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--- Ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofes. (http://www.banknotesworld.com/thread.php?threadid=11272)


Geschrieben von freiberger am 03.09.2013 um 13:12:

  Ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofes.

Ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofes.

Zwar ging es dabei im Kern um “Sammlermünzen”, wobei die zum Teil als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, aber im Urteil steckt eine interessante Sichtweise:

Der Bundesgerichtshof entscheidet diese Frage dahingehend, dass allein die staatliche Anerkennung einer Münze als offizielles Zahlungsmittel noch nicht dazu führt, dass der
Tatbestand des § 935 Abs. 2 BGB erfüllt ist. Darüber hinaus ist erforderlich, dass diese zum Umlauf im öffentlichen Zahlungsverkehr bestimmt und geeignet ist. – Mehr hier:
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/sammlermuenzen-sind-kein-geld-365761#sthash.OmjL3QbO.dpuf

Wie Helmut Rittgen von der Deutschen Bundesbank beim Bargeldsymposium 2012 eindrucksvoll darlegte, sind 85 bis 90% der ausgegeben Bargeldmenge seit vielen Jahren nicht zum Zwecke
des öffentlichen Zahlungsverkehrs im Umlauf. Dieses Bargeld dient ihren Haltern als “Sammlerstücke”, denn es wird gehortet, bzw. ist aus Sicht der Deutschen Bundesbank mit unbekannter
Nutzung unterwegs.

Die wichtigste Funktion des Geldes, nämlich die, Tauschmittel zu sein, sorgt so für viel Verwirrung.

Der Grund ist einfach: Solange Geld nicht als öffentliche Einrichtung wahrgenommen und seine Nutzung als Tauschmittel nicht in einem entsprechenden Ordnungsrahmen definiert wird, weiß
eigentlich niemand so recht, ob Geld überhaupt Geld ist. Dabei wäre es so einfach, das eigentlich zum Zwecke der wirtschaftlichen Transaktion erdachte Bargeld fließen zu lassen und es klar
von “Sammlerstücken” zu trennen.

Es lohnt sich dieses Urteil mehrfach genau durchzulesen und sich dabei die Nutzung des heutigen Bargelds vor Augen zu führen.

http://www.humane-wirtschaft.de/



Geschrieben von ElderFuthark am 03.09.2013 um 15:03:

 

Ich bezweifle stark daß Krügerrand, Philharmoniker und Silver Eagle als umlauffähige Münzen gedacht sind, da sie wie Barren gehandelt werden und vom Tagesedelmetallpreis abhängig sind.
Der aufgeprägte Wert dient als sowas wie eine gesetzliche Mindestgarantie, da diese Münzen in der Regel durch hoheitliche Emittenten ausgegeben werden.
Ein 1,50-Euro Philharmoniker wird wohl kaum in irgendeiner Supermarktkasse zu finden sein, also ist eine Bargeldbedeutung praktisch nicht gegeben - außer für den Emittenten, der sich die Differenz zwischen Nominal- und Marktwert als Gewinn verbuchen kann.
Wenn Du mir aber solche Münzen zum Nennwert abgeben würdest, tausche ich gerne gegen EZB-garantiertes Papiergeld augenzwinkernd



Geschrieben von xxxepf am 04.09.2013 um 00:47:

 

Da haben sich Gesetzgeber und Gericht aber ordentlich davor gedrückt die Begriffe Geld und Zahlungsmittel klar zu definieren. Insofern bleibt natürlich jede Menge Interpretationsspielraum offen.

In "DM Geschichte einer Währung" von Sonning Bredemeier und Winfried Harter, Deutscher Sparkassenverlag , Stuttgart 1988, wird die Frage: Warum ist Geld überhaupt Geld? aufgeworfen und m.E. auch ganz gut beantwortet.

Anbei die Abschnitte aus der obigen Quelle.

Allerdings haben sich die Begriffsinhalte im Laufe der Jahrzehnte sehr verschoben. Im Kaiserreich galten nur die Goldstücke als Bargeld und die Banknoten waren zwar auch Zahlungsmittel aber nur Surrogate. Heute ist das natürlich anders. Die Goldmünzen erfüllen jetzt eigentlich nicht mal mehr die Anforderungen an ein Zahlungsmittel.

Über die Zahlungsmitteln im Kaiserreich gibt es auch eine Dissertation. Bei Interesse kann ich das mal raussuchen.

Gruß Ralph

EDIT: Anhänge bis zur Klärung des Copyrights entfernt // Monique


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