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Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 08.06.2006 um 21:46:

  Haftpflichtversicherung

Hallo!

Mir ist heute voll was blödes passiert!

Ich war bei meiner Freundin und die hat mir was feines gekocht gross grinsend

So, dann wollte ich an den Mülleimer und da muss man am Herd vorbei.
Dabei, bin ich mit meinem Po an die Pfanne voller Öl rangekommen.
So wie Gott es wollte, ist ein bisschen Fett rausgeschwabbt und hat einen ziemlich grossen Fleck in den Tppich reingebrannt...

Die Eltern von meiner Freundin wollen zwar nicht, das ich ihnen den bezahle, aber da ich ja ein Mensch bin, der nichts auch wirklich nichts auf sich sitzen lässt, will ich die Haftpflichtversicherung einschalten...

Meint ihr, die Haftpflichtversicherung zahlt in dem Fall? Auch ohne Rechnung des Teppichs?



Geschrieben von Fischi§ am 08.06.2006 um 21:52:

  RE: Haftpflichtversicherung

Moin,

ich denke schon das Deine Haftpflichtversicherung bezahlt. Es kommt allerdings auf die Höhe des Schadens an - bei einem Perserteppich allerdings......oh, oh überprüfen sie genaustens unglücklich

Hoffentlich ist Deinem Po nichts passiert!!! gross grinsend

Gruß Fischi



Geschrieben von Ex-Forumsmitglieder am 09.06.2006 um 20:15:

  RE: Haftpflichtversicherung

Nö, mein Arsch ist in Ordnung gross grinsend gross grinsend gross grinsend gross grinsend lol

Nee es handelt sich dabei um ca. 50-60 €uro!

Das Problem ist aber, das die Eltern die Rechnung nicht mehr haben!
Zahlt di Huk-Coburg trotzdem?



Geschrieben von karudo am 09.06.2006 um 21:01:

 

normaler Weise schon. Es wird eh ein Rest Wert ermittelt.

Und bei einem so kleinen Betrag machen die meistens auch kein Faß auf es sei den du kommst einmal im Monat mit irgend etwas.



Geschrieben von Fischi§ am 09.06.2006 um 21:59:

 

Moin, moin

bei so kleineren Beträgen (also kein Perserer teuflisch lachend ) prüfen sie auch nicht so genau!!!!!
Hauptsache Deinem Pops geht es gut......... wer weis ?????????


Gruß und nicht böse gemeint

Fischi freudig



Geschrieben von Huehnerbla am 10.06.2006 um 09:34:

 

Wer was warum zahlt, findet sich in den Versicherungsbedingungen. Dabei ist primär auf die Ausschlüsse zu achten. Zunächst ist festzustellen, ob der Teppich ein fliegender Teppich ist, den Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen von der Versicherung. Ferner hängt es davon ab, wie schnell das Öl zu Boden gegangen ist. Denn in den Ausschlüssen ($ 4 der AHB) steht unter Punkt 5:
Zitat:

Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u. dgl.) ...
teuflisch lachend

Spaß beiseite, normal gibt es keine Probleme bei solchen Sachen. Allerdings muss der Schaden spätestens innerhalb einer Woche nach dem Schadensereignis gemeldet werden. Nachzulesen unter § 5 (2) AHB (=Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung). Danach sind die Anspüche der Versicherung gegenüber erloschen.


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