Kategorie Kulturgüter. Sobald diese Einzelstücke sind, sind diese dementsprechend einzuordnen, schützenswert und dürfen nur mit Genehmigung gehandelt werden, dies gilt auch für Käufe aus der Vergangenheit.

Unsere "normalen" Sammlungsstücke fallen m.E. daher nicht darunter.

Beste Grüße
vermeer



Geschrieben von cebcollect am 12.08.2016 um 13:54:

  RE: Neues Kulturgüterschutzgesetz tritt in Kraft

Bonjour

Da ich weder eine münze noch eine banknote besitze die nur annähernd an die 50000 wert Grenze kommt bin ich von diesem Gesetz wohl nicht betroffen. Ich bezweifle stark irgendwann mal betroffen zu sein. Außer diese Grenze betrifft die gesamte Sammlung und dann wird es wohl schwer sein von Einzelstück zu reden.

Dennoch finde ich diese ganze Angelegenheit totalen mumpitz vor allem das dies auch rückwirkend gilt. Ich verstehe hier absolut nicht die Beweggründe der Regierung numismatische Gegenstände inkludiert zu haben. Ich kann es mir bei Kunst und einzigartigen archäologischen Stücken noch einigermaßen vorstellen wenn ich weit außerhalb der Box denke....

Bin mal gespannt wie hier Massenware definiert wird...

Gruß aus F
Curt



Geschrieben von cat$man$ am 12.08.2016 um 14:30:

  RE: Neues Kulturgüterschutzgesetz tritt in Kraft

Auch wenn es betragsmäßig nicht in die Kategorie fällt:

Sind Notgelder aus West- und Ostpreußen oder Scheine aus Swakopmund oder DOA`s eigentlich deutsches oder namibisches/polnisches/tansanisches Kulturgut?



Geschrieben von akiro am 12.08.2016 um 15:20:

 

Hallo,

Zitat:
Unsere "normalen" Sammlungsstücke fallen m.E. daher nicht darunter.


ganz so einfach ist die ganze Sache nicht, wenn Münzen oder Banknoten auf einer Roten Liste der ICOM auftauchen. Dann kann es bei ganz "normalen" Sammlungsstücken wie chinesischen Banknoten und Münzen vor 1949 oder kolumbianischen Banknoten mit "allegorischen Darstellungen" durchaus Probleme geben! China und Kolumbien (und möglicherweise andere Länder) verbieten den Verkauf und Export dieser Sammlungsstücke pauschal! Wer jetzt aus diesen Ländern Sammlungsstücke rechtlich einwandfrei einführen möchte nach Deutschland, braucht Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes, dass das Kulturgut rechtmäßig ausgeführt wurde.
Es soll zwar ein Informationsportal im Internet aufgebaut werden, in dem man nachlesen kann, ob und welche Unterlagen man braucht, um Münzen oder Banknoten legal einzuführen, aber das existiert noch nicht.

Zitat:
Sind Notgelder aus West- und Ostpreußen oder Scheine aus Swakopmund oder DOAS eigentlich Deutsches oder Namibisches/Polnisches/Tansanisches Kulturgut?

Eine der unzähligen Fragen, die überhaupt nicht geklärt sind! Da kannst Du nur hoffen, das nicht eines der Herkunftsländer diese Scheine unter Schutz gestellt hat augenzwinkernd Echt problematisch wird das für chinesische Münzen, die vor Jahrhunderten ihr Heimatland verlassen haben und im gesamten asiatischen Raum zirkulierten - was ist da das Herkunftsland? bong-bong bong-bong
Es wird noch spannend kopfkratzend

Grüße
akiro



Geschrieben von hct2000 am 12.08.2016 um 16:39:

 

Zitat:
Es wird noch spannend

Deshalb bin ich auf die ersten "Musterklagen" gespannt...


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